oben
Saar-Geld:
"Das
liebe
Geld"
der
Saarländer...
...und
was
sie sich dafür kaufen konnten
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Vier
verschiedene Währungen
Der
häufige Wechsel der
Zahlungsmittel spiegelt die bewegte
Geschichte unseres Landes wider. In ihr
änderte sich die gültige Währung insgesamt
fünf Mal.
A)
Vor und im Zweiten Weltkrieg
Bis
Mai 1923: Mark
(ab
Juni 1920 daneben auch Französische
Franken)
Früher
gehörte
das Land an der Saar zum Deutschen Reich,
das 1871 gegründet worden war. Ab 1873 wurde
hier in Mark bezahlt. Nach dem Ersten
Weltkrieg übernahm der Völkerbund im Jahre
1920 gemäß Artikel 45 des Versailler
Friedensvertrags die treuhänderische
Verwaltung unseres Landes, das man nun als Saarbeckengebiet
oder kurz Saargebiet bezeichnete
(siehe Seite Name,
Wappen...). Gleichzeitig
wurde Frankreich das uneingeschränkte
Eigentum an den staatlichen
Steinkohlengruben im Saargebiet für die
Dauer von 15 Jahren zugestanden. Die
Franzosen erhielten auch das Recht, den
damit zusammenhängenden Zahlungsverkehr in
ihrer eigenen Währung abzuwickeln. Der
Französische Franken wurde deshalb im
Saargebiet zunächst neben der Mark
verwendet.
Ab
1. Juni 1923: nur noch Französische
Franken
An
diesem Tag wurde das unter dem Mandat des
Völkerbunds stehende Saargebiet im
Bereich der Wirtschaft mit Frankreich
vereinigt. Daher wurde der Französische Franc als allein gültiges
Zahlungsmittel eingeführt.
Ab
1. März 1935: Reichsmark
Nach
dem Anschluss an Hitlerdeutschland als Folge
der Volksabstimmung vom 13. Jan.
1935 galt im Saarland (wie im übrigen
Deutschen Reich seit 1924) die Reichsmark.
Bei
der Währungsumstellung 1935 erhielt man für
einen Franken 0,1645 RM.
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In den frühen 20er Jahren
waren Buntmetalle Mangelware, daher
fehlte es an Franken-Münzen. Die
französische Grubenverwaltung "Mines
Dominiales de la Sarre“ gab deshalb eine
Art Notgeld heraus: Geldscheine zu 50
Centimes, ein Franc sowie zwei Francs.
Dieses besondere "Grubengeld“ war nur im
Saargebiet gültig als Zahlungsmittel und
konnte später (bis zum 1. Januar 1930)
gegen reguläres Frankengeld eingetauscht
werden.
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B) Nach
dem Zweiten Weltkrieg
Nicht
weniger als vier verschiedene Währungen wechselten sich
nach dem Krieg in unserem Land als gesetzliches
Zahlungsmittel ab:
1)
Reichsmark
(RM) bis zum 16. Juni 1947,
ab
Jan. 1947: Besatzungsfranken für französisches
Personal
Nach dem
Kriegsende blieb die Reichsmark
(RM) im Saargebiet zunächst als gesetzliches
Zahlungsmittel in Kraft, auch während der Besetzung durch
die Amerikaner (ab März 1945) und durch die Franzosen (ab Juli 1945).
Als eine der
ersten Maßnahmen der Franzosen, das Saargebiet gegen
das übrige Deutschland abzuschotten, verboten sie
von hier aus jeglichen Geld- und Kapitalverkehr mit
anderen deutschen Besatzungszonen und sogar mit den
übrigen Teilen der französischen Zone. Dieses Verbot
galt auch schon, bevor sie das Regierungspräsidium Saar am 25. Juli 1945 aus ihrer Besatzungszone
herauslösten.
Durch ein
Dekret vom 4. Juni 1947 beschloss die französische
Regierung, mit Wirkung vom 16. Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet
außer Kraft zu
setzen. An diesem
Tag verloren hier sämtliche Reichsbanknoten und
Rentenmarkscheine sowie die von der alliierten
Militärverwaltung ausgegebenen Banknoten ihre
Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel und
wurden eingezogen. Auch die silbernen 2- und
5-Reichsmark-Stücke mussten abgeliefert werden, ihr
Besitz war danach sogar verboten. Allerdings
behielten die im Land vorhandenen deutschen
Scheidemünzen zu 1, 5, 10 und 50 RPf weiterhin ihre
Gültigkeit. In den drei anderen westlichen
Besatzungszonen Deutschlands wurde übrigens die
Reichs- bzw. Rentenmark erst ein Jahr später
abgelöst, nämlich am 20. Juni 1948: an diesem Tag
wurde dort die D-Mark als neue Währung eingeführt;
dies war etwa ein Jahr vor der Gründung der
Bundesrepublik, die am 23. Mai 1949 erfolgte.
