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    Die POST im Saarstaat             

 

 

Die Post-, Telegraphen- und Telephon-Verwaltung des Saarlandes                    

 


 

Weitere Seiten im Kapitel Post:  Postfahrzeuge / Kraftpost-Omnibusse / Briefmarken / Louis Ring / Amateurfunk / Telefonieren

 


 

 

a) Neuanfang der Post im Saarland nach dem Krieg

 

 

Von 1935 bis 1945 gehörte das Saarland dem "Dritten Reich" an. In dieser Zeit war die Reichspostdirektion (RPD) Saarbrücken für die Post- und Fernmeldeverwaltung des Landes zuständig. Im Laufe des Krieges vergrößerte sich deren Dienstbereich erheblich: Er umfasste bald auch Lothringen (bis Metz) und den Bereich der RPD Speyer. Bei den Bombenangriffen auf Saarbrücken am 4. Oktober 1944 wurden das Hauptpostamt und viele andere postalische Einrichtungen zerstört. Da die Stadt danach auch weiterhin unter dem Beschuss amerikanischer Artillerie stand, wichen die Bediensteten der Saar-RPD im Dezember nach Speyer aus. Sie nahmen auch mehrere Postbusse aus dem Saarland mit. Bei Beginn der Schlussoffensive der US-Armee am 16. März 1945 mussten sie weiterflüchten und gelangten nach Augsburg.

 

Als die US-Soldaten im März/April 1945 im Saarland einmarschierten, war dort das Post- und Fernmelde- wesen vollständig zum Erliegen gekommen. Die Amerikaner unterstellten es zunächst dem "Oberpräsidium Saarland-Pfalz-Südhessen" mit Sitz in Neustadt/Weinstraße. Dann betrieben sie mit Nachdruck die Rückführung der saarländischen Postler. Diese kehrten schon kurz nach der deutschen Kapitulation wieder in ihre Heimat zurück: Mit der Genehmigung alliierter Stellen trat am 14. Mai 1945 ein Konvoi von zwölf Postbussen mit den Bediensteten der RPD Saarbrücken die Rückfahrt nach Hause an.

 

Dort bestand deren erste und wichtigste Aufgabe in der Wiederaufnahme der Beförderung von Bergleuten zu den Gruben mit den noch in betriebsfähigem Zustand gebliebenen Bussen der Kraftpost (> siehe hier). Das Post- und Fernmeldewesen an der Saar wurde zunächst der damals neu gegründeten Oberpostdirektion Neustadt angegliedert. Im Juli 1945 übernahmen die Franzosen einen Teil der amerikanischen Besatzungszone als ihre eigene Zone, in der auch das Saarland lag. Dieses trennten sie Ende Juli von der übrigen Französischen Zone ab und behandelten es von nun an als eine eigene Verwaltungseinheit (mehr darüber auf unserer Seite Saargeschichteunter "Das Jahr 1945".)

Kurz danach wurde auch das Postwesen im Saarland aus der Organisation der Französischen Zone herausgelöst und der neuen "Oberpostdirektion Saar" unterstellt, die am 28. Juli 1945 auf Anordnung des Regierungspräsidiums Saar geschaffen wurde.

 

Sie hatte nun die schwierige Aufgabe, den geregelten Postverkehr im Land wieder aufzubauen. Dieser kam allmählich in Gang, allerdings später als im übrigen besetzten Deutschland. Als Erstes nahm man im August 1945 den Dienstpostverkehr an der Saar wieder auf, im September folgten ein beschränkter Privatpost- und Postscheckverkehr und im Oktober der Postsparkassendienst. Der Fernmeldebetrieb hatte bereits im Juni 1945 wieder zu funktionieren begonnen. Da die meisten Postämter zerstört waren, wurden in vielen Orten Notpostämter eingerichtet; so z.B. in Neunkirchen im Kaufhaus Koch unten am Hüttenberg 6.

