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Ausweise:

 

Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine  und mehr

 


   

 Inhalt dieser Seite (bitte auf das gewünschte Thema klicken!)                                                          

 

           1) Personalausweise

4) Führerscheine                                    7) Jagdschein & Jagdwaffenschein

          2) Reisepässe

5) Legitimationskarte für Kaufleute

 

          3) Grenzkarte

6) Reiseheft zur Erlangung von Devisen

          "Exkurs" am Ende dieser Seite: ein Personalausweis von 1927  (aus der "Völkerbundszeit" des Saargebiets)



Weitere Dokumente aus der Zeit von 1945 bis 1959 finden Sie auf der Seite Dokumente sowie unter Kfz-Kennzeichen (Versuchs- wagen-Zulassung, Kraftfahrzeugbriefe) und Allgemeines zum Verkehr (Fahrradschein).

 

Staatsangehörigkeit:  Ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Staatsangehörigkeit.

 


 

 

1) Personalausweise Typ A und B des teilautonomen Saarlandes von 1947 bis 1956:

 

Wer im Saarland lebte, erhielt in dieser Zeit entweder einen roten oder einen grauen Personalausweis. Vereinfacht ausgedrückt war der Typ A (rot) für im Saarland Geborene, der Typ B (grau) für nicht hier Geborene, also "Zugezogene". Den Inhabern des Typs B wurden das Wahlrecht und andere Bürgerrechte verweigert; der graue Ausweis diente ihnen nur als Aufenthaltsgenehmigung im Saarland; die auf ihm vorgedruckten Nationalitätsbezeichnungen "saarländisch" und "sarroise" waren deshalb durchgestrichen (siehe weiter unten bei den Anmerkungen beim grauen Ausweis).

Die Bedingungen für den Erhalt der beiden Ausweistypen finden Sie auf unserer Seite über die  Staatsangehörigkeit.

    

Typ A (rot):

 

Der vorgedruckte Text ist durchgehend zweisprachig, die von Hand eingetragenen Angaben sind immer nur in Deutsch. In dem zarten Unterdruck auf Vorder- und Rückseite werden die Worte "REGIERUNG DES SAARLANDES" endlos wiederholt. Dadurch sollten Fälschungen erschwert werden.

 


Neben dem Passbild mussten die Inhaber schon damals zwei Fingerabdrücke abgeben (siehe nächstes Bild). In der Bundesrepublik wurde diese Praxis erst 2007 eingeführt und aufgrund heftiger Diskussionen ab 2008 auf freiwillige Basis gestellt.

 


Die Unterschrift unten auf der mittleren Innenseite ist in Prägedruck ausgeführt. Es ist diejenige von Edgar Hector (anfangs Staatssekretär, ab 1951 Minister des Innern). Das Siegel ist ebenfalls eingeprägt; seine Inschrift lautet:

"Regierung des Saarlandes - Ministerium des Innern. L.P.P." (die Abkürzung L.P.P. steht für Landespolizeipräsident.)

 

Der rote Ausweis wurde uns zur Verfügung gestellt von Gerhard Becker, Riegelsberg.

Die unbedruckten Rückseiten ohne Einträge haben wir hier nicht abgebildet.

 

 

    

     

 

Typ B (grau)

 

Bei den hier abgebildeten grauen Ausweisen sind jeweils auf der ersten Seite die Wörter "Saarländischer" (über "Personalausweis") und "Sarroise" (unter "Carte d'identité") von Hand durchgestrichen. Damit sollte angezeigt werden, dass der Inhaber kein saarländischer Staatsbürger war.


Da die Streichung mit unterschiedlichen Tinten oder Tuschen vorgenommen wurde, sind die durchgestrichenen Wörter trotzdem noch mehr (Beispiel links) oder weniger (Beispiel unten) gut lesbar.

 

Die eingedruckten Texte entsprechen fast vollständig denen im roten Ausweis A. Einziger Unterschied: Unten auf der Seite mit dem Passbild stehen über Ort und Datum der Ausstellung die Worte "Gültig bis ..." und "Valable jusqu'au"...".

In dem roten Ausweis fehlte die Angabe der Gültigkeitskeitsdauer, weil er unbeschränkt gültig war.

 

Auf den Rückseiten der grauen Ausweise wurden mit Stempeln und handschrift- lichen Einträgen eventuelle Gültigkeits-Verlängerungen vermerkt (siehe auf der folgenden Abbildung!) Diese lauteten in dem ersten Beispiel unten ab 1949 auf

"1 bis 2 Jahre" und ab 1954 auf "bis auf weiteres". - [Zufälligerweise liegen die Nummern der beiden hier abgebildeten Ausweise nur um 21 Zähler auseinander]


Bild oben: Von diesem Ausweis zeigen wir nur die Titelseite. Er wurde uns zur Verfügung gestellt von Hansi Weber, Schwarzenholz. Der hier unten abgebildete Ausweis stammt von Heiner Lenthe, Saarbrücken.