"Besatzungsfranken" (Francs des territoires
occupés): von Januar bis Juni 1947 (nur für
Besatzungsangehörige)
Im
französischen Besetzungsgebiet Deutschlands (und
damit auch an der Saar) sowie Oesterreichs wurden
vom Januar 1947 an sogenannte "Besatzungsfranken"
als Spezialgeld für die Besatzungsmacht in
Umlauf gebracht. Dies waren neue, auf den
Französischen Franken lautende Zahlungsmittel,
die für den ausschließlichen Gebrauch durch
französisches oder alliiertes Personal und deren
Dienststellen bestimmt waren; sie stellten also
keine eigene Währung dar. Damit sollten die
Geldumläufe des Französischen Franc und der
Reichsmark vollständig voneinander getrennt werden,
um zu verhindern, dass Markbeträge unerlaubter
Herkunft gegen Franken umgetauscht wurden. Die
französischen Behörden kontrollierten jeglichen
Umtausch von Mark und Francs (auch Besatzungsfrancs)
wie echte Währungsgeschäfte. Es wurde dagegen kein
Unterschied mehr gemacht zwischen Besatzungsmark,
Reichsmark und Rentenmark; diese waren nun
untereinander austauschbar.
Deutschen
Personen war es unter Strafe verboten,
"Besatzungsfranken" zu besitzen. Ausgenommen waren
unter bestimmten Bedingungen deutsche Krankenhäuser,
die französische Patienten untergebracht hatten. Die
Besatzungsfranken wurden mit Einführung der Saarmark
als Währung im Saarland am 16 Juni 1947 [siehe
unten im Abschnitt 2) Saar-Mark] außer Kraft
gesetzt.
Abbildungen
einiger Besatzungsfranken-Scheine:
----------------------
Quellen zu
diesem Abschnitt:
Anweisungen
Nr.
11 vom 6. Januar 1947 und Nr. 12 vom 15. März
1947. Nachzulesen im Journal Officiel du
Commandement en Chef Français in der Deutschen
National Bibliothek DNB.
2)
Saar-Mark (SM)
vom
16. Juni bis zum 19. November 1947
Nachdem
die französische Regierung mit Wirkung vom
16.
Juni 1947 die Reichsmark im Saargebiet außer Kraft gesetzt
hatte, führte sie für eine kurze Zeit (ca.
fünf Monate) eine Übergangswährung ein. Die "Mission
Economique Française en Sarre" gab von
diesem Tag an neue Geldscheine aus, die
offiziell auf Mark lauteten. Im
täglichen Gebrauch wurde das Geld als Saarmark (oder Saar-Mark) bezeichnet, abgekürzt SM. Der Umtauschkurs
war 1:1; man erhielt also eine Saarmark
für eine Reichsmark.
So
sollten die Abtrennung des Saarlandes vom
übrigen Deutschland eingeleitet und sein
wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich
vorbereitet werden. Außerdem wollte man
sich auf diese Weise kurz vor der
geplanten Einführung des französischen
Franken einen Überblick darüber
verschaffen, wie viele (Reichs-)Mark die
Saarländer noch besaßen. Im 'Amtsdeutsch' hieß dies: "Das
neue Geld hat nicht den Charakter einer
neuen Währung. Es ist lediglich ein
Mittel, den Teil des an der Saar
vorhandenen mobilen Kapitals kenntlich zu
machen, der für die spätere Einführung
einer neuen Währung in Frage kommt" (siehe im ersten
Absatz der gelb unterlegten Abbildung
unten!).
Nur
wer im Saarland ansässig war, durfte seine
Reichsmark in Saarmark umtauschen. Das
betraf diejenigen "physischen Personen,
die in diesem Zeitpunkt Inhaber einer von
einer saarländischen Verwaltungsbehörde
ordnungsgemäß ausgestellten
Lebensmittelkarte" waren, sowie
juristische Personen, die innerhalb des
Saarlandes Niederlassungen hatten [1].
Durch diese Beschränkung sollte verhindert
werden, dass gebietsfremde Spekulanten am
Währungswechsel Geld verdienten, indem sie
Reichsmarkbestände aus den übrigen
Besatzungszonen ins Saarland brachten, um
sie hier zunächst in die Saarmark und dann
später in den französischen Franc
umzutauschen, der damals wesentlich
stabiler war als die Reichsmark. So sollte
auch Besitzern von unversteuertem
"Schwarzgeld" das Geschäft verdorben
werden.
Zum Kurs 1:1
konnten Bewohner des Saarlandes also
nun ihre Reichsmark gegen die neu
geschaffenen Saar-Mark-Scheine umtauschen;
auch Rentenmark und Mark der Allierten
Militärbehörden wurden angenommen. Anfangs
konnte man allerdings nur Beträge bis zu einer
Höchstsumme von 300 SM pro
Haushaltsvorstand umtauschen; dazu kamen
100 SM für jedes weitere Mitglied des
Haushalts (Ehefrau und noch nicht
volljährige Kinder). Wenn man darüber
hinaus noch weitere RM-Bestände hatte,
wurden auf den Namen des Inhabers lautende
Quittungen ausgestellt, die bis spätestens
1. Juli 1947 auf einem eigens hierfür
eröffneten Bankkonto gutgeschrieben
wurden. Die Konten wurden so lange
gesperrt, bis festgestellt war, dass die
Inhaber ihren Wohnsitz im Saarland hatten
und rechtmäßige Eigentümer des Geldes
waren.
