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Hinweis: Texte der Tabelle in dieser Farbe beziehen sich auf Ereignisse außerhalb des Saarlandes (Bundesrepublik, DDR und andere Länder) sowie auf internationale
Entwicklungen,
die nicht
direkt mit dem Saarland in Verbindung stehen.
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4.-11. Februar 1945
März 1945
21. März 1945
4. Mai 1945
7. und 8. Mai 1945
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Auf der Konferenz von Jalta beschließen die Staatschefs der alliierten Siegermächte Franklin D. Roosevelt (USA), Winston Churchill (Großbritannien) und Josef Stalin (UdSSR) die Aufteilung Deutschlands nach dem Krieg in vier Besatzungszonen. Auch Frankreich, für welches General de Gaulle wiederholt den Status einer Siegermacht gefordert hat, wird jetzt
durch die Vermittlung Churchills gegen den Widerstand Stalins und Roosevelts eine eigene Zone zugesprochen. Die Franzosen werden sie im Juni/Juli 1945 beziehen (siehe unten, 22. Juni und 10. Juli 1945).
Das Kriegsende steht unmittelbar bevor. Im Laufe des Monats besetzt die amerikanische Armee Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie Teile von Baden, Württemberg-Hohenzollern und Hessen.
Amerikanische Truppen marschieren in Neunkirchen und Saarbrücken ein. Über dem Saarbrücker Rathauseingang wird die amerikanische Flagge gehisst. Damit ist der 2. Weltkrieg für das stark verwüstete
und fast menschenleere Saarland beendet. In Saarbrücken werden nur noch etwa 7.000 Einwohner gezählt (gegenüber ca. 130.000 vor dem Krieg). Bald danach ernennt Oberst Louis
G. Kelly, der Befehlshaber der US-Truppen, Heinrich Wahlster zum Oberbürgermeister.
Kelly beauftragt den Saarbrücker Rechtsanwalt Dr. Hans Neureuter mit der Bildung einer saarländischen Zivilverwaltung in dem neu geschaffenen Regierungspräsidium Saarbrücken. Dieses wird kurz darauf dem ebenfalls
neu errichteten Oberpräsidium Mittelrhein-Saar in Neustadt (Weinstraße) unterstellt. Neureuter wird zum Regierungspräsidenten ernannt.
Die deutschen Streitkräfte erklären die militärische Kapitulation. Die Kapitulationsurkunde wird am 7. Mai 1945 in Berlin unterzeichnet und tritt am 8. Mai um 23.01 Uhr MEZ in Kraft (in Russland ist es wegen der Zeitverschiebung schon der 9. Mai, 0.01 Uhr).
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22. Juni 1945
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Die Franzosen einigen sich mit den Amerikanern und Briten über den Grenzverlauf der Besatzungszone, die ihnen auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 zugestanden wurde (s. oben, 4.-11. Februar).
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10. Juli 1945
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Der Bezug der französischen Zone beginnt. Die 10. Infanteriedivision der Franzosen löst die amerikanischen Truppen im linksrheinischen Reichsgebiet südlich der Linie Siegen-Ahrweiler (einschließlich des Saarlandes) und rechtsrheinisch in Baden, südlich der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart, ab und übernimmt dort die militärische Kontrolle. Am 24. Juli
ist der
Bezug der französischen Besatzungszone abgeschlossen. Sitz der Militärverwaltung wird Baden-Baden. Bis Ende Juli sind die Amerikaner aus dem Gebiet abgezogen.
In Saarbrücken wird für die französische Verwaltung der saarländischen Steinkohlengruben die Mission Française des Mines de la Sarre geschaffen (siehe Kapitel Bergbau).
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23. Juli 1945
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Zum Militärgouverneur und Oberbefehlshaber des französischen Oberkommandos (Commandement en Chef Français en Allemagne - CCFA) wird General Marie-Pierre Koenig ernannt. Französischer Militärgouverneur für den Bereich des Saarlandes wird zunächst General Morlière.
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25. Juli 1945
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Morlière gliedert das bisherige Regierungspräsidium Saar aus dem Zuständigkeitsbereich des Neustädter Oberpräsidiums Mittelrhein-Saar aus. Mit Schreiben vom 25. Juli 1945 wird dem Regierungspräsidenten Dr. Neureuter mitgeteilt, "dass das Saarland künftighin
eine eigene
Verwaltungseinheit bildet." Damit wird es aus der französischen Besatzungszone herausgelöst, die nunmehr nur noch aus den drei Ländern Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern besteht. Die Saar wird dadurch politisch von Deutschland abgetrennt.
Das am 25. März 1945 von Exilsaarländern in Paris gegründete MLS (Mouvement pour la Libération de la Sarre - Bewegung für die Befreiung der Saar) wird im Saarland
aktiv. Es wird später (etwa Ende 1945) umbenannt in MRS (siehe weiter unten, Januar 1946).
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29. Juli 1945
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Die Verwaltung des Saarlandes wird von der französischen Militärregierung übernommen (französische Bezeichnung: Gouvernement Militaire de la Sarre oder
Délégation
Supérieure de la Sarre).
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30. August 1945
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Colonel (= Oberst) Gilbert Grandval löst General Morlière ab und
wird zum
neuen Militärgouverneur des Saarlandes ernannt. Damit steht er als Délégué Supérieur an der Spitze der französischen Militärregierung an der Saar.
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3. Oktober 1945
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General Charles de Gaulle
stattet dem Saarland
als erster höherer französischer Regierungsvertreter
einen Besuch ab, gut einen Monat vor seiner Ernennung
zum Präsidenten der provisorischen Regierung Frankreichs.
Er verspricht den Saarländern, ihnen beim Wiederaufbau
zu helfen, und Hans Neureuter versichert ihn der Treue
des Saarlandes zu Frankreich.