                            Bild rechts: Saarbrücker Hauptpost 1953 

 

Am 17. November 1947 - gut einen Monat vor der Gründung des teilautonomen Saarlandes - verfügte die französische Militärregierung in Baden-Baden die Einrichtung einer eigenen saarländischen Post- und Fernmeldeverwaltung. Per Dekret wurde die Regelung der Beziehungen zwischen Frankreich und dem Saarland auf dem Gebiet des Postwesens festgelegt. So wurden z.B. die Posttarife der beiden Länder (außer für Pakete) aneinander angeglichen. Aus der bestehenden "Oberpostdirektion Saar" wurde durch Verfügung der französischen Militärregierung in Baden-Baden die "Post-, Telegraphen- und Telephon-Verwaltung des Saarlandes" mit Sitz in Saarbrücken.

 

 

Durch diese Namensgebung konnte die Analogie zum französischen Post-System ("P.T.T.") hergestellt werden. Der lange Name wurde später meist abgekürzt zu

"Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes" (siehe Bild links) und oft noch kürzer als "Postverwaltung des Saarlandes"; häufig hörte und sah man auch die Bezeichnung POST SAAR (besonders auf Fahrzeugen) oder SAARPOST (z.B. auf Briefmarken - siehe unsere Seite Saar-Briefmarken!).  

 

Alle im Land vorhandenen beweglichen und unbeweglichen Vermögensobjekte der ehemaligen Reichspost wurden der neuen Behörde übertragen. Sie übernahm auch das diensttuende Personal. Die bis dahin noch bestehenden Verbindungen mit dem Post- und Fernmeldewesen der übrigen französisch besetzten Zone auf deutschem Gebiet waren somit abgeschnitten. Am 20. November 1947 wurde der Französische Franc zum allein gültigen gesetzlichen Zahlungsmittel im Saarland, und es erschienen saarländische Briefmarken in Frankenwährung (mehr dazu weiter unten).

 

Dies waren die ersten äußeren Anzeichen dafür, dass das Saarland an das französische Wirtschaftssystem angeschlossen worden war. Im Post- und Fernmeldewesen ergaben sich hieraus weitreichende Verflechtungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Sie wurde geregelt durch das "Abkommen zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung der Französischen Republik über die Durchführung des Post-, Telegraphen- und Fernmeldedienstes" vom 5. März 1949; es wurde später mehrfach geändert und ergänzt.

 

Da Frankreich - gemäß der Präambel zur Verfassung des Saarlandes - dessen völkerrechtliche Interessenvertretung übernommen hatte, war es grundsätzlich auch für die Wahrung der Belange der 'Saar-Post' gegenüber dem Weltpostverein und dem Internationalen Fernmeldeverein zuständig. Das Saarland konnte sich aber in verschiedenen Angelegenheiten wie ein Mitglied dieser beiden Organisationen verhalten, weil es über eine "autonome Postverwaltung" verfügte.    

                                     Die Schalterhalle im Postamt Neunkirchen >

 

 

 

 

 

b) Aufbau und Organisation

   

 

 

Gliederung, Aufbau und Betrieb der Post- und Telegraphenverwaltung entsprachen in weiten Teilen den jeweiligen Einrichtungen der Deutschen Bundespost. Im Saarland stellte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft die oberste Dienstbehörde dar. Als Mittelbehörde fungierte die Postdirektion Saarbrücken, auf Ortsebene gab es folgende Ämter: Fernsprechamt, Telegrafenamt, Telegrafenbauamt, Telegrafenzeugamt, Postscheckamt, Postsparkassenamt, Bezirksinstandsetzungswerkstatt für Kraftwagen und (nach dem Stand vom 1. April 1951) 33 Postämter.

 

Telefon


Auch auf dem Gebiet der Technik orientierte sich das saarländische Fernmeldewesen weiterhin am deutschen Regelwerk. Den "Stand der Technik" bei der Post im Saarstaat beschreibt 1955 Dr. E. Rauch, Präsident der Postdirektion Saarbrücken, folgendermaßen:


"Die technischen Nachrichtenmittel, der Fernsprecher und der Fernschreiber (Telegraph) befinden sich im Saarland, dem Schnittpunkt internationaler Verbindungen, in einem Stande, der den Anschluss an die allgemeine Entwicklung in den maßgebenden Ländern Europas gefunden hat." [1]


Aber nach außen zeigte sich eine sichtbare Abgrenzung des Saarlandes zum deutschen Postwesen aufgrund seiner Zugehörigkeit zum französischen Wirtschafts- und Zollgebiet:


Die Farbe der saarländischen Post war nicht GELB wie im Bundesgebiet, sondern GRÜN, genauso wie bei der P.T.T. in Frankreich.