 

 

 

    Ein frühes Personalausweis-Exemplar des Typs A (ausgestellt 1948):

 

Das Bild oben wurde uns zur Verfügung gestellt von Karl Abel aus Rohrbach.    

Zu der Zeile "Staatsangehörigkeit" in diesem roten Ausweis:

 

Auf den saarländischen Reispässen war die Staatsangehörigkeit "Sarroise" deutlich angegeben (siehe unten im Abschnitt 2). Aber in keinem der uns bekannten Personalausweise ist auf der Seite 2 die Zeile "Staatsangehörigkeit / Nationalité" ausgefüllt. Bei den grauen Ausweisen ist dies verständlich, weil sie ja nur als Aufenthaltsgenehmigung für ihre Inhaber dienten. Diese waren nach dem saarländischen Staatsbürgerschaftsgesetz keine Saarländer, sondern hatten ihre ursprüngliche Nationaliät behalten (meist handelte es sich dabei um Bürger der Bundesrepublik). Bei dem hier oben abgebildeten roten Ausweis (von Johann Abel) könnte man vermuten, dass die Zeile deshalb leer gelassen wurde, weil das saarländische Staatsbürgerschaftsgesetz am Tage der Ausstellung des Ausweises (25.6.1948) noch nicht in Kraft getreten war; dies geschah ja erst am 15. Juli 1948.

 

Aber auf sämtlichen anderen uns vorliegenden Exemplaren von Personalausweisen (die alle nach diesem Datum ausgestellt wurden), ist diese Zeile ebenfalls leer geblieben; es ist daher anzunehmen, dass dies für alle Ausweise aus jener Zeit galt. Ein möglicher Grund dafür war wohl, dass auf der Vorderseite der Ausweise die Worte "Saarländischer" (Personalausweis) und (Carte d'identité) "Sarroise" bereits eingedruckt waren und die Nationalität damit eindeutig angegeben war. Beim (grauen) Typ B der Ausweise wurden diese beiden Ausdrücke auf der Vorderseite von Hand durchgestrichen, weil ihre Inhaber ja keine "Saarländer" im Sinne des Gesetzes waren.

 

Zum Bild rechts:  Eine Kuriosität erreichte uns im Sommer 2015, als ein Besucher dieser Website die Kopie des Personalausweises von Johann Lang aus Hüttersdorf einsandte. In diesem ist in der fraglichen Zeile das Wort "staatenlos" eingetragen! (siehe unseren weißen Pfeil). Es ist kein Anzeichen eines nachträglichen Eintrags zu erkennen; er dürfte also wirklich von damals sein. Wenn man im Staatsbürgergesetz von 1948 nachliest, fragt man sich aber zu Recht: 1) Wieso war jemand, der 1925 in Dillingen geboren wurde, "staatenlos"? Und 2): falls er es tatsächlich gewesen sein sollte, wieso erhielt er als "Staatenloser" im September 1948 [so lautet das Datum auf der uns ebenfalls vorliegenden Vorderseite] einen "roten" Personalausweis? Oder gab es vielleicht einen anderen Grund dafür?

(Vielen Dank für die Zusendung des "Fundes" an Alexander Moersdorf, Hüttigweiler!)

 

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Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik am 1. Januar 1957 erhielten die Saarländer die deutsche Staatsangehörigkeit und damit den bundesdeutschen Personalausweis.


 

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2) Reisepässe in verschiedenen Versionen für Saarländer

 

Für Reisen ins Ausland (einschließlich Frankreich und Deutschland) benötigten die Saarländer einen Reisepass. Diesen erhielt aber nur, wer die saarländische Staatsbürgerschaft besaß, also im Besitz eines roten Personalausweises war (siehe oben im Punkt 1).

 

Die Reisepässe der Saarländer wurden nicht von einer saarländischen Dienststelle ausgestellt, sondern von der Vertretung Frankreichs an der Saar. Der Grund dafür lag darin, dass die Interessen des Saarlandes - gemäß der Präambel zu seiner Verfassung - im Außenverhältnis zu anderen Staaten durch die République Française vertreten wurden. Die Pässe wurden auf original französischen Passeport-Vordrucken erstellt.