________________
[1] Auszug aus der
Verordnung vom 7. Juni 1947 des Général
Commandant en Chef Français en Allemagne
in Baden-Baden zur Regelung des
Geldverkehrs im Saarland.
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Als
Umtauschmasse wurde ein Gesamtbetrag von
einer knappen Milliarde Mark
ermittelt (in einigen Quellen wird sogar
von zwei Milliarden Mark gesprochen).
Während der
Geltungsdauer der Saarmark wurden keine
neuen Münzen verausgabt.
Stattdessen behielten die deutschen Reichspfennig-Münzen
1 bis 50 RPf) vorläufig ihre
Gültigkeit. Neu waren nur die
Geldscheine. Sie wiesen unter anderem die Besonderheit auf, dass sie
zweisprachig bedruckt waren.
(Mehr
Einzelheiten über die Banknoten finden
Sie >hier.)
Die
Saar-Mark
war nur gut 5 Monate lang offizielles
Zahlungs- mittel im Land, nämlich bis zum
20.
November
1947. Danach wurde sie vom Französischen
Franken abgelöst (siehe unten, im
Abschnitt 3). Restbestände konnten aber
noch bis Mitte Januar 1948 für
Zahlungen verwendet und bis zum 30. Juni
1948 bei der Saarländischen
Rediskontbank gegen Franken eingetauscht
werden.
In
der Zeitung und in der saarländischen
Illustrierten "Illus" wurde mit
Abbildungen der neuen Geldscheine auf die
Einführung der Saarmark hingewiesen; die
abgedruckten Muster-Geldscheine enthielten
die Lochung "Specimen"
(siehe unsere
Seite mit den Saar-Mark-Scheinen).
----------------------
>Hier
finden Sie großformatige
Abbildungen aller Saar-Mark-Scheine
mit Erläuterungen.
Bild rechts: Auszug
aus: Handbuch der Saarwirtschaft
1947
|
|
Hinweise: 1)
Die Saarmark war im Laufe der Geschichte
die einzige "eigene Währung unseres
Landes".
Sie war aber nur für eine kurze
Übergangszeit von einem halben Jahr in
Kraft war. Alle anderen im Saarland
gültigen Währungen gehörten entweder zu
Deutschland oder zu Frankreich.
2)
Die
Bezeichnung "Saarmark" (Saar-Mark, SM)
war ein umgangssprachlicher Name für die
neue Währung. Offiziell und auch auf den
Saarmark-Scheinen selbst lautete sie auf
"Mark". Manchmal wurde aber auch in
amtlichen Schreiben der Begriff
"Saarmark" verwendet.
Im
Einberufungsbescheid eines Saarländers
zur Gendarmerie vom 30. Juni 1947 heißt
es z.B.:
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Was
man damals bei uns mit
Reichsmark und Saarmark kaufen
konnte:
Um die
wenigen kurz nach dem Krieg zur Verfügung stehenden
Lebensmittel auf die Bevölkerung zu verteilen,
musste man das im Krieg eingeführte
Rationierungssystem der Lebensmittelkarten weiterführen
(mehr
darüber siehe Seite Bezugsscheine im Abschnitt 3.) Aber die Zuteilung von Brot und Fett reichte
nicht aus, und so ernährte man sich hauptsächlich
von Kartoffeln. Um wenigstens das Notwendigste zu
bekommen, das man zum Überleben brauchte, musste man mit dem Rucksack auf Hamsterfahrt gehen. Viele saarländische Frauen
wanderten in die Bauerndörfer in der Pfalz oder
fuhren mit dem Zug dorthin. So entstand ein reger
Tauschhandel "Ware gegen Ware". Man tauschte alles,
was man an wertvollen Gegenständen über den Krieg
gerettet hatte, Schmuck, Bilder oder Edelmetalle.
Dafür erhielt man Brot, Kartoffeln, Gemüse usw. Die
schlimmste Hungerzeit begann für die Saarländer, als
Ende des Jahres 1946 die Militärregierung im
Vorgriff auf künftige Regelungen die saarländische
Grenze zum übrigen Deutschland "dicht" machte, so
dass auch keine Hamsterfahrten dorthin mehr möglich
waren. Im Schwarzmarkthandel musste man für ein
Pfund Kaffee etwa 700 Reichsmark zahlen, eine
einzige Zigarette wurde mit 6 bis 10 Reichsmark
gehandelt.
3)
Französischer
Franc (F.
oder Fr.,
Mehrzahl:
Frs.) vom 20. November 1947 bis zum 5. Juli
1959
Am 20.11.1947 wurde der Französische Franken für knapp zwölf Jahre zur
Währung im Saarland.
Bitte
beachten: Es gab keine saarländische Währung,
die auf "Saarländische Franken" gelautet hätte,
wie manchmal behauptet wird. (Erläuterungen dazu weiter unten im
Abschnitt "Die saarländischen Frankenmünzen").