Das Foto zeigt General de Gaulle 1945 am Saarbrücker Rathaus.
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2. Januar 1946
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Die Saar-Gruben AG wird unter Sequester gestellt. Sequesterverwalter wird Robert Baboin.
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17. Januar 1946
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Die französische Regierung lässt ihren Außenminister Georges Bidault vor der Nationalversammlung erklären, dass sie das Eigentum an den Saargruben übernehmen und eine Wirtschafts-, Zoll-
und Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich bilden wird. Dadurch soll die Saar zu einem französischen Wirtschaftsprotektorat werden.
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13. Februar 1946
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Die bereits zwischen dem 6. und 11. Januar gegründeten politischen Parteien CVP und SPS werden zugelassen, da sie bereit sind,
die Ziele Frankreichs (vollständige Abtrennung des Saarlandes von Deutschland und wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich) zu unterstützen. Auch die KPS (Kommunistische Partei des Saarlandes) erhält die Zulassung, obwohl sie die genannten Ziele ablehnt; da aber die französische KP im dortigen Parlament eine starke Position hat, kann Grandval nicht umhin, auch an der Saar eine kommunistische Partei zuzulassen. (Siehe Seite Parteien unter 2d).
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1. August 1946
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Das französische Oberkommando gliedert zahlreiche Gemeinden aus der Provinz Rhein-Hessen-Nassau aus und fügt sie dem Gebiet des Saarlandes hinzu. Einige
dieser
Orte werden im Juni 1947 wieder zurückgegeben (Einzelheiten darüber auf der Seite Geografie und Landeskunde unter Änderung der Grenzen).
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15.September 1946
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Kommunalwahlen: In dieser ersten Wahl im Saarland nach dem Krieg werden die Gemeinderäte neu gewählt. Bei einer Wahlbeteiligung von 93,8 % erhalten CVP 52,4 % der Stimmen, SPS 25,5 %, KPS 9,1%, Freie Listen 13%.
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8. Oktober 1946
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Die französische Militärregierung
möchte nicht länger mit dem am 4. Mai 1945 von den Amerikanern
eingesetzten Regierungspräsidenten Neureuter zusammenarbeiten. Deshalb löst General Koenig
das Regierungspräsidium
auf und lässt Grandval stattdessen eine Vorläufige Verwaltungskommission für das Saargebiet einsetzen (Commission Provisoire d’Administration du
Territoire de la Sarre). Diese setzt sich entsprechend dem Ergebnis der ersten Gemeinderatswahlen vom 15. September 1946 zusammen und ist praktisch die Vorläuferin der späteren Saar-Regierung. Aber sie steht noch unter der Kontrolle der Militärregierung. Ihr Vorsitzender wird Erwin
Müller
(auf dem Foto in der Mitte). Die sieben Mitglieder werden nicht Minister genannt, sondern "Direktoren". Drei von ihnen gehören der CVP an, zwei der SPS und einer der KP (er wird ab 1947 durch einen Vertreter der DPS ersetzt); ein weiterer ist parteilos. Am 20. Nov. 1946 wird der Zusatz "Vorläufig" aus dem Namen der Verwaltungskommssion gestrichen.
Foto oben: Eine spätere Sitzung der
Verwaltungskommission (Ende 1947). Foto: Fritz Mittelstaedt.
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22. Dezember 1946
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Zwischen dem Saarland und dem angrenzenden Rheinland-Pfalz wird auf Anordnung von General Koenig eine Grenze eingerichtet, die von 1200 französischen Zöllnern überwacht wird. |
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13. Februar 1947
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Gilbert Grandval fordert im Auftrag des französischen
Außenministers Bidault Erwin Müller (siehe oben, 8. Oktober 1946) dazu auf, eine Kommission zur Ausarbeitung einer saarländischen
Verfassung
zu bilden. Am
23. Mai 1947 ordnet die Verwaltungskommission die Bildung einer Verfassungskommission an. Ihre zwanzig Mitglieder werden im Verhältnis des Ergebnisses der Gemeinderatswahlen vom 15. September 1946 ausgewählt. Sie werden am 23. Mai 1947 ernannt. Vorsitzender wird Johannes
Hoffmann (CVP) und Vizepräsident Richard Kirn (SPS). Die
von der französischen
Regierung als unabdingbar vorgegebenen Richtlinien, die die Abtrennnung
des Saarlandes von Deutschland, seinen wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich und seine innere Autonomie besiegeln sollen, werden fast
unverändert in den Verfassungsentwurf übernommen und in einer Präambel festgeschrieben.
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28. Februar 1947
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Die
am 26. Oktober 1946 gegründete und zugelassene DVS (Demokratische
Vereinigung des Saarlandes) wird in Demokratische Partei des Saarlandes
(DPS) umbenannt.
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8. März 1947
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Nachdem bereits von Januar bis August 1946 medizinisch-klinische Fortbildungskurse im Landeskrankenhaus Homburg durchgeführt worden sind, wird dort für Medizinstudenten das "Institut d'Études Supérieures de l'Université de Nancy en territoire sarrois" eröffnet, das anfangs unter der Ägide der Universität Nancy steht. Aus ihm
entwickelt sich in den folgenden Jahren die Universität des Saarlandes (siehe unter Februar 1948 und 15. Nov. 1948).
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17./18. Mai 1947
16. Juni 1947
25.September 1947
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Anlässlich der bevorstehenden Einführung der Saar-Mark, die als Einleitung des wirtschaftlichen Anschlusses der Saar an Frankreich angesehen wird, bestätigt der Parteitag der KPS die Entschließung ihres
Parteisekretariats, den Vertreter der Partei, Regierungsdirektor Neufang, aus der Verwaltungskommission zurückzuziehen.