 

Die Staatsangehörigkeit ist auf der ersten Seite als "Sarrois" und auf der zweiten als (Nationalité) "Sarroise" eingestempelt. Dort wurde oben auch die Personalausweisnummer ("Carte d'identité No. ...") des Inhabers/der Inhaberin (von Hand) eingetragen. Der Text eines weiteren Stempels auf dieser Seite besagt in französischer Sprache, dass der Pass seinem Inhaber die Einreise nach Frankreich gestattet. Das im ganzen Pass mehrfach eingestempelte Siegel trägt die Inschrift "Consulat de France, Sarrebruck". Auf der dritten Seite ist ein Kind mit eingetragen. Die Passfotos der eingetragenen Personen sind auf dem letzten Blatt zu finden, zusammen mit Gebührenmarken über insgesamt 400 Frs. Über der Unterschrift liest man auf einem Stempel: "Pour le Consul Général de France en Sarre, l'Attaché de Consulat".

 

 

 




 jgf

 

Persönliche Anmerkung v. R. Freyer zu diesem Pass: Der Sohn der Passinhaberin ist hier mit eingetragen. Wolfgang Frieske aus Neunkirchen ist vom selben Jahrgang wie ich, und wir haben in derselben Schule (Krebsberggymnasium Neunkirchen) 1962 das Abitur gemacht, allerdings in verschiedenen Klassen. Er wurde auch Lehrer und hat später (wie ich in Dillingen) an der Gestaltung der Homepage seiner Schule mitgewirkt. - Da Wolfgang damals auf dem Pass seiner Mutter mit eingetragen war, brauchte er keinen Kinderreiseausweis (mein eigener Kinderreiseausweis von damals ist hier abgebildet).

 

Der Hinweis-Zettel ("AVIS" - siehe Abb. oben rechts) wurde den Inhabern mit ihrem Pass ausgehändigt bzw. vorne oder hinten eingeklebt (der abgebildete Zettel wurde uns zur Verfügung gestellt von Norbert König, geb. in Altenwald, später wohnhaft in Bad Soden/Taunus).


fjj  Hier, etwas verkleinert abgebildet, eine andere Ausführung des saarländischen
 Reisepasses (die Fotos hat uns Andrea Schmidt aus Saarbrücken zugesandt):

pass


 

3) Grenzkarte für den "kleinen Grenzverkehr"  

 (Bilder zur Verfügung gestellt von Albert Räsch, Wadern-Wadrill)

 

Grenzkarten berechtigten als "Pass" zum täglichen Grenzübertritt im Rahmen des "kleinen Grenzverkehrs" auf Landkreisebene über eine einzelne Grenzübergangsstelle, die in der Karte angegeben war. Diese Ausweise wurden nur zu bestimmten Anlässen ausgestellt, die ebenfalls auf ihnen vermerkt wurden. Berechtigt waren z. B. Ärzte, Land- und Forstwirte, Schüler, Lehrlinge und Beschäftigte in industriellen und kaufmännischen Berufen, aber auch Teilnehmer an Märkten und sogar Hausierer (!).

 

In dem hier dokumentierten Fall ging es laut der Eintragung auf der Rückseite der Karte (im Bild unten, links unter 6.) um den "Besuch der Schwiegereltern". Von 1951 bis 1954 wohnte die Karten-Inhaberin Theresia Räsch mit ihrem Ehemann und zwei Kindern in Waldrach bei Trier. In dieser Zeit nutzte sie einen bundesdeutschen Reisepass, wenn sie zu ihren Eltern ins Saarland fahren wollte. 1954 zog die Famile Räsch ins Saarland um und wohnte dort in Wadern-Wadrill. Um ihre Schwiegereltern in Geisfeld bei Hermeskeil besuchen zu können, erhielt Frau Räsch jetzt für sich und ihre drei Kinder eine Grenzkarte (siehe Abbildung) für den so genannten "kleinen Grenzverkehr". Solche Karten konnten aber keinesfalls als Aufenthaltsbescheinigung dienen und galten nur für Reisen in den auf ihnen angegeben Ort; sie waren jeweils nur ein Jahr lang gültig. Ein Missbrauch konnte zum Entzug der Karte und zu Bestrafungen führen.

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4)  Führerscheine

 

 

a) Dieser 1950 ausgestellte Führerschein gehörte Frau Mathilde Berger, die wir auf unserer Seite Motorräder auf ihrem Motorrad und mit ihrem Dienstwagen sehen (einem "Crèmeschnittchen" (Renault 4 CV) mit OE9-Nummer. Ihr Sohn Dieter Berger, Bexbach, hat uns den Ausweis zur Verfügung gestellt.

 

Er berichtet, dass seine Mutter damals als Biohelferin tätig war. Ihr Arbeitsbereich erstreckte sich über das gesamte Kreisgebiet Homburg, und sie war dort für die künstliche Besamung von Kühen zuständig. Heute wird die Arbeit der damaligen Biohelferinnen von Tierärzten durchgeführt.

 

Frau Bergers Tagesablauf sah so aus, dass sie jeden Morgen früh zur Bahnstation Bexbach fuhr, um dort Expressgut abzuholen. Darin befand sich ein Thermosbehälter mit dem Samen der Bullen, die in Saarbrücken in der Landeszucht- anstalt gehalten wurden. Anschließend fuhr sie zu den Bauern, die einen entsprechenden Bedarf angemeldet hatten, und führte die Besamung der Kühe aus - und das bei jedem Wetter!