Im Saarland wurde die Farbe RAL 6001 (Smaragdgrün) für der Anstrich der Briefkästen und der Post- Fahrzeuge verwendet (siehe im Bild rechts und auf unseren Seiten Postfahrzeuge und Kraftpost).


Der ursprüngliche Aufgabenbereich der Postverwaltung des Saarlandes bestand zum einen darin, verschlossene Briefe und Zeitungen politischen Inhalts, die öfter als einmal wöchentlich erschienen, gegen Entgelt zu befördern, und zum anderen in der Einrichtung und dem Betrieb von Fernmeldanlagen. In diesen beiden Zweigen genoss sie das Hoheitsrecht, das ihr damit eine Monopolstellung zusicherte. Daneben bediente sie weitere Dienstbereichegemeinsam und in Absprache mit anderen Anbietern. Während sie sich beispielsweise mit dem Kleingutdienst befasste (Beförderung normaler Pakete), war für größere Güter die Eisenbahn zuständig; auch die Personenbeförderung teilte sie sich mit der Bahn. Bei der Geldübermittlung (Postscheck, Postanweisung, Nachnahme, Postsparkasse) arbeitete sie teilweise in Konkurrenz zu Banken und Sparkassen.  (Bild: Deutsche Post AG)

 

Da sie über eine umfangreiche Organisation mit Poststellen oder Posthilfsstellen bis in die kleinsten Orte verfügte, übertrug man ihr in einigen Bereichen auch "wesensfremde Geschäfte für Dritte". So verkaufte sie Invaliden- und Angestelltenversicherungsmarken, zahlte Rentenbeträge der Versicherungen und Versorgungsämter aus und zog die monatlichen Rundfunkgebühren ein. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte auch der Rundfunkentstörungsdienst.

 

Das Haupt-Postamt Neunkirchen in der Bahnhofstraße vor 1959;

links die Büros der SVZ (Zeitung) und der CVP (Christliche Volkspartei)

Die Gemeinnützigkeit einer Postverwaltung ist nur dann sichergestellt, wenn der Staat die Hoheit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens innehat. Der staatsrechtliche Charakter der saarländischen Post als eine Verwaltung zur unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben zeigte sich darin, dass ihr Haushalt in der Form eines besonderen Einzelplans in den allgemeinen saarländischen Staatshaushalt eingebunden war. Hierin unterschied sie sich sowohl von dem französischen System, in dem die Post einen "Nebenhaushalt" des Staates darstellte, als auch von dem deutschen, wo sie die Gestalt eines Sondervermögens einnahm.

 

Da die Post im Saarland, wie oben ausgeführt, für Teile ihres Aufgabenbereiches ein Monopol besaß und außerdem die Aufgabe hatte, die Wirtschaft und den Verkehr zu unterstützen und zu fördern, konnte ihre Wirtschaftlichkeit nicht immer gewahrt werden. Da die Kosten für ihre Dienstleistungen nicht immer durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden konnten, musste der Staat sie oft über Zuschüsse mitfinanzieren.

 

 Briefmarken und Postgebühren

Am 10. Januar 1947 begann die saarländische Post damit, eigene Briefmarken herauszugeben. Sie waren nur im Saarland gültig. Zunächst lauteten sie auf PF. (Pfennig) und M. (Reichsmark) bzw. SM (Saarmark), ab 20.11.1947 auf c (centimes) und f (francs). Die Postgebühren entsprachen den in Frankreich gültigen Sätzen. Im Postverkehr mit Frankreich galten Inlandsgebühren, aber im Postverkehr mit Deutschland wurden Auslandsgebühren erhoben. Letzteres sollte sich erst am 15. Juli 1955 ändern. Von diesem Tag an galten im Post- und Fernmeldedienst innerhalb des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937, also für die Bundesrepublik, die DDR und das Saarland, Inlandsgebühren. Auch für Sendungen von und nach Frankreich wurden nach diesem Termin weiterhin Inlandsgebühren erhoben (siehe unten am Ende des Abschnitts c).