Nur fünf Monate nach ihrer
Einführung wurde die Saar-Mark schon wieder
abgelöst. Das französische Parlament beschloss am
15. November 1947 mit knapper Dreiviertel-Mehrheit
die Gesetzesvorlage zur
Währungsumstellung auf den Französischen Franken im
Saarland: "Die französische Regierung ist
ermächtigt, im Saarland den Französischen Franken
als Währung einzuführen (siehe rechts und
[1]). Gemäß einer Verfügung der Minister
Bidault, Moch und Schuman vom 19.11.1947 wurde der 20.
November 1947 als der Tag festgesetzt, mit
dem "der französische Franc im Saarland gesetzlichen
Umlauf und Zahlungskraft" erhielt [2]. So
wurde er hier nun zum zweiten Mal in der Geschichte
allein gültiges Zahlungsmittel (er war es schon von
1923 bis 1935 gewesen, als das damalige Saargebiet
unter Völkerbundverwaltung stand - siehe ganz
oben auf dieser Seite). Frankreich wollte
damit demonstrieren, dass das Saarland nun endgültig
von Deutschland wirtschaftlich abgetrennt war. Die
vollständige Wirtschafts- und Zollunion mit
Frankreich wurde am 30. März 1948 offiziell
vollzogen.
Am 20. November 1947 verloren auch die
alten Reichspfennig-Münzen, die bis dahin neben den
Saarmarkscheinen noch verwendet wurden, ihre
Gültigkeit im Saarland. Dafür wurden alle französischen Münzen und sämtliche in Frankreich
gültigen Banknoten uneingeschränkt gesetzliches
Zahlungsmittel an der Saar. Insgesamt wurden etwa 18
Milliarden
Francs in Umlauf
gebracht. Der Umtauschkurs wurde aber
enttäuschend niedrig angesetzt: Man erhielt nur
20 Franken für eine Saar-Mark. Dies entsprach
nicht der damaligen Marktlage und wurde von vielen
als ungerecht empfunden. Die Kaufkraft der Saar-Mark
war in Wirklichkeit mindestens doppelt so hoch und
betrug etwa 40 bis 50 Franken je Mark. Der Kurs
wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil man sonst
mit Protesten der Lothringer und Elsässer rechnen
musste, die bei ihrem Wiederanschluss an Frankreich
1944 ebenfalls einen im Vergleich zum Marktwert
schlechteren Umtauschkurs in Kauf nehmen mussten.
Die Verluste, die nun die Saarländer bei ihrer
Währungsumstellung erlitten, waren jedoch erheblich
geringer als diejenigen, die die Bewohner der drei
deutschen Westzonen im Juni 1948 bei der
Währungsreform (Einführung der D-Mark) hinnehmen
mussten. Der um sieben Monate früher gelegene Termin
der Währungsumstellung bedeutete für die Menschen im
Saarland einen großen Vorteil gegenüber den
Bewohnern der anderen Westzonen.
Bild
oben: Aus der Saarbrücker Illustrierten "Zeit im
Bild" vom 16.11.1947
Für die zum
Tausch bei den Wechselstellen eingelieferten
Saar-Mark-Noten erhielt man sofort französisches
Bargeld, während Einlagen auf Bankkonten - wie zuvor
beim Umtausch der Reichsmark in Saar-Mark - zunächst
einer Teilblockierung unterlagen. Mit Hilfe dieser
Maßnahme sollte dieses Mal die Nachfrage gedrosselt
werden, weil das Warenangebot in den Geschäften noch
sehr beschränkt war.
Als nach der Volksbefragung
vom 23. Oktober 1955 die Eingliederung des
Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland
vorbereitet wurde, legte der Luxemburger Vertrag am
27. Oktober 1956 fest, dass der Französische Franken
auch für die Dauer der Übergangszeit zwischen der
politischen Angliederung der Saar (am 1. Januar
1957) und ihrem wirtschaftlichen Anschluss an die
Bundesrepublik Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland blieb [3]. Diese
Übergangszeit sollte spätestens am 31.12.1959 enden;
der Termin wurde schließlich auf den 6. Juli 1959
festgelegt. An diesem so genannten
"TAG X"
wurde das Saarland aus dem französischen wieder in
das deutsche Wirtschaftsgebiet übergeführt (siehe unten, Abschnitt 4
und auf unserer Seite "Der TAG X").
a) Im
Saarland verwendete französische Franc-Münzen
(Die
folgenden Abbildungen zeigen einige der
französischen Münzen, die damals in Frankreich
und bei uns im Umlauf
waren.)
|
Im
täglichen Gebrauch wurden mehrere
verschiedene Abkürzungen für die
Frankenwährung verwendet, in der Schrift
(entweder mit oder ohne Punkt): F oder f,
Fr oder fr, Frs oder frs und Ffrs oder ffrs (für francs français). In der mündlichen Umgangssprache
sagte man im Saarland "Franken", "Frang"
oder "Frang-ge" (regional auch "Frong" bzw.
"Frong-ge"), manchmal auch "Fränzjer".