Die Saar-Mark wird gesetzliches Zahlungsmittel im Saarland. (Details darüber finden Sie auf der Seite Saar-Geld.)
Der Verfassungsentwurf wird veröffentlicht.
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5. Oktober 1947
8. November 1947
15. November 1947
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Die Saarländer wählen die Verfassunggebende Versammlung.
Ergebnis der Wahl: CVP 51,2 %, SPS 32,8 %, KPS 8,4 %, DPS 7,6 % (Wahlbeteiligung: 95,7 %). Damit haben sich 91,6 % der Wähler für die drei Parteien entschieden, die den wirtschaftlichen Anschluss und die Autonomie befürworten (nur die KP ist dagegen). Dieses Votum wird als Zustimmung des Volkes zur Präambel
der Verfassung gewertet, die somit auf demokratischem Wege zustande gekommen sei - obwohl die Wahl vorher nicht als Referendum über die Annahme der Verfassung deklariert wurde.
Die Verfassung wird durch die Verfassunggebende Versammlung (die später zum Landtag wird - siehe 17.12.1947) verabschiedet. Das Saarland wird ein teilautonomer
Staat mit parlamentarischem Regierungssystem. In der Präambel zur Verfassung werden
die Unabhängigkeit
der Saar von Deutschland und ihr wirtschaftli-cher
Anschluss an Frankreich festgelegt. Der Französischen Republik obliegen die Auslandsvertretung und die Verteidigung des Landes, das dadurch faktisch zu einem französischen Protektorat wird. Die der Saar zugestandene innere politische Autonomie wird in Wirklichkeit aber begrenzt sein, denn ihre Innenpolitik wird (besonders in den ersten Jahren) von
den Franzosen beeinflusst und kontrolliert werden. Damit wollen diese sicherstellen, dass die Saarregierung nichts unternimmt, was gegen die französischen Interessen im Land verstößt. - Auf kulturellem und kirchlichem Gebiet bleiben viele Bindungen des Saarlandes an Deutschland erhalten.
Frankreich erlässt das Gesetz zur Einführung des französischen Franken als gesetzliches Zahlungsmittel im Saarland. Es wird ab 22. Dezember 1947 offiziell angewendet (mehr darüber weiter unten unter
diesem Datum). Am 20. November beginnt an der Saar bereits der Währungsumtausch Reichsmark gegen Franken.
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Deckblatt einer am 15.12.1947 herausgegebenen
Broschüre, die saarländischen Schülern zur
Schulentlassung überreicht wurde.
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15. Dezember 1947
17. Dezember 1947
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Die französische Regierung stimmt der Verfassung des Saarlandes zu.
Die Verfassung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 67 in Kraft. Die
seit dem 8. Oktober 1946 bestehende Verwaltungskommission wird bis zur Bildung einer Regierung für wenige Tage als Übergangsregierung eingesetzt. Ihre Tätigkeit endet mit Wirkung vom 20. Dezember 1947. Die Verfassunggebende
Versammlung wird zum ersten saarländischen Landtag umfunktioniert und fungiert damit als Gesetzgebendes Organ des Landes.
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21.
Dezember 1947
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Mit der Regierungsbildung beginnt an diesem Tag die Existenz des teilautonomen Saarstaats. Das erste
Kabinett Hoffmann nimmt seine Arbeit auf. Johannes Hoffmann wird Ministerpräsident. Er übernimmt auch das Amt des Ministers für
Inneres und Wiederaufbau; mit der Wahrung der Geschäfte dieses Ministeriums
wird Edgar Hector
(CVP) beauftragt. (Die Namen sämtlicher Minister finden Sie
unten in der Tabelle mit den Kabinetten Hoffmann.)
Im Landtag hat die CVP die absolute Mehrheit. Sie geht eine Koalition mit der SPS ein.
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22. Dezember 1947
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Die französische Regierung beschließt per Dekret, dass von diesem Tag an das Gesetz über die Einführung des Francs im Saarland vom 15. Nov. 1947 anzuwenden ist. Preise, Löhne und die Bestimmungen zur Verteilung der Erzeugnisse werden jetzt nach denselben Vorschriften wie in Frankreich festgesetzt. In der Folge verbessert sich die Versorgungssituation
im Land erheblich, weil große Mengen französischer Waren in die Läden kommen. Die wirtschaftliche Lage wird dadurch zunächst deutlich besser als im übrigen Deutschland (mehr dazu auf der Seite Saar-Geld).
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1. Januar 1948
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Die französische Militärregierung im Saarland wird in ein Hochkommissariat umgewandelt.
Der bisherige Militärgouverneur Gilbert Grandval wird Hoher Kommissar. Er untersteht dem Pariser Außenministerium und hat die Aufgabe, die Einhaltung der in der Verfassung festgelegten Richtlinien zu überwachen. Die Mission Française des Mines de la Sarre wird von
der überwiegend unter französischer Autorität stehenden Régie
des Mines de la Sarre abgelöst, die die Verwaltung der Saargruben übernimmt (siehe Kapitel Bergbau).
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Februar 1948
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Das am 8. März 1947 gegründete Institut d'Études Supérieures für Mediziner wird als "Institut Supérieur de Homburg" auch Studenten anderer Fächer geöffnet. Es steht unter einer paritätischen Leitung durch Franzosen und Saarländer.
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1. März
1948
30. März 1948
20. Juni 1948
15. Juli 1948
15. November 1948
15. Dezember 1948
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Gründung der
Bank
deutscher Länder mit Sitz in Frankfurt/Main.
Das Saarland wird per Dekret vollständig in das französische Zoll- und Währungsgebiet einbezogen; die Zollunion tritt am 1. April 1948 in Kraft. Die gegenseitigen
Beziehungen werden durch Staatsverträge, die so genannten
Konventionen, geregelt.