 

 

 

 

b) Ein späteres Führerschein-Exemplar (1955 ausgestellt für Klasse 1, 1958 erweitert auf Klasse 3)

  

 

Zur Verfügung gestellt von Gerhard Becker, Riegelsberg.

 

c) Führerschein, ausgestellt 1956; vierseitig; v.l.n.r.: Seite 1, 2 und 3 (Seite 4 ist leer).

 

   

 


 

 

5) Legitimationskarte für Kaufleute  usw.                                                        

 

 

 


 

 

6) Reiseheft zur Erlangung von Reisedevisen bei Fahrten ins "Ausland"

 

Wenn man nach der politischen, aber vor der wirtschaftlichen Rückgliederung an die BRD in ein anderes Bundesland (oder ins Ausland) reisen wollte (also zwischen dem 1.1.1957 und dem 5.7.1959) und dafür Devisen benötigte (zum Beispiel DM), musste man das in einem solchen "Reiseheft" eintragen lassen. Dieses hatte man zusammen mit seinem Bundespersonalausweis (den die Saarländer ja nach dem 1.1.1957 erhielten) an der Grenze vorzulegen. Bei der Rückkehr durfte man eventuell noch übrige Devisen nicht behalten, sondern musste sie gleich beim Zoll oder innerhalb einer Woche bei einer Bank zurückgeben.

 

 


 

 

 

7) Jagdschein und Jagdwaffenschein

 

 

 

Diese beiden Dokumente von 1954 bzw. 1955 hat uns Geert Flammersfeld zur Verfügung gestellt. Er ist in Saarbrücken geboren und auf- gewachsen, hat dort bis 1957 gewohnt und ging dann aus beruflichen Gründen in die USA, wo er seit 1967 lebt. Inzwischen hat er alle US-Staaten (außer Hawaii) mit seinem BMW-Motorrad besucht. Über seinen saarländischen Jagdschein berichtet er:

 

Um diesen zu erhalten, radelte ich mit 16 Jahren monatelang wöchentlich zum Kursus im Jägerheim am Meerwiesertalweg. Ich musste u.a. das Jagdhornspielen erlernen, quasi als Gegenleistung für meine frühe Zulassung zur Prüfung. Trotz meines jugendlichen Alters wurde mir kein Jugend-Jagdschein, sondern ein regulärer Schein ausgestellt - in Deutschland war dies nicht Usus. Vielleicht war dabei der Umstand hilfreich, dass mein Vater zum frühestmöglichen Zeitpunkt (bevor die Alliierten dies in der BRD zuließen) eine kleine Gemeinde-Jagd gepachtet hatte. Nach einer einjährigen Probandenzeit  erhielt ich 1954 den Saarländischen Jagdschein. Der Jagdschein wurde dann jährlich als solcher erneuert bis 1961; erst ab dann wurde er "bundesrepublikanisch" und war nun auf schnödem Papier statt auf Leinen gedruckt.

 

 

E X K U R S :  Personalausweis aus der "Saargebietszeit" (1920 - 35)

 

Obwohl er nicht in die eigentliche Berichtszeit dieser Website passt, zeigen wir hier einen Personalausweis von 1927, also aus der Zeit der Völkerbundverwaltung des Saarlandes (1920 - 1935).

 

Interessant an diesem Ausweis ist die Angabe der Staatsangehörigkeit auf dem dritten abgebildeten Blatt: "Preußen Sarrois". Bei den im bayerischen Teil im Südosten des Saargebiets verausgabten Ausweisen stand an dieser Stelle "Bayern Sarrois". Auf beiden Versionen wurde "die Eigenschaft als Saarländer" bescheingt, wobei der Ausdruck "Saareinwohner" noch hinzugestempelt war (Seite 3, genau in der Mitte). Nähere Angaben zu den wechselnden Nationalitäten der Bewohner unseres Landes im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte finden Sie auf unserer Seite Staatsangehörigkeit.

 

 

 

(Ausweis zur Verfügung gestellt von Werner Schäfer, Kleinblittersdorf)

 

 


 

Weitere Dokumente aus der Zeit von 1945 bis 1959 finden Sie auf unseren Seiten

 

                Dokumente

 

                Kfz-Kennzeichen unter Punkt 1), 6), 8) und 9): Zulassungen, Kennzeichenumstellung, Kraftfahrzeugbriefe

 

                Allgemeines zum Verkehr im Abschnitt D) Fahrradschein

  


Diese Seite wurde im Jahr 2008 begonnen und zuletzt bearbeitet am 17.9.2020

 

 

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