Einige verwendeten (etwas "vornehm") auch
die französische Aussprache "Franc" (mit
langem, nasaliertem a und ohne k-Laut am
Ende).
|
|
Die
meisten
französischen Münzen trugen die Worte
"République Française" und "Liberté,
Égalité, Fraternité". Einige, wie die ganz
links gezeigte 1-Fr.-Münze, waren noch aus
der Zeit des Vichy-Régimes im 2. Weltkrieg
(1940-1944) und trugen stattdessen die
Aufschriften "État Français" und "Travail,
Famille, Patrie" (Arbeit, Familie,
Vaterland): Marschall Pétain hatte die
Devise "Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit" zurückgewiesen.
So
sahen
die Vorderseiten der Münzen zu 10 bis
100 Frs. aus:
|
|
<
Anfangs waren im Saarland (wie in
Frankeich, Al- gerien & den
französischen Übersee-Départements) auch
noch Münzen zu 50 Centimes im Umlauf. Sie
wurden bei uns aber schon am 31.7.50 außer
Kurs gesetzt und konnten auf Banken und
Sparkassen in saarld. Münzen umgetauscht
werden.
|
|
b) Die
saarländischen Frankenmünzen ab
1954/55; Einzelheiten und größere Bilder
der Münzen sehen Sie >hier.
|
Im
Rahmen der Saar-Konvention vom 20. Mai
1953 wurde dem Saarland u.a. das Münzrecht
zugestanden. Demnach durfte die Regierung
nunmehr auch eigene Scheidemünzen in
Umlauf bringen. So erhielt sie eine
weitere gute Gelegenheit, der eigenen
Bevölkerung und der Welt die Festigung der
Souveränität ihres Landes zu
demonstrieren. Also beschloss der Landtag
am 7. Juli 1954 mit dem Gesetz Nr. 419 (Münzgesetz)
die Ausgabe von vier saarländischen
Scheidemünzen mit Aufschriften in
deutscher Sprache und dem Saarlandwappen.
Sie wurden vom 17. November 1954 an in
Paris geprägt und wiesen die Wertstufen
10, 20 und 50 Franken (alle im Prägejahr
1954) und 100 Fr. (1955) auf. Die Münzen
waren wohl sofort nach ihrer Verbringung
ins Saarland dort gültiges Zahlungsmittel.
Sie
stellten aber keine eigene
saarländische Währung dar, sondern bezogen
sich auf den französischen Franc (siehe auch die
ausführliche Klarstellung dazu fünf Absätze
weiter unten!).
Die
für jeden Nennwert ausgegebene Menge an
saarländischen Münzen musste der in Umlauf
befindlichen Menge französischer Münzen im
Verhältnis der Bevölkerungszahlen der
beiden Länder entsprechen (§ 3 des
Münzgesetzes). Wenn in Frankreich weitere
Münzwerte herausgegeben worden wären,
hätte es auch im Saarland entsprechende
Neuprägungen gegeben (es ist aber nicht
dazu gekommen).
|
|
Die
Saarmünzen mussten in Legierung, Durchmesser und
Gewicht genau den französischen Münzen mit gleichem
Nennwert entsprechen: Hiermit sollte wahrscheinlich
unter anderem erreicht werden, dass beide
Münzenarten ohne Probleme nebeneinander in Automaten
verwendet werden konnten.
Detaillierte
numismatische
Beschreibungen der Münzen und Angaben über die
Künstler, die sie entworfen haben, sowie über
Sonderprägungen finden Sie auf unserer Seite Saar-Franken-Münzen.
Bis zur
Prägung dieser Münzen im Jahre 1954 zirkulierte im
Saarland ausschließlich französisches Bargeld. Auch
als 1954/55 die saarländischen Frankenmünzen
herausgegeben wurden, gab es die kleineren Werte zu
1, 2 und 5 Franken weiterhin nur in der
französischen Ausführung. Für die höheren Werte (10
bis 100 Frs.) waren im Saarland sowohl die französischen als auch die
saarländischen
Münzen gültig. Letztere waren in Frankreich
allerdings kein offiziell gültiges Zahlungsmittel.
Trotzdem wurden sie dort in größeren Ortschaften
kurz hinter der Grenze (Forbach, Saargemünd) im
Rahmen des "kleinen Grenzverkehrs" in vielen
Geschäften (inoffiziell) akzeptiert (die Händler
konnten sie ja im nahe gelegenen Saarland wieder in
französische Münzen zurücktauschen). In kleineren
oder weiter entfernten Orten wurden sie aber in den
Läden meist nicht angenommen.
Klarstellung eines weit verbreiteten Irrtums: Die
saarländischen Frankenmünzen stellten k e
i n e "eigene Währung" dar!
Es wird häufig gesagt oder
geschrieben, das Saarland hätte damals eine eigene
"saarländische Währung" besessen. Das ist
falsch!
Wie weiter oben ausgeführt, war die
Währung des Saarlandes vom 20. November 1947 bis
zum Tag X (5. Juli 1959) der Französische Franc (oder
Franken). Dies war im Gesetz festgelegt
worden [siehe oben, Anm. 1]. Auch für die
Zeit nach der politischen Angliederung an die
Bundesrepublik am 1.1.1957 bestimmte der
Luxemburger Saarvertrag vom 27.10.1956: "Der Französische Franken ist
das gesetzliche Zahlungsmittel im Saarland." [Siehe
oben, Anm. 3]. Er blieb es bis zum 5. Juli
1959 (siehe unsere Seite Der
Tag X).