Währungsreform
(Einführung der D-Mark) in den drei westlichen Besatzungszonen
Deutschlands (drei Tage später auch in den West-Zonen Berlins). Dieser Tag wird dort als "Tag
X" bezeichnet (im Saarland wird elf Jahre später der Tag
der D-Mark-Einführung ebenfalls so genannt werden, siehe unter 6. Juli 1959).
Schaffung einer eigenen saarländischen Staatsangehörigkeit ("Sarrois"), die zwar in Frankreich, aber nicht international anerkannt wird.
Die Bürger erhalten zwei "Klassen" von Personalausweisen. (Ausführliche Einzelheiten darüber finden Sie auf den
Seiten
Staatsangehörigkeit und Ausweise).
Aufnahme des Lehrbetriebs und damit Eröffnung der Universität des Saarlandes in Saarbrücken.
Französisch-Saarländisches Kulturabkommen, in dem u.a. der Austausch von Hochschullehrern und Forschern sowie die finanzielle
Unterstützung der Universität durch Frankreich geregelt werden. Es wird auch festgelegt, wie die saarländischen Sportverbände
international vertreten werden können und dass die sportlichen Beziehungen zwischen
beiden Ländern entwickelt werden sollen. (Näheres dazu unter Sportpolitik.)
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5. Mai 1949
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Gründung des Europarats in London. Erste Versammlung am 10. August 1949 in Straßburg.
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23. Mai 1949
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Gründung der
Bundesrepublik
Deutschland. Am 15. September wird Konrad Adenauer Bundeskanzler.
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7. Oktober 1949
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Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
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31. Oktober 1949
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Die saarländische Regierung stellt den Antrag auf Aufnahme in den Europarat (siehe 31. März 1950!).
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3. März 1950
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In Paris unterzeichnen Johannes Hoffmann und der französische Außenminister Robert Schuman zwölf Abkommen zur Regelung des Verhältnisses zwischen dem Saarland und Frankreich. Diese ersten Saarkonventionen regeln die Modalitäten
der engen Anlehnung des Saarlandes an Frankreich. Dazu gehörten der wirtschaftliche Anschluss und die französische Kontrolle der saarländischen Kohlengruben durch die Régie des Mines de la Sarre mit paritätischer Beteiligung des saarländischen Staates. Der Landtag ratifiziert die Saarkonventionen am 4. April 1950. Dadurch wird der Besatzungsstatus für das Saarland beendet und die Teil-Autonomie besiegelt. Die Bundesregierung legt bei der Alliierten Hohen Kommission am 3. März 1950 Rechtsverwahrung
und am 5. Mai Protest gegen den Abschluss der
Konventionen ein. Diese werden dessen ungeachtet Mitte November/Ende Dezember in Frankreich ratifiziert und treten am 1.1.1951 in Kraft.
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31. März 1950
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Die Bundesrepublik und das Saarland werden vom Ministerausschuss des Europarats dazu eingeladen, zwei getrennte assoziierte Mitglieder zu werden, d.h., in die Beratende Versammlung des Europarats einzutreten. Hierüber wird in der BRD heiß diskutiert,
weil man dadurch die endgültige Abtrennung der
Saar
von Deutschland befürchtet.
Aber im Juli stimmen beide Länder dem Angebot zu. Damit werden die BRD (am 13. Juli 1950) und das Saarland (am 3. August 1950) assoziierte Mitglieder im Europarat. Dies stärkt den internationalen Ruf der Saar als ein selbstständiges europäisches
Land.
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9. Mai 1950
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Schumanplan: Der französische Außenminister Robert Schuman legt im Quai d'Orsay einen Plan vor, in dem er die Gründung einer deutsch-französischen Gemeinschaft für die Kohle- und Stahlproduktion vorschlägt. Diese soll auch anderen Ländern zum Beitritt offenstehen. (Der Plan führt ein Jahr später
zur Gründung der EGKS oder Montanunion; siehe 18. April 1951.)
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4. November 1950
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Die Außenminister des Europarats unterzeichen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Für das Saarland unterschreibt Edgar Hector als "Innenminister (m.d.W.d.G.b.)".
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2. Dezember 1950
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Der saarländische Landtag fordert in einer Resolution, dass das Saarland als Unterzeichnerstaat an der geplanten Gründung der EGKS (Montanunion) (siehe 9. Mai 1950) beteiligt wird. Dieses Ziel wird aber nicht erreicht (siehe 18. April 1951), da die Bundesrepublik sich heftig dagegen wehrt. Sie befürchtet, dass damit die Autonomie des Saarlandes
festgeschrieben
werde.
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im Jahr 1951
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Eine "illegitime Opposition" gegen die frankreichfreundliche
Politik der Regierung beginnt sich zu regen. Sie kann
aber wegen gesetzlicher Verbote nicht öffentlich
werden und keine Parteien gründen. Die schon seit 1946 zugelassene DPS (anfangs DVS, siehe 28. Februar 1947) hat inzwischen ihre anfänglich pro-französische Haltung aufgegeben und wird deshalb am 21. Mai 1951 verboten. Weitere prodeutsche Parteien werden gar nicht erst
zugelassen. Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit werden
eingeschränkt, Zeitungen der "Opposition" nicht zugelassen oder verboten.
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7. März 1951
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Johannes Hoffmann teilt mit, dass die französische Regierung der Ernennung des Fraktionsvorsitzenden der CVP, Erwin Müller, zum diplomatischen Vertreter des Saarlandes in Paris zugestimmt habe.
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14.