 Ausführliche Informationen über die Briefmarkenausgaben des Saarlands finden Sie auf unserer Seite > Saar-Briefmarken.

 

 

Lobendes Fazit eines Zeitgenossen zur Entwicklung der Post in der Saarstaatzeit

 

In einer Erinnerungsschrift zur Einweihung des neuen Postamts Neunkirchen schrieb Hermann Joseph Becker im Jahr 1951 als Schlusswort zu seinen "Randbemerkungen zur Postgeschichte":

 

"Nach dem zweiten unglückseligen Weltkrieg wurde das Postwesen des Saarlandes abermals verselbständigt und der neugebildeten Landesregierung unterstellt. Der Krieg aber hatte seine Einrichtungen aufs schwerste betroffen. Für die Direktion der Post- und Telegraphenverwaltung gab es keinen Ausweg, als "die Karre aus dem Dreck zu ziehen" und von vorne anzufangen. Was seitdem jedoch gerade im Saarland alles geschehen ist, das Postwesen wieder in Format zu bringen, ja mit vielen modernen Verbesserungen zu bereichern, verdient nicht allein Anerkennung, sondern uneingeschränkte Bewunderung." [2]

 

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[1] Dr. Eduard Rauch, Präsident der Postdirektion Saarbrücken. Die saarländische Post- und Telegraphenverwaltung. In: Wirtschaftliches und kulturelles Handbuch des Saarlandes 1955. Saarbrücken, 1955. Seite 249.

 

[2] Josef Becker. Randbemerkungen zur Postgeschichte. In: Erinnerungsschrift anläßlich der Einweihung und Inbetriebnahme des neuen Postamts Neunkirchen (Saar). Postverwaltung Neunkirchen, 1951. Seite 16.

 

Zu den Postfahrzeugen und Kraftpost-Omnibussen finden Sie alles Wissenswerte und zahlreiche Bilder auf den entsprechenden Seiten.

 

 

c) Die Entwicklung der Post im Saarland nach der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955

 

      Von der "Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes" zur Oberpostdirektion Saarbrücken

 

   

Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksbefragung vom 23. Oktober 1955, das man als Wunsch der Bevölkerung zur Rückkehr der Saar nach Deutschland betrachtete, verhandelten die Bundesrepublik und die französische Republik im Laufe des Jahres 1956 monatelang über die Verfahrensweisen zur Eingliederung des Saarlandes in die BRD. Die daraus resultierenden Luxemburger Saarverträge vom 27. Oktober 1956 legten fest, dass das Saarland zum 1. Januar 1957 in den Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes einbezogen wurde. (Vgl. dazu unsere Seite Ergebnisse und Folgen unter c).

 

Um die Bestimmungen über den Post- und Fernmeldeverkehr auszuarbeiten, die in diese Verträge aufgenommen werden sollten, hatte das Bundespostministerium im Laufe des Jahres 1956 Verhandlungen mit dem französischen P.T.T.-Ministerium eingeleitet, in die man auch die Post- und Telegrafenverwaltung des Saarlandes einbezog.

 

Am 23.12.1956 wurde das Eingliederungsgesetz veröffentlicht. Es bestimmte unter anderem, dass das Bundesgesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost vom 24.7.1953 (Postverwaltungsgesetz) auch im Saarland in Kraft trat. Damit wurde die bisher eigenständige Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes am 1. Januar 1957 zur Oberpostdirektion (OPD) Saarbrücken der Bundesrepublik Deutschland.