Über die saarländischen Frankenmünzen
wurde in dem genannten Vertrag bestimmt: "Sie
haben im Saarland ebenso wie die französischen
Münzen und unter denselben Bedingungen
gesetzlichen Kurs und sind gültiges
Zahlungsmittel." [Luxemburger Saarvertrag, Artikel 5, Absatz
(1)]. Ihre deutsche Aufschrift "Franken"
bezog sich also eindeutig auf den Französischen
Franc. Die saarländischen Münzen waren offiziell
nur im Saarland gültig. Sie stellten damit aber
nicht etwa eine eigene saarländische
Währung
dar, sondern ergänzten hier lediglich die
französischen Münzen. Obwohl anderweitig häufig
behauptet, war durch kein Gesetz und keine
Verordnung jemals eine "Währung" unter der
Bezeichnung "Saarländischer Franken" oder
"Saar-Franken" eingeführt worden. Die einzige wirkliche
"saarländische Währung" war einige Jahre vorher die
nur ein halbes Jahr lang gültige Saarmark (von Juni bis November 1947,
siehe oben im Abschnitt
2).
Es
gab keine "saarländischen" Geldscheine,
die auf "Franken" gelautet hätten.
Stattdessen waren im Saarland nur
französische Noten mit der Bezeichnung
"Francs" im Umlauf.
Beispiele
dafür zeigen die beiden Abbildungen
rechts: eine 50 Frs.-Note von 1947 und
eine 100 Frs.-Note von 1952.
---------------------------------------------------------------------------
Fußnoten
zu diesem Abschnitt 3):
[1] "Die französische Regierung ist
ermächtigt, im Saarland den Französischen
Franken als Währung einzuführen. Ein Erlaß wird die
Bedingungen festlegen, unter denen der
Umtausch der Zahlungsmittel und die
Konvertierung der Schulden und Spareinlagen
zu erfolgen hat." (Artikel 1 des Gesetzes
Nr. 47-2158 vom 15. Nov. 1947,
veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes
Nr. 62 - 1947, S. 904.)
Den
vollständigen Wortlaut des Gesetzes können
Sie nachlesen unter: http://www.amtsblatt.uni-saarland.de/hefte/1947/1947-062.pdf
oder:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3501.htm
[2]
Erlass
Nr. 47-2170 über den Währungsumtausch im
Saarland. Vom 15. 11.1947. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Gesetze/saar-gesetze/3502.htm
[3] Vertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Französi-
schen Republik zur Regelung der Saarfrage
vom 27. Oktober 1956 - Luxemburger
Saarvertrag -, Artikel 4, Absatz 1.
Den
vollständigen Wortlaut des Saarvertrages
finden Sie unter
http://www.verfassungen.de/de/saar/vertrag56.htm).
|
|
Hinweis:
Der französische "Nouveau Franc" (NF)
spielte im Saarland keine Rolle als Währung,
denn er wurde erst am 1. Dezember 1960 in
Frankreich eingeführt (100 Francs = 1
NF). Nach 1963 wurde dieser NF wieder
einfach nur als "Franc" bezeichnet
(abgekürzt F, Fr oder FF). Er blieb dort bis
zum 31. Dezember 2001 gültig, und am 1.
Januar 2002 wurde der Euro eingeführt.
|
c) Was man von 1947 bis 1959 mit
französischen Franken an der Saar kaufen konnte:
Nach der
Einführung der Frankenwährung und der damit
verbundenen wirtschaftlichen Anbindung an Frankreich
konnte im Saarland plötzlich wieder vieles gekauft
werden, wovon man bis dahin nur träumen konnte. Wenn
Freunde oder Verwandte "aus dem Reich" (so
bezeichneten die Saarländer noch lange Zeit das
übrige Deutschland - manche Ältere sagen es heute
noch scherzhaft) zu Besuch ins Saarland kamen,
wunderten diese sich oft über die hier nun viel
bessere Versorgungslage der Saarländer gegenüber
derjenigen im Bundesgebiet. Aussagen wie "Ihr lebt
ja hier wie im Schlaraffenland!" waren häufig zu
hören. Die Gründe für diese wirtschaftlichen Vorzüge
lagen darin, dass wir in einer Wirtschaftsunion mit
Frankreich standen.
"Mit
der Einführung des Französischen Franken kamen
große Warenmengen aus Frankreich in das leere und
warenhungrige Saarland. Innerhalb weniger Tage
konnte alles gekauft werden. Lang entbehrte
Köstlichkeiten wie Datteln, Feigen, Apfelsinen,
Obst und Gemüse wurden in ausreichenden Mengen von
Markthändlern und Gemüsegeschäften angeboten.