April 1951
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Das Regierungsbündnis aus CVP und SPS zerbricht, weil die beiden SPS-Minister der Saar-Regierung wegen Streitigkeiten innerhalb der Koalition am 10. April 1951 zurückgetreten sind. Die CVP verfügt aber im Landtag weiterhin über die absolute
Mehrheit und regiert deshalb alleine weiter ("Zweites
Kabinett Hoffmann"). Edgar Hector
wird Innenminister und behält dieses Amt bis zum
Oktober 1955 bei. (Die Namen aller Minister finden Sie unten in der
Tabelle mit den Kabinetten Hoffmann.)
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18. April 1951
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Die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen den Vertrag zur Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt); er wird am 23. Juli 1952 in Kraft treten. Das Saarland
bleibt aber außen vor. Anschließend wird der Schumanplan unterzeichnet (siehe 9. Mai und 2. Dezember 1950).
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2. Mai 1951
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Die Bundesrepublik wird als vollberechtigtes Mitglied in den am 31. 3.1951 gegründeten Europarat aufgenommen. Das Saarland bleibt weiterhin assoziiertes Mitglied (und zwar bis zu seiner Eingliederung in die Bundesrepublik am
1.1.1957).
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Dezember 1951
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Hoffmann verhandelt mit Schuman über eine Revision der Saar-Konventionen von 1950. Er beanstandet u.a., dass die Anteile des Saarlandes an den Mitteln des Marshall-Plans zu gering seien. Ein Untersuchungsausschuss wird gebildet.
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25. Januar
1952
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Der bisherige Hohe Kommissar Gilbert Grandval wird Botschafter seines Landes im Saarland: Die französische Regierung betraut ihn mit der Leitung der diplomatischen
Mission. Drei Tage später ernennt die Saarregierung ihren früheren Kultusminister
Dr. Emil Straus zum
Gesandten der saarländischen Mission in Paris, die dort die Villa Said als ihr Gesandtschaftsgebäude einrichtet. Damit wird für Außenstehende die politische Unabhängigkeit des Saarstaats deutlich. An der bestehenden Zoll- und Wirtschaftsunion
mit Frankreich ändert sich nichts.
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29.2. bis 20.3.1952
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Die Bundesregierung überreicht dem Europarat am 29. Februar 1952 ein Memorandum, in dem sie der Saarregierung vorwirft, die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, das Versammlungs-, das Freiheits- und das Sicherheitrecht nicht zu gewährleisten, obwohl sie die Europarats-Konvention über die Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten unterzeichnet
habe. Die Saarregierung hält in ihrer Antwort darauf
am 18. März der Bundesregierung vor, sie wolle sich damit lediglich in die bevorstehenden Landtagswahlen im Saarland einmischen. Sie teilt außerdem mit, die Wahrung der demokratischen Freiheiten an der Saar sei nicht gefährdet. Zwei Tage später zieht Adenauer das Memorandum zurück.
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20. März 1952
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Johannes Hoffmann nimmt zum ersten Mal an einer Tagung des Ministerausschusses des Europarats in Paris teil, wenn auch lediglich als Beobachter.
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18.-22. März 1952
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Bei Gesprächen im Pariser Quai d'Orsay vereinbaren Konrad Adenauer und Robert Schuman, eine Regelung der Saarfrage in direkten deutsch-französischen Saarverhandlungen zu erarbeiten. Dazu werden verschiedene Maßnahmen in Erwägung gezogen: Schuman
schlägt
die Europäisierung des Saarlandes unter Aufsicht des Europarats vor. Saarbrücken könne zum Sitz der EGKS (siehe 18. April 1951 und 23. Juli 1952) ernannt werden. Damit soll das Land einen Autonomiestatus unter dem Dach der europäischen Institutionen erhalten. Durch diesen Konsens wird die spätere Aufnahme der Bundesrepublik in WEU und NATO ermöglicht (siehe 28.
September 1954). Die SPD lässt durch ihren Vize-Vorsitzenden Erich Ollenhauer erklären, die Pariser Vereinbarungen bedeuteten "die Preisgabe des deutschen Standpunktes und die formelle Anerkennung der Saarregierung durch Adenauer."
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24. März 1952
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Schuman erklärt, dass der Bundeskanzler in Paris weder die Saarregierung noch den Status des Landes anerkannt habe. Adenauer habe betont, dass eine Lösung der Saarfrage nur in Zusammenarbeit mit Saar-Regierung und Saar-Parlament gefunden werden könne.
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1. April 1952
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Der Rat der Republik verpflichtet die französische Regierung dazu, keine Saarlösung anzunehmen, durch die nicht die Wirtschaftsunion beider Länder, die vereinbarten Konventionen und die innere politische Autonomie der Saar aufrechterhalten werden.
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23. April 1952
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Adenauer erklärt in einer Saardebatte des Bundestages nach scharfen Angriffen durch die SPD, dass er die Verhandlun- gen mit Frankreich zur Regelung der Saarfrage vorläufig zurückgestellt habe. - Der Bundestag beschließt eine Resolution, nach der die Saar als deutsches Territorium anzusehen und die gegenwärtige Lage dort nicht rechtens sei.
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23. Juli 1952
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Der Vertrag über die Gründung der
EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, auch Montanunion genannt) tritt in Kraft. Frankreich und die Bundesrepublik werden vom Ministerausschuss des Europarats in einer Entschließung aufgefordert, vor dem 15. September 1952 ein europäisches Statut für die Saar aufzustellen. Danach könne Saarbrücken nach einem Vorschlag von Robert Schuman zum Sitz der Montanunion werden.
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Sept. / Okt. 1952
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Am 17.9.52 stellt die Bundesrepublik den Antrag an den Europarat, die Einhaltung der Menschenrechte im Saarland zu überprüfen. Der Antrag wird abgelehnt. Die deutsch-französischen Verhandlungen über die Saarfrage gehen weiter, werden aber mehrmals unterbrochen. Am 25. Oktober 1952 teilt Adenauer im Bundestag mit, dass sie gescheitert seien.
