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Dokumente aus der Zeit von 1945 bis 1959 finden
Sie auf der Seite Dokumente sowie unter Kfz-Kennzeichen (Versuchs- wagen-Zulassung,
Kraftfahrzeugbriefe) und Allgemeines zum Verkehr (Fahrradschein).
Staatsangehörigkeit: Ausführliche
Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie auf unserer
Seite Staatsangehörigkeit.
1)
Personalausweise
Typ A und B des
teilautonomen Saarlandes von 1947 bis 1956:
Wer im
Saarland lebte, erhielt in dieser Zeit entweder
einen roten oder einen grauen Personalausweis.
Vereinfacht
ausgedrückt war der Typ A (rot) für im Saarland
Geborene,
der Typ B (grau) für nicht hier Geborene, also
"Zugezogene". Den
Inhabern des Typs B wurden das Wahlrecht und andere
Bürgerrechte
verweigert; der graue Ausweis diente
ihnen nur
als
Aufenthaltsgenehmigung im Saarland; die auf ihm
vorgedruckten
Nationalitätsbezeichnungen "saarländisch" und
"sarroise" waren deshalb durchgestrichen (siehe weiter unten
bei den Anmerkungen beim grauen Ausweis).
Die Bedingungen für
den Erhalt der beiden Ausweistypen finden Sie auf
unserer Seite über die Staatsangehörigkeit.
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Typ
A (rot):
Der
vorgedruckte Text ist durchgehend zweisprachig, die von Hand
eingetragenen Angaben sind immer nur in
Deutsch. In dem zarten Unterdruck
auf Vorder- und Rückseite werden die Worte
"REGIERUNG DES SAARLANDES"
endlos wiederholt. Dadurch sollten
Fälschungen erschwert werden.
Neben
dem Passbild mussten die Inhaber schon
damals zwei Fingerabdrücke abgeben (siehe
nächstes Bild). In der Bundesrepublik wurde diese Praxis erst 2007
eingeführt und aufgrund heftiger
Diskussionen ab 2008 auf freiwillige
Basis gestellt.
Die
Unterschrift
unten auf der mittleren Innenseite ist in
Prägedruck ausgeführt. Es ist
diejenige von Edgar Hector (anfangs
Staatssekretär, ab 1951 Minister
des Innern). Das Siegel ist
ebenfalls eingeprägt; seine Inschrift
lautet:
"Regierung
des Saarlandes - Ministerium des Innern.
L.P.P." (die
Abkürzung L.P.P. steht für Landespolizeipräsident.)
Der
rote
Ausweis wurde uns zur Verfügung gestellt von
Gerhard Becker,
Riegelsberg.
Die unbedruckten Rückseiten ohne
Einträge haben wir hier nicht
abgebildet.
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Typ
B (grau)
Bei
den hier abgebildeten grauen Ausweisen sind jeweils auf der
ersten Seite die Wörter
"Saarländischer" (über "Personalausweis")
und "Sarroise" (unter "Carte
d'identité") von Hand durchgestrichen. Damit
sollte angezeigt werden,
dass der Inhaber kein saarländischer
Staatsbürger war.
Da die Streichung mit
unterschiedlichen Tinten oder Tuschen
vorgenommen wurde, sind die
durchgestrichenen Wörter trotzdem noch mehr (Beispiel links) oder weniger (Beispiel
unten)
gut lesbar.
Die
eingedruckten Texte entsprechen fast
vollständig denen im roten Ausweis
A. Einziger Unterschied: Unten auf der Seite
mit dem Passbild stehen
über Ort und Datum der Ausstellung die Worte
"Gültig bis ..." und
"Valable jusqu'au"...".
In dem
roten Ausweis fehlte die Angabe der
Gültigkeitskeitsdauer, weil er unbeschränkt gültig war.