Vieles gab es nun ohne Lebensmittelmarken, so Eier und Käse,
Marmelade und Honig, verschiedene Konserven und
Kaffee-Ersatz. Die Preise gingen jedoch dramatisch
in die Höhe. Kostete zum Beispiel ein Pfund Brot
im Oktober 1947 noch 0,55 Saar-Mark, so erhöhte
sich der Preis nach Einführung der französischen
Währung auf 40,55 Franken, was 2,03 Saar-Mark
entsprach, also fast dem Vierfachen. Schuhe und
Bekleidung, Haushaltwaren und Möbel konnten schon
bald frei gekauft werden. Die ersten aus
Frankreich kommenden Waren wurden zu überhöhten
Preisen angeboten.
Die
neue saarländische Regierung unter
Ministerpräsident Johannes Hoffmann rief die
Saarländer zu besonnenem Kaufverhalten auf, um
nicht auf die überhöhten Preise hereinzufallen.
Grundnahrungsmittel wie Butter, Fett und Brot gab
es weiterhin nur gegen Marken. Mit Beginn des
freien Brot- und Butterverkaufs im April 1949
waren die ärgsten kriegsbedingten Einschränkungen
im Ernährungssektor überwunden. Bis Ende 1948
blieben die Preise noch hoch, erst Anfang 1949
gingen sie zurück." (Egon
Gross auf der Juni-Seite des Lebacher Historischen
Kalenders 2006)
"Made
in France-Sarre"
Für
saarländische Produkte wurde ab 1949 die
Bezeichnung "Made in Germany" offiziell
ausgemerzt. Im Februar 1949 erließ die
Regierung des Saarlandes - wohl auf
Anordnung der Franzosen - für die
Kennzeichnung von saarländischen
Erzeugnissen, die für den Export in andere
Länder bestimmt waren, genaue Vorschriften
zur Bezeichnung ihrer Herkunft. Diese musste
nun lauten: "Made in the France-Sarre
Economic Union" (siehe Amtsblatt-Verfügung
rechts!).
Sie
wurde in der Praxis häufig abgekürzt zu
"Made in France-Sarre" oder auch nur "Made
in Sarre" (wie auf dem Bild links von
einem Teller der Fa. Villeroy & Boch
aus der Saarstaat-Zeit).
|
aus:
Amtsblatt des Saarlandes Nr. 14/1949,
Seite 229
|
|
d) Persönliche
Erlebnisse aus dieser Zeit
|
Diese
beiden Werbe-Kärtchen (in Visitenkartengröße)
zeigen, wie überschwänglich das Warenangebot nach
Einführung des Franken zum Beispiel in Obst- und
Gemüseläden plötzlich wurde.
Als mein
Vater noch in Kriegsgefangenschaft war (siehe "Vati
kommt heim"), arbeitete meine Mutter zeitweise in
der Fruchthalle
Eugen Müller in der Stummstraße in Neunkirchen als
Aushilfe. Ich ging noch nicht zur Schule, und
unsere "Tante" Gerda (Edinger), die im selben Haus
wohnte wie wir (Hüttenberg 4), passte auf meinen
Bruder Klaus und mich auf. Manchmal brachte meine
Mutter einige der uns Kindern bis dato unbekannten
Südfrüchte mit nach Hause, anfangs oft Datteln,
später auch Apfelsinen. Sie hatte sie von ihrem
Chef geschenkt bekommen. Bei den hohen Preisen und
Muttis geringem Lohn hätte sie sie uns nicht
kaufen können. (R.
Freyer)
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Einen
weiteren Beleg dafür, dass es den Menschen an der
Saar nach Einführung des Franken wirtschaftlich
besser ging als den Deutschen in der Bundesrepublik,
bietet dieser Bericht des Fußball-Nationalspielers
Max Morlock vom 1. FC Nürnberg:
"Pfingsten 1948 fuhr der Club ins Saarland, um ein sogenanntes "Kompensationsspiel"
auszutragen. Der Grund war, dass man endlich das
Vereinsgelände einzäunen wollte, aber nirgends
Maschendrahtzaun bekam. Morlock war von der Reise
beeindruckt:
"Die
Augen gingen uns fast über, als wir ins Saarland
fuhren.
Da
flossen Milch und Honig markenfrei*). Bei uns daheim legten
die Hühner immer noch keine Eier, und die Fettöpfe
waren bei den meisten hohl und leer, wenn auch der
Zapf Gebhardt alles mögliche tat. Ich kam mit Edi
Schaffer zu einem Metzgermeister ins Quartier. Der Tisch bog sich wahrhaftig unter der
nahrhaften Last. Unser Gastgeber feuerte uns immer
wieder an. 'Das wäre gelacht', sagte er, 'wenn ich
es nicht fertigbrächte, dass wir Neunkirchner
morgen das Spiel gewinnen.' Immer wieder ließ er
neue Platten auftragen. Als der Edi sich das achte
Kotelett einverleibt hatte, da war unser
prächtiger Metzgermeister des Sieges seiner
Mannschaft vollends sicher. Am anderen Tag traten
wir also zum Spiel an, nicht ohne der Großmut
unseres Gastgebers noch einmal alle Ehre erwiesen
zu haben. Es waren noch keine 10 Minuten gespielt,
da stolperte Schorsch Kennemann an mir vorbei und
stöhnte, nach Luft schnappend wie ein Karpfen:
'Maxl, kriegst - du - a - Luft?' Und was mich
anging, ich hatte den hinterlistigen Gedanken,
jetzt läßt du dich bei einem Zusammenstoß auf den
Erdboden fallen, stößt einen Schrei aus und läßt
dich auf der Tragbahre hinaustragen. Aber
natürlich schlug ich den inneren Schweinehund doch
tot und machte weiter. Schließlich haben wir auch
noch gewonnen."
