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Diesen Titel trug damals eine
Rubrik in der SVZ (Saarländische Volkszeitung),
und unter dieser Überschrift lesen Sie hier auf dieser
Seite "brandaktuelle
Meldungen"
aus dem Saarstaat, wie sie damals in den Nachrichten
von Radio Saarbrücken und in den Zeitungen verbreitet
wurden. Es dreht sich in der Mehrzahl um Mitteilungen
des Ministerpräsidenten, der Regierung oder einzelner
Ministerien, die den Medien vom "Informationsamt" der Regierung mit
der Bitte um Veröffentlichung zugestellt wurden.
Folgende Zeitungen und Presseagenturen wurden meistens informiert: Saarländische
Volkszeitung
(CVP), Saarbrücker
Zeitung (sie war "unabhängig",
aber regierungstreu), Volksstimme (SPS), Die Neue Saar (Organ der MRS), Agence-France-Presse, DPA, Saar-Express, und natürlich Radio Saarbrücken. Einige der hier wiedergegebenen
Texte sind keine Regierungsmitteilungen, sondern Auszüge
aus authentischen zeitgenössischen Briefen oder
amtlichen Schreiben.
Ganz unten finden Sie einen Zeitungsausschnitt in saarländischer Mundart über das Wetter im Saarland.
(Mehr über die saarländische Mundarten können Sie auf unserer Seite Mundart lesen!)
Beim Lesen werden Sie viel Interessantes erfahren, aber sicher auch einiges zum Schmunzeln finden. Aus Gründen der Einheitlichkeit habe ich die Orthografie in den Texten an die neue deutsche
Rechtschreibung angepasst.
"Stilistisch" und am Wortlaut habe ich natürlich
nichts verändert, höchstens (in einigen Fällen)
unwichtige Textstellen gekürzt oder gestrichen.
Diese Serie soll gelegentlich erweitert
werden.
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Begnadigung von militärgerichtlich bestraften Saarländern
Die Regierung des
Saarlandes teilt mit:
Saarbrücken,
den 15. Juni 1950
Auf Anregung des
Herrn Ministerpräsidenten Johannes
Hoffmann, anlässlich des Heiligen Jahres
die von den Militärgerichten der französischen
Besatzungszone bestraften Saarländer
zu begnadigen, wandte sich der Hohe Kommissar
der Französischen Republik im Saarland,
Herr Gilbert Grandval, in diesem Sinne an
den Botschafter