Auf
den Rückseiten der grauen Ausweise wurden
mit Stempeln und
handschrift- lichen Einträgen eventuelle
Gültigkeits-Verlängerungen
vermerkt (siehe auf der folgenden Abbildung!) Diese
lauteten in dem ersten Beispiel unten ab 1949 auf
"1
bis 2 Jahre" und ab 1954 auf "bis auf weiteres". - [Zufälligerweise liegen die Nummern der
beiden hier abgebildeten
Ausweise nur um 21 Zähler
auseinander]
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Bild oben: Von
diesem Ausweis zeigen wir nur die
Titelseite. Er wurde uns zur Verfügung
gestellt von Hansi Weber, Schwarzenholz. Der hier unten
abgebildete Ausweis stammt von Heiner Lenthe,
Saarbrücken.
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Ein
frühes Personalausweis-Exemplar des Typs A
(ausgestellt 1948):
Das Bild oben wurde uns zur
Verfügung gestellt von Karl Abel aus Rohrbach.
Zu der
Zeile "Staatsangehörigkeit" in diesem roten
Ausweis:
Auf den
saarländischen Reispässen war die Staatsangehörigkeit "Sarroise" deutlich
angegeben (siehe
unten im Abschnitt 2). Aber in keinem der uns
bekannten Personalausweise ist auf der Seite 2 die
Zeile "Staatsangehörigkeit
/ Nationalité"
ausgefüllt. Bei den grauen Ausweisen ist dies
verständlich, weil sie ja
nur als Aufenthaltsgenehmigung für ihre Inhaber
dienten. Diese waren nach dem saarländischen Staatsbürgerschaftsgesetz
keine Saarländer, sondern hatten ihre ursprüngliche
Nationaliät
behalten (meist handelte es sich dabei um Bürger der
Bundesrepublik). Bei dem
hier oben abgebildeten roten Ausweis (von Johann
Abel) könnte man
vermuten, dass die Zeile deshalb leer gelassen
wurde, weil das
saarländische Staatsbürgerschaftsgesetz am Tage der
Ausstellung des Ausweises (25.6.1948) noch nicht in
Kraft getreten war; dies geschah ja erst am 15. Juli 1948.
Aber auf sämtlichen
anderen uns vorliegenden Exemplaren von
Personalausweisen (die alle
nach diesem Datum ausgestellt wurden), ist diese
Zeile ebenfalls leer
geblieben; es ist daher anzunehmen, dass dies für
alle Ausweise aus
jener Zeit galt.
Ein möglicher Grund dafür war wohl, dass
auf der Vorderseite
der Ausweise die Worte "Saarländischer"
(Personalausweis) und (Carte
d'identité) "Sarroise" bereits eingedruckt waren und
die Nationalität
damit eindeutig angegeben war. Beim (grauen) Typ
B der Ausweise wurden diese beiden Ausdrücke auf der
Vorderseite von
Hand durchgestrichen, weil ihre Inhaber ja keine
"Saarländer" im Sinne
des Gesetzes waren.
Zum
Bild rechts: Eine Kuriosität erreichte
uns
im Sommer 2015, als ein Besucher dieser Website
die Kopie des
Personalausweises von Johann Lang aus Hüttersdorf
einsandte. In diesem
ist in der fraglichen Zeile das Wort "staatenlos"
eingetragen! (siehe unseren weißen Pfeil).
Es ist kein Anzeichen eines nachträglichen Eintrags
zu erkennen; er
dürfte also wirklich von damals sein. Wenn man im
Staatsbürgergesetz von 1948 nachliest,
fragt man sich aber zu Recht: 1) Wieso war jemand, der 1925 in Dillingen
geboren wurde,
"staatenlos"? Und 2): falls er es tatsächlich
gewesen sein sollte,
wieso erhielt er als "Staatenloser" im September
1948 [so lautet das Datum auf der
uns ebenfalls vorliegenden Vorderseite] einen
"roten" Personalausweis? Oder gab es vielleicht einen anderen Grund dafür?
(Vielen
Dank für die Zusendung des "Fundes" an Alexander Moersdorf,
Hüttigweiler!)