(Quelle: http://www.glubberer.de/m/morlock__max/morlock__max.html)
*) Mit
"markenfrei" war gemeint "ohne
Lebensmittelmarken".
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Eine kleine lustige Geschichte
mit dem Geld seiner Kindheit erzählte uns Lothar Steitz:
Als ich die französischen und
saarländischen Frankenmünzen auf Ihrer Seite
wiedersah, fiel mir ein Erlebnis aus meiner
Kindheit mit zweien dieser Münzen ein. Mitte der
fünfziger Jahre – ich war wohl so drei, vier Jahre
alt – nahm mich meine Mutter mit auf die
Sparkasse, um für mich ein Sparbuch anzulegen. Als
Einlage sollte ich – auf den Zahltisch gehoben –
zwischen zwei Münzen wählen, die mir der Kassierer
schalkhafterweise vorlegte: ein französisches
5-Franken-Stück und ein saarländisches
100-Franken-Stück. Ich war so geblendet vom
Silberschein des großen 5-Franken-Stücks, dass ich
sofort danach griff und das unscheinbare kleine
100-Franken-Stück liegen ließ. Meine Mutter und
der Kassierer amüsierten sich köstlich über meinen
Elsterinstinkt, was ich erst einige Jahre später
verstehen konnte. Aber meine Mutti war keine
Rabenmutter und legte zum 5-Franken-Stück auch
noch das 100-Franken-Stück für mein Sparbuch dazu.
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4) Deutsche Mark (DM) vom "TAG
X" (6. Juli 1959) bis zur Einführung des Euro am
1. Januar 2002
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An dem von der
Bevölkerung lange erwarteten "Tag X" wurden im
Saarland die Französischen Franken in Deutsche Mark umgetauscht. Damit wurde die
ursprünglich im Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober
1956 vorgesehene dreijährige Übergangszeit für die
Umstellung des saarländischen Wirtschaftssystems (die
am 1. Januar 1957 begann) um etwa ein halbes Jahr
verkürzt, u. a. um der fortschreitenden Abwertung des
Französischen Franken auszuweichen. Die Bezeichnung
"Tag X" rührte daher, dass das genaue Datum nicht im
Voraus, sondern ganz kurzfristig (lediglich zwei Tage
vorher) bekanntgegeben wurde, um Spekulationen
vorzubeugen. Nachdem 1947 etwa 18 Milliarden Franken
ins Saarland eingebracht worden waren (s. oben unter
3a), belief sich jetzt der Gesamtbetrag der in DM
umgetauschten Franken auf über 30 Milliarden.
Der
Umrechnungskurs war: 100 Frs. = 0,8507 DM. (1 DM "kostete" also 117,50
Franken.)
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Zu
den Begleitumständen
(und in
vielen Fällen negativen) wirtschaftlichen Folgen der D-Mark-Einführung im Saarland:
siehe
auf unserer Seite Der Tag X !
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Verwendete
Literatur zu den Texten dieser Seite:
- Helmut Grein, Dr. Alois
Prediger, Wolfgang Bonaventura. Die
Kreissparkasse Saarlouis - Tradition, die
bewegt! Eine Region
im Brennpunkt der Geschichte 1816
- 1857 - 2007. 150 Jahre KSK Saarlouis. Saarlouis,
2007.
- 125
Jahre Währungsgeschichte an der Saar. Herausgegeben von der
Landeszentralbank im Saarland. Saarbrücken, 1984.
- Günter
Scharwath. Vom Saarbrücker Groschen zur Deutschen
Mark. Geldgeschichte der
Sarregion. Saarbrücken 2005.
- Holger
Rosenberg. Bearb.: Hanns-Ludwig Grabowski. Die
deutschen Banknoten ab 1871. 15. Auflage 2005. Regenstauf
2005.
- Michael H. Schöne. Das
Papiergeld im besetzten Deutschland 1945 - 1949.
Regenstauf 1994.
-
Lebacher Historischer Kalender 2006, Juni-Seite.
Quellen zu
den Abbildungen auf dieser Seite:
- Alle
Münzen und alle Geldscheine außer
den Saar-Mark-Scheinen: Rainer Freyer (die Münzen
sind aus eigener Sammlung und wurden
nach dem Fotografieren teilweise
"digital gereinigt" ;-)
- Saar-Mark-Geldscheine:
siehe Quellenangaben auf unserer Seite Saar-Mark-Noten!
- Werbekärtchen
Neunkircher Fruchthalle: Sammlung R. Freyer.
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