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19. Oktober 1952
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Die prodeutschen Parteien DPS, CDU-Saar und DSP haben im Laufe des Jahres Anträge auf Zulassung eingereicht, aber ohne Erfolg: Hoffmann gibt bekannt, dass diese Parteien an den bevorstehenden Landtagswahlen nur unter der Voraussetzung teilnehmen können, dass sie die Verfassung voll anerkennen und einer Europäisierung des Landes zustimmen. Daraufhin fordern die pro-deutschen Parteien die Wähler zur Abgabe eines "weißen" Stimmzettels auf, um gegen den "Separatismus" der Regierung zu protestieren. Auch der Deutsche Bundestag empfiehlt den Saarländern, ungültig zu wählen.
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30.
November 1952
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Landtagswahlen im Saarland: Fast ein Viertel (24,5 %) der Stimmberechtigten folgt diesem Appell.
Trotzdem erlangt die CVP Hoffmanns wiederum
die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen. |
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23.
Dezember 1952
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CVP und SPS gehen im dritten Kabinett Hoffmann erneut eine Koalition ein. (Die Namen der
Minister und die Ergebnisse
der Landtagswahl finden Sie in den Tabellen unten auf dieser Seite.)
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20. Mai 1953
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Nachdem die Saarregierung schon seit 1951 auf eine Revision der Saarkonventionen von 1950 drängt, unterzeichnen Außenminister Georges Bidault und Ministerpräsident Johannes Hoffmann in Paris - "in Erwartung eines europäischen Statuts" - neue Saarkonventionen. Sie betreffen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern,
den gemeinsa-
men Betrieb der Saargruben, die französisch-saarländische Gerichtsbarkeit, den Rechtshilfeverkehr, die Zusammenarbeit im Steuer- und Haushaltswesen und die gegenseitige Amtshilfe. Die neuen Abkommen verringern den französischen Einfluss und gestehen den Saarländern größere Freiheit zu. In der Bundesrepublik werden die neuen Konventionen
von Regierung und Opposition scharf kritisiert, weil sie zeigen, dass Frankreich das Saarproblem einseitig lösen wolle.
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2. Juli 1953
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Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei künftigen Verhandlungen über die Saar davon auszugehen, dass diese weiter ein Teil Deutschlands sei, und darauf zu achten, dass die demokratischen Rechte dort eingehalten werden.
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September 1953
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Der Van-Naters-Plan wird dem Europarat vorgelegt. Der Niederländer Van der Goes van Naters schlägt vor, dass die Saar
ein europäisches Territorium wird, dessen Interessen in Außenpolitik und Verteidigung ein europäischer Kommissar wahrnimmt. Mit Frankreich soll ein Wirtschaftsvertrag und mit der Bundesrepublik ein gemeinsamer Markt eingerichtet werden. Die Saarregierung und die Beratende Versammlung des Europarats stimmen dem Plan zunächst zu. Da Frankreich und Deutschland später direkt miteinander verhandeln, wird er aber
nicht zum Tragen kommen (siehe 10. September 1954). Der am Ende ausgehandelte Vertrag wird jedoch zahlreiche Elemente des Van-Naters-Plans beinhalten.
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November 1953
bis Mitte 1954
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Deutsche und französische Politiker bemühen sich in zahlreichen Gesprächen, neue Saar-Verhandlungen anzukurbeln, um endlich zu einem Ergebnis zu kommen. Aber alle Versuche einer Annäherung scheitern und bringen keine Fortschritte in der Saarfrage.
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17.
Juli 1954
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Im Saarland ist die Koalitionsregierung aus CVP und SPS wiederum auseinandergebrochen (wie schon am 14. April 1951). Grund:
Die beiden
Parteien finden keine Einigung in der Frage des geplanten
Betriebsverfassungsgesetzes. Es kommt (ohne Neuwahlen) zum vierten
Kabinett Hoffmann. (Namen der Minister: unten in der
Tabelle der Kabinette).
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10. Sept. 1954
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Nachdem in den vergangenen Monaten der Van-Naters-Plan in zahlreichen Gesprächen und Beratungen diskutiert wurde, erklärt Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier, dass dieser nun nicht länger Gegenstand der Verhandlungen sein werde.
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28. September bis
3. Oktober 1954
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Auf der Londoner Neun-Mächte-Konferenz fordern die Weststaaten, das Besatzungsregime baldmöglichst zu beenden und die deutsche Souveränität herzustellen. Die Bundesrepublik soll ihren Verteidigungsbeitrag innerhalb des Brüsseler Paktes (der kurz darauf in die WEU - Westeuropäische Union
- umgewandelt wird) und der NATO leisten. Mendès France erklärt, dass alle Abkommen erst ratifiziert werden können, nachdem eine Lösung der Saarfrage vereinbart worden ist. Daraufhin nehmen die Franzosen Expertengespräche mit den Saarländern zum künftigen Saarvertrag auf.
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23. Oktober 1954
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Die Pariser Verträge werden unterzeichnet. Darin wird u.a.beschlossen, dass der Besatzungsstatuts der drei deutschen Westzonen aufgehoben und die Bundesrepublik in die NATO (siehe 9. Mai 1955) sowie in die WEU aufgenommen wird.
Auch die Zukunft des Saarlandes wird geregelt:
Das Abkommen über das "Europäische Saarstatut"
wird von Konrad Adenauer und dem damaligen französischen
Premier- und Außenminister Pierre
Mendès France
in Paris unterzeichnet. Es sieht die Europäisierung
des Saarlandes
unter Beibehaltung der französisch-saarländischen
Wirtschafts- und Währungsunion vor. Die Aufgaben, die bis dahin der französische
Vertreter an der Saar ausübte, sollen auf einen von der
WEU zu
ernennenden europäischen
Kommissar übertragen
werden, und es soll eine Verbesserung der saarländisch-deutschen
Wirtschaftsbeziehungen angestrebt werden (weitere Einzelheiten auf der Seite Saarstatut). Vor einem Inkrafttreten des Statuts muss es zunächst von der Saar-Bevölkerung in einem Referendum (Volksabstimmung)
gebilligt werden. Der Termin dafür wird später auf den 23. Oktober 1955 festgelegt.