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Nach
dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik am
1. Januar 1957 erhielten die Saarländer die
deutsche Staatsangehörigkeit und damit den
bundesdeutschen Personalausweis.
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2) Reisepässe in verschiedenen Versionen für Saarländer
Für Reisen
ins Ausland (einschließlich Frankreich und
Deutschland) benötigten die Saarländer einen Reisepass.
Diesen erhielt aber nur, wer die saarländische
Staatsbürgerschaft besaß, also im Besitz eines roten
Personalausweises war (siehe oben im Punkt 1).
Die
Reisepässe der Saarländer wurden nicht von einer
saarländischen
Dienststelle ausgestellt, sondern von der Vertretung
Frankreichs an der
Saar. Der Grund dafür lag darin, dass die Interessen
des Saarlandes -
gemäß der Präambel zu seiner Verfassung
- im Außenverhältnis zu anderen Staaten durch die
République
Française vertreten wurden. Die Pässe wurden auf
original französischen Passeport-Vordrucken
erstellt.
Die Staatsangehörigkeit
ist auf der ersten Seite als "Sarrois"
und auf der zweiten als (Nationalité) "Sarroise"
eingestempelt. Dort wurde oben auch die
Personalausweisnummer ("Carte d'identité No. ...")
des Inhabers/der Inhaberin (von Hand) eingetragen.
Der Text eines
weiteren Stempels auf dieser Seite besagt in
französischer Sprache,
dass der Pass seinem Inhaber die Einreise nach
Frankreich gestattet.
Das im ganzen Pass mehrfach eingestempelte Siegel
trägt die Inschrift
"Consulat de France, Sarrebruck". Auf der dritten
Seite ist ein Kind
mit eingetragen. Die Passfotos der eingetragenen
Personen sind auf dem
letzten Blatt zu finden, zusammen mit Gebührenmarken über
insgesamt 400 Frs. Über
der Unterschrift liest man auf einem Stempel: "Pour
le Consul Général
de France en Sarre, l'Attaché de Consulat".
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Persönliche
Anmerkung v. R. Freyer zu diesem Pass:
Der Sohn der Passinhaberin ist
hier mit eingetragen. Wolfgang Frieske
aus Neunkirchen ist vom selben
Jahrgang wie ich, und wir haben in
derselben Schule (Krebsberggymnasium
Neunkirchen) 1962 das Abitur gemacht,
allerdings in verschiedenen
Klassen. Er wurde auch Lehrer und hat
später
(wie ich in Dillingen) an der Gestaltung der Homepage
seiner Schule mitgewirkt. - Da
Wolfgang
damals auf dem Pass seiner Mutter mit
eingetragen war, brauchte er
keinen Kinderreiseausweis (mein eigener
Kinderreiseausweis von damals ist hier
abgebildet).
Der Hinweis-Zettel ("AVIS" - siehe Abb. oben rechts) wurde
den Inhabern mit ihrem Pass ausgehändigt
bzw. vorne oder hinten eingeklebt (der abgebildete Zettel wurde uns zur
Verfügung gestellt von Norbert König,
geb. in Altenwald, später wohnhaft in Bad
Soden/Taunus).
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Hier, etwas verkleinert abgebildet, eine andere Ausführung des saarländischen Reisepasses (die Fotos hat uns Andrea Schmidt aus Saarbrücken zugesandt):
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3)
Grenzkarte für
den "kleinen Grenzverkehr"
(Bilder
zur Verfügung gestellt von Albert
Räsch, Wadern-Wadrill)
Grenzkarten
berechtigten als "Pass" zum täglichen Grenzübertritt
im Rahmen des
"kleinen Grenzverkehrs" auf Landkreisebene über eine
einzelne
Grenzübergangsstelle, die in der Karte angegeben
war. Diese Ausweise
wurden nur zu bestimmten Anlässen ausgestellt, die
ebenfalls auf ihnen
vermerkt wurden. Berechtigt waren z. B. Ärzte, Land-
und Forstwirte,
Schüler, Lehrlinge und Beschäftigte in industriellen
und kaufmännischen
Berufen, aber auch Teilnehmer an Märkten und sogar
Hausierer (!).