 

Leiter der neuen OPD wurde der bisherige Direktor der Postdirektion Saarbrücken (diese Stelle hatte in den 50er- und frühen 60er-Jahren Dr. Eduard Rauch inne). Die Beamten der Post wurden Bundesbeamte mit allen Rechten und Pflichten des deutschen Beamtenrechts. Auch sämtliche Angestellten und Arbeiter wurden übernommen, wobei die neuen Bundesbediensteten auf keinen Fall schlechter gestellt sein durften als vergleichbare Landesbedienstete im Saarland. [3]

 

Die Wirtschafts- und Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich blieb noch bis zum Tag X (5. Juli 1959) bestehen; erst an diesem Tag wurde die D-Mark im Saarland eingeführt. Bis dahin stellte die "wirtschaftliche Übergangszeit" besondere Anforderungen an das Haushalts- und Kassenwesen der OPD Saarbrücken. Für finanzielle Transaktionen zwischen dem Saarland und den ausländischen Post- und Fernmeldeverwaltungen richtete die DBP eine besondere Außenstelle beim Posttechnischen Zentralamt (PTZ) Darmstadt ein. Die Bundespost war im Saarvertrag vom 27.10.1956 (Artikel 40 und Anlage 9) dazu verpflichtet worden, während der Übergangszeit im Bereich der Saarbrücker OPD für den Postverkehr mit Frankreich und seine außerterritorialen Gebiete weiterhin Inlandsgebühren und im Verkehr mit dem übrigen Ausland Gebühren in derselben Höhe zu erheben, in der sie von Frankreich aus gültig waren.

 

 

Das Bild zeigt die Postdirektion Saarbrücken, Klausener Str., ca. 1955. Nach 1957 befand sich in dem Gebäude die Oberpostdirektion.

Foto: Bildarchiv der Postdirektion; aus: Wirtschaftliches und kulturelles Handbuch des Saarlandes 1955, S. 238.

 

 

So begrüßte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Mitarbeiter der neuen saarländischen Oberpostdirektion:

 

 

 

An alle Angehörigen der Deutschen Bundespost!

 

Zum Jahreswechsel danke ich Ihnen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die treue Pflichterfüllung im abgelaufenen Jahr und spreche Ihnen und Ihren Angehörigen meine herzlichen Glückwünsche aus für das vor uns liegende Jahr.

 

Mit dem Beginn des neuen Jahres ist die Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes als Oberpostdirektion Saarbrücken in die Verwaltung der Deutschen Bundespost übernommen worden. Es ist mir daher eine besondere Freude, mit einem herzlichen Willkommensgruß die Beamten, Angestellten und Arbeiter der nunmehrigen Oberpostdirektion Saarbrücken in meine Neujahrsglückwünsche an alle Angehörigen der deutschen Bundespost einschließen zu können.

 

Der Geist freundnachbarlicher Verständigung und die Bemühung um europäische Zusammenarbeit haben die Wiedervereinigung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wollen wir im bevorstehenden Jahr gemeinsam und im gegenseitigen Vertrauen an die Lösung der unserer Verwaltung gestellten Aufgaben gehen.

 

 

(Ernst Lemmer, CDU, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 1956 und 1957; sein Nachfolger wurde 1957 Richard Stücklen, CSU)  [4]

 

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[3] Robert H. Schmidt. Saarpolitik 1945 - 1957. Band III, S. 545.

[4] Auszug aus dem Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Nr 1/57

 

 

 

Zahlen zur Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes  (bezogen auf das Jahr 1953)

 

Die Zahlen sind dem Aufsatz von Dr. R. Rauch (siehe weiter oben, Fußnote 1) entnommen.

 

Beschäftigte und Ämter/Amtsstellen: Ca. 4 400 Arbeiter, Angestellte und Beamte arbeiteten auf 425 Ämtern und Amtsstellen aller Art.

Eine Amtsstelle entfiel auf durchschnittlich 2 340 Einwohner im Saarland; in der Bundesrepublik waren es zur gleichen Zeit 1 867.