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24/25. Februar 1955
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Bei einem vom I.V. Metall initiierten Generalstreik der Metallarbeiter gegen die Zwangsschlichtung geht die Polizei heftig gegen die Demonstranten vor (siehe dieses Foto auf der
Seite Polizeifahrzeuge). Die Forderungen der Gewerkschaften werden trotz des Streiks nicht erfüllt.
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15. April 1955
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In Paris werden wieder saarländisch-französische Wirtschaftsverhandlungen aufgenommen. Es geht um die Zoll- und Währungsunion und die daraus folgende Wirtschaftsunion für die Zeit nach der erwarteten Annahme des Saarstatuts. Am 3. Mai schließen Frankreich und Saarland einen Vertrag über ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit.
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5. Mai 1955
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Die Pariser Verträge treten in Kraft. Damit ist u.a. das Besatzungsstatut für die Bundesrepublik aufgehoben.
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9. Mai 1955 |
Die Bundesrepublik
wird
in
einem feierlichen Akt in Paris als 15. Mitglied in die NATO aufgenommen. |
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30. Juni 1955
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Gilbert Grandval hält in Saarbrücken eine Abschiedsrede. Er verlässt das Saarland und wird als Generalresident nach Marokko versetzt. Zum neuen Botschafter Frankreichs im Saarland wird eine Woche später Eric de Carbonnel ernannt. Am 20. Juli 1955 tritt er sein Amt an.
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23. Juli 1955
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Das Gesetz vom 8. Juli 1955 betreffend die Durchführung der Volksbefragung tritt in Kraft. Ein heftiger Abstimmungskampf beginnt (siehe auf dieser Seite). Ein Riss geht durch das Saarland: Die Ja-Sager und die Nein-Sager
liefern sich heftige Auseinandersetzungen und regelrechte
Materialschlachten mit Aufklebern, Flugblättern und Plakaten. Bei zahlreichen Wahlveranstaltungen und Kundgebungen kommt es zu teilweise heftigen Ausschreitungen (siehe Seite Tumulte).
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3. September 1955
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Die prodeutschen Parteien (CDU-Saar, DSP und die DPS) schließen sich im Heimatbund zu einer Aktionsgemeinschaft gegen das Saarstatut zusammen. Auch die Kommunistische Partei kämpft gegen das Statut.
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9. September 1955
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Finanzminister Paul Senf tritt von seinem Amt zurück. Er gilt als Gegner einer allzu engen wirtschaftlichen Anbindung des Saarlandes an Frankeich.
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23. Oktober 1955
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Volksbefragung
über das Saarstatut. Sie wird überwacht von einer
Abstimmungskommission, die von der WEU eingesetzt worden ist. Ihr Leiter ist Fernand
Dehousse. Das Statut wird bei einer sehr hohen
Wahlbeteiligung (97,55 %) mit 67,7 %, also mehr als zwei
Dritteln der Stimmen, abgelehnt. Noch in der Nacht nach der Volksbefragung treten Ministerpräsident Johannes Hoffmann und sein gesamtes Kabinett zurück.
Richard Kirn tritt als SPS-Vorsitzender zurück.
Hier finden Sie ausführliche Infos über die Volksbefragung und über die Folgen
der Ablehnung des Saarstatuts.
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29.
Oktober 1955
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Der Saar-Landtag beschließt, sich am 17. Dezember 1955 aufzulösen, um am Tag danach Neuwahlen durchführen zu lassen. Er wählt den parteilosen Heinrich
Welsch zum Übergangs-Ministerpräsidenten
bis zu den Wahlen. Die drei Minister seines Übergangskabinetts
sind ebenfalls parteilos. - Die Europäische Kontrollkommission beschließt, bis zu einer Regierungsbildung nach der Wahl weiterzuarbeiten.
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13. November 1955
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Adenauer, Brentano und der französische Ministerpräsident Antoine Pinay erklären bei einem Treffen, dass beide Regierungen das Ergebnis der Volksbefragung zur Kenntnis nehmen und zusammen mit der neu zu wählenden Saarregierung eine gemeinsame Lösung anstreben werden.
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18. November 1955
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Die Heimatbundparteien fordern die Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik. - Der Landtag verabschiedet ein neues Wahlgesetz. Darin werden u.a. beleidigende Ausdrücke im bevorstehenden Wahlkampf verboten.
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18.
Dezember 1955
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Die
ersten Landtagswahlen nach der Volksabstimmung findet statt:
Wahlbeteiligung 90,4%, stärkste
Parteien: CDU (25,4%) und DPS (24,2%). Aber auch die
CVP erhält noch einmal 21,8% der abgegebenen Stimmen, die
SPS 5,8 und die SPD 14,3%. (Die bisherige DSP hat sich am 19. November auf einem außerordentlichen Parteikongress in Sulzbach in SPD umbenannt.)
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10.
Januar 1956
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Aufgrund der Ergebnisse der Landtagswahlen wird eine Koalitionsregierung
aus CDU, SPD
und DPS gebildet (so genannte "Heimatbundregierung"). Zum Ministerpräsidenten
wird Dr. Hubert
Ney (CDU) gewählt,
Innenminister wird Fritz Schuster (DPS), Justiz- und
Kultusminister Egon Reinert (CDU) und Arbeitsminister
Kurt Conrad (SPD).
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18. März 1956
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Die SPS löst sich auf und empfiehlt ihren Mitgliedern, der SPD beizutreten.