In
dem hier dokumentierten Fall ging es laut der
Eintragung auf der
Rückseite der Karte (im Bild unten, links unter 6.)
um den "Besuch der
Schwiegereltern". Von
1951 bis 1954 wohnte die Karten-Inhaberin
Theresia Räsch mit
ihrem
Ehemann und zwei Kindern in Waldrach bei Trier. In
dieser Zeit
nutzte sie einen bundesdeutschen Reisepass, wenn
sie zu ihren Eltern
ins Saarland fahren wollte. 1954 zog die Famile
Räsch ins Saarland um
und wohnte dort in Wadern-Wadrill. Um ihre
Schwiegereltern in
Geisfeld bei Hermeskeil besuchen zu können, erhielt
Frau Räsch jetzt
für sich und ihre drei Kinder eine Grenzkarte (siehe
Abbildung) für den
so genannten "kleinen Grenzverkehr". Solche Karten
konnten aber
keinesfalls als Aufenthaltsbescheinigung dienen und
galten nur für
Reisen in den auf ihnen angegeben Ort; sie waren
jeweils nur ein Jahr
lang gültig. Ein Missbrauch konnte zum Entzug der
Karte und zu
Bestrafungen führen.
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4) Führerscheine
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a)
Dieser 1950 ausgestellte
Führerschein gehörte Frau Mathilde Berger,
die wir auf unserer Seite Motorräder
auf ihrem Motorrad und mit ihrem
Dienstwagen sehen (einem
"Crèmeschnittchen" (Renault 4 CV) mit
OE9-Nummer. Ihr Sohn Dieter Berger,
Bexbach, hat uns den Ausweis zur Verfügung
gestellt.
Er
berichtet, dass seine Mutter damals als Biohelferin tätig war. Ihr
Arbeitsbereich erstreckte sich über das
gesamte Kreisgebiet Homburg, und sie war
dort für die künstliche Besamung von
Kühen zuständig. Heute wird die Arbeit der
damaligen Biohelferinnen von Tierärzten
durchgeführt.
Frau Bergers
Tagesablauf sah so aus, dass sie jeden
Morgen früh zur Bahnstation Bexbach fuhr,
um dort Expressgut abzuholen. Darin befand
sich ein Thermosbehälter mit dem Samen der
Bullen, die in Saarbrücken in der Landeszucht- anstalt gehalten wurden.
Anschließend fuhr sie zu den Bauern, die
einen entsprechenden Bedarf angemeldet
hatten, und führte die Besamung der Kühe
aus - und das bei jedem Wetter!
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b)
Ein späteres Führerschein-Exemplar (1955 ausgestellt für Klasse 1, 1958
erweitert auf Klasse 3)
Zur
Verfügung gestellt von Gerhard Becker,
Riegelsberg.
c)
Führerschein, ausgestellt
1956; vierseitig; v.l.n.r.: Seite 1, 2 und 3 (Seite
4 ist leer).
5) Legitimationskarte
für Kaufleute
usw.
6) Reiseheft zur
Erlangung von Reisedevisen bei Fahrten ins "Ausland"
Wenn
man nach der politischen, aber vor der
wirtschaftlichen Rückgliederung
an die BRD in ein anderes Bundesland (oder ins
Ausland) reisen wollte
(also zwischen dem 1.1.1957 und dem 5.7.1959) und
dafür Devisen
benötigte (zum Beispiel DM), musste man das in einem
solchen
"Reiseheft" eintragen lassen. Dieses hatte man
zusammen mit seinem
Bundespersonalausweis (den die Saarländer ja nach
dem 1.1.1957
erhielten) an der Grenze vorzulegen. Bei der
Rückkehr durfte man
eventuell noch übrige Devisen nicht behalten,
sondern musste sie gleich
beim Zoll oder innerhalb einer Woche bei einer Bank
zurückgeben.
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