 

Briefsendungen aller Art (Briefe, Karten, Drucksachen, Päckchen usw.): pro Jahr 70 Millionen, darunter 312 000 Luftpost-Briefsendungen und 927 000 Einschreiben

 

Pakete im Jahr: 1 Million

2,4 Mio. Postanweisungen im Gesamtwert von 80 Milliarden Franken

627 000 Nachnahmesendungen über insgesamt 2 Milliarden Franken

100 000 Postaufträge über 545 Mio. Franken

 

Postzeitungsdienst: 218 000 Bestellungen über 2,2 Mio. Zeitungsnummern

 

Postscheckdienst: 12 349 Konten. Inlandsverkehr: 6,6 Mio. Buchungen über gesamt 581,6 Millarden Franken. Auslandsverkehr: 400 000 Überweisungen über 67 Milliarden Franken

 

Postsparkassendienst: Einlagen: 253 Millionen; Rückzahlungen: 182 Millionen Franken

 

Wesensfremde Geschäfte für Dritte:

Invaliden- und Angestelltenversicherungsmarken im Wert von jährlich etwa 700 Millionen Franken; monatlich rund 150.000 Rentenbeträge der Versicherungen und Versorgungsämter; Rundfunkgebühren jeden Monat von 218.000 Radiohörern

 

 

 

Informationen zu einzelnen Diensten der saarländischen Post

 

 

a)  Fernsprechdienst (Telefon) (Siehe hierzu auch unsere Seite Telefonieren im Saarland 1945 - 59.)

 

Zahl der Sprechstellen:

a) je 100 Einwohner: etwa 5  (1953);  b) je Quadratkilometer Landfläche: 18 (9 Haupt- und 9 Nebenstellen)

Der Selbstwählferndienst im Inland war schon vor dem Krieg eingeführt worden und wurde nach 1945 kontinuierlich weiter ausgebaut.

Zahl der Sprechstellen, die in den nationalen Selbstwählferndienst (SWFD) eingebunden waren:

1954 etwa 47 000, davon 24 000 Haupt- und 23 000 Nebenanschlüsse. 1955 waren es bereits 78 000.

Der Selbstwählferndienst nach dem Ausland wurde erst nach 1959 eingeführt. Vorher mussten Auslandsgespräche über das Fernamt angemeldet werden.

 

Zahl der Gespräche:

1953 wurden im Inlandsverkehr 59 Millionen Gesprächseinheiten im SWFD "vertelefoniert". Hinzu kamen knapp 1 Million Gespräche, die auch im Inland noch über das Fernamt vermittelt wurden. Im internationalen Verkehr wurden 1,8 Millionen ankommende und abgehende Ferngespräche vermittelt. Ein beliebig langes Ortsgespräch oder eine Gesprächseinheit im SWFD kostete z.B. 1947 15 Reichspfennig, 1955 15 frs. (von öffentlichen Sprechstellen 20 Frs.)

 

Der Fernmeldebetrieb stellte auch Leitungswege für Rundfunkübertragungen zur Verfügung (siehe Seite Reporter im Kapitel Radio): 352- mal für ankommende, 71 für abgehende und 641 für durchgehende Übertragungen.

 

 

b)  Der Telegramm- und Fernschreibdienst

 

war damals als "das" schnelle Nachrichtenmittel im Aufwind begriffen und wurde besonders in der Wirtschaft und im Pressewesen eingesetzt. 1953 versandten die Saarländer 80 000 Fernschreiben. Innerhalb des Saarlandes wurden 38 000 Telegramme weitergeleitet und mit dem Ausland 289 000 Telegramme ausgetauscht. Obwohl der Versand eines Telegramms oder Fernschreibens nicht billig war, griffen oft auch viele Privatleute darauf zurück. Da die meisten privaten Haushalte noch kein Telefon hatten, konnte man auf diese Weise dringende Nachrichten schnell versenden. Dann überbachte ein Telegrammbote - anfangs meist mit einem Postfahrrad, später in einem postgrünen Auto - die freudige oder traurige Nachricht.