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4.-5- Juni 1956
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Bundeskanzler Adenauer trifft sich in Luxemburg mit dem französischen Ministerpräsidenten Guy Mollet zu neunstündigen, teilweise dramatischen Verhandlungen. Sie einigen sich auf die Angliederung der Saar an die Bundesrepublik zum 1. Januar 1957 sowie auf eine Lösung der Warndtfrage, und sie vereinbaren die Kanalisierung der Mosel und den Bau des Rhein-Seitenkanals. (Weitere Einzelheiten
dazu auf der Seite Ergebnisse im Abschnitt c).
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13. Mai 1956
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In Kommunalwahlen werden die Gemeinde- und Kreisräte neu gewählt. Ergebnis: CDU 26,9%, DPS 24.6%, CVP 23,3%, SPD 18,6%, KP 6,0%.
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27.
Oktober 1956
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Die seit dem Frühjahr geführten
deutsch-französischen
Verhandlungen
über die Angliederung der Saar an die Bundesrepublik werden mit
der Unterzeichnung des Saar-Abkommens zur Regelung der Saarfrage (kurz "Saarvertrag" oder "Luxemburger Vertrag") beendet. Es soll am 1. Januar 1957 in Kraft treten.
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12. Dezember 1956
14. Dezember 1956
20. Dezember 1956
23. Dezember 1956
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Der Saarvertrag wird sowohl vom Bundestag als auch von der französischen Nationalversammlung ratifiziert.
Der Landtag
stimmt der Beitrittserklärung des
Saarlandes zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes zu.
Das
Gesetz zur Änderung der saarländischen Verfassung wird vom Landtag mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen
Mehrheit angenommen. Am 31. Dezember 1956 wird es im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht, damit es am 1.1.1957 in Kraft treten kann. Durch die Änderung wird vor allem die Präambel ersatzlos gestrichen (siehe oben, 8. November 1947).
Das Bundesgesetz über die Eingliederung des Saarlandes wird im Deutschen Bundestag verabschiedet.
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1.
Januar 1957
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Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland ("Politischer Anschluss"). Das Saarland wird an diesem Tag
zehntes deutsches Bundesland, bzw. elftes, wenn man Berlin mitzählt *).
Der deutsche
Bundeskanzler Konrad
Adenauer besucht
das Saarland aus diesem Anlass am 1. Januar 1957, der
amtierende Bundespräsident Prof. Theodor Heuss kommt am
26. Januar 1957 zu Besuch
(Fotos zu beiden
Besuchen finden Sie hier, weitere Details zur Angliederung auf dieser Seite.)
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9. April 1957
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Die KPS (Kommunistische Partei, Landesverband Saar) wird vom Innenministerium aufgelöst, da in der Bundesrepublik (zu der das Saarland jetzt gehört) die KP verboten ist.
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4.
Juni 1957
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Nachdem
Ministerpräsident Hubert
Ney wegen Streitigkeiten innerhalb
der Regierungskoalition am 19.5. zurückgetreten ist, wählt
der Landtag
den bisherigen Justizminister Egon Reinert
(CDU) zum neuen Ministerpräsidenten.
Dieser setzt die seit dem 10. Januar 1956 bestehende
Koalition aus CDU, SPD und DPS
fort. Sein erster Stellvertreter wird Heinrich Schneider (DPS).
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26.
Februar 1959
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Egon Reinert bildet seine Regierung
um. In dem neuen Kabinett aus CDU, SPD und CVP ist die
DPS nicht mehr vertreten. Ludwig Schnur (CVP) wird Minister
für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau,
Reinert übernimmt zusätzlich die Leitung
des Justizministeriums. |
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30.
April 1959
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Nach
dem Tod von Egon Reinert (er stirbt am 23. April 1959
bei einem Verkehrsunfall, dessen genaue Umstände nie ganz
aufgeklärt werden) wählt der Landtag den bisherigen
Kultusminister Franz-Josef Röder
(CDU) zum Ministerpräsidenten. Er tritt sein Amt am 23. Juni 1959 mit einer CDU/FPD-Koalition an.
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6.
Juli 1959
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"Tag X": Wirtschaftlicher Anschluss an die Bundesrepublik.
Das Saarland wird in das deutsche Wirtschaftsgebiet eingegliedert, die D-Mark
wird eingeführt. Damit endet die saarländisch-französische
Wirtschafts- und Währungsunion.
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1959 bis 1979
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Franz-Josef
Röder bleibt Ministerpräsident bis zu seinem
Tod am 26. Juni 1979. In der Zeit der vier von ihm geführten Kabinette wird eine völlige Integrierung des
Saarlandes in das Gefüge der Bundesrepublik erreicht. |
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1979 bis heute
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Ministerpräsidenten nach Röder:
Werner
Zeyer (CDU) vom 5. Juli 1979 bis 9.
April 1985, Oskar Lafontaine
(SPD) bis 9. November 1998, Reinhard Klimmt
(SPD) bis 29. September 1999, Peter
Müller (CDU) bis 9. August 2011, seitdem Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).
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*) Anmerkung (zum 1.1.1957) über die Frage "10. oder 11. Bundesland?": Bis Ende 1956 bildeten neun Bundesländer die damalige BRD. West-Berlin galt wegen des Viermächtestatus der Stadt
Berlin noch nicht als “vollwertiges”
Bundesland. [Mehr darüber in wikipedia
unter "Berlin-Frage", Abschnitt 3.1.] Erst 1990 wurde Berlin gleichzeitig mit den fünf ostdeutschen Ländern
zu einem gleichberechtigten Bundesland. Das Saarland wurde also 1957 zum zehnten Bundesland, wenn man West-Berlin ungeachtet seines damaligen Sonderstatus aber mitzählt, zum elften.
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