 

  

 

Kurz nach dem Krieg wurden die Telegramme von der Haupt-Telegrafenstelle Saarbrücken aus über Fernschreib-Standverbindungen nach Frankfurt, Trier, Straßburg und Nancy übermittelt. Die höchste Menge von Telegrammen in einem Jahr haben die Saarländer 1947 aufgeliefert, nämlich 443 369 Stück. Danach sank die Zahl rapide ab, weil das Fernsprechnetz (und später auch das Telexnetz) immer besser ausgebaut wurde.

 

 

 

 

(Ein weiteres Schmuckblatt-Telegramm sehen Sie weiter unten!)   

 

Dieses Schmuckblatt-Telegramm hat im Original etwa DIN-A-4-Größe. Es wurde am 31. Dezember 1956, dem Tag vor dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik, in Nürnberg aufgegeben und in Saarbrücken zugestellt und enthielt gute Wünsche anlässlich der Rückkehr des "Saargebiets" - so wurde unser Land nach 1935 offiziell und nach 1945 im übrigen Deutschland noch häufig umgangssprachlich genannt. Bis zu der im Text des Telegramms angesprochenen "Befreiung von allen Handelsschranken" musste man sich allerdings noch bis zum Tag X (siehe dort!) gedulden!

     

Bilder: Telegramme: Ferdi Kleineick; Verschlussmarke: Heinrich Stauffer   

 

 

1959 konnte der automatische Telegrammdienst zwischen Saarbrücken und sechs Telegrafen-Endstellen im Land aufgenommen werden. Die Anzahl der aufgegebenen Telegramme ging später noch weiter zurück, weil die Zahl der Telefonanschlüsse immer stärker anstieg.

 

(Vgl: Zwanzig Jahre Deutsche Bundespost im Saarland - siehe unten in den Literaturangaben.)

 

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Bild links: In der Ausstellung "100 Jahre Post und Eisenbahn in Bexbach" von 1952 führte die Postverwaltung Saar einen Fernschreib-Wählanschluss vor.  (Foto: Gemeinde Bexbach)

 

 

c)  Postsparkassendienst

 

 

Nach dem Krieg wurde das Postsparen im Saarland schon im Oktober 1945 wieder zugelassen.

 

Das Postsparbuch (siehe Abbildung rechts) trug die Bezeichnung "Postverwaltung des Saarlandes" und weitere Aufschriften in Deutsch und Französisch.

 

 

 

d)  Kraftpostdienst

 

 

Gegen Ende des 2. Weltkrieges kam der Omnibusverkehr im Saarland völlig zum Erliegen. Aber schon ab Mai 1945 wurde er erneut in Gang gesetzt.

 

Ausführliche Informationen und zahlreiche Bilder zum Kraftpostdienst finden Sie auf unserer Seite Saar-Kraftpost.

 

 

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Verwendete Literatur:

 

 

Amtliches Fernsprechbuch der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes 1955, Stand 1. Juli 1955

 

Becker, Josef. Randbemerkungen zur Postgeschichte. In: Erinnerungsschrift anläßlich der Einweihung und Inbetriebnahme des neuen Postamts Neunkirchen (Saar). Postverwaltung Neunkirchen, 1951. Rauch, Dr. Eduard, Präsident der Postdirektion Saarbrücken. Die saarländische Post- und Telegraphenverwaltung. In: Wirtschaftliches und kulturelles Handbuch des Saarlandes 1955. Saarbrücken, 1955. S. 238 - 251.

 

Schilly, Ernst. Saarbrücken. In: Die Deutsche Bundespost im Spiegel ihrer Direktionen. J.Keller Verlag Starnberg, 1957. S. 205 - 222.

 

Weiler, Martin. Die Post. In: Dieter Stark, Hrsg. Das Saarlandbuch. 5., neu bearbeitete Auflage 1990. S. 470f.

 

Zwanzig Jahre Deutsche Bundespost im Saarland. Herausgegeben von der Oberpostdirektion Saarbrücken. Redaktionelle Bearbeitung: Ernst Schilly, OPD Saarbrücken.

   (Schmuckblatt-Telegramm: Text: "Für Eia. Muttertag 1958")

 

 


 

 

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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 29.3.2020

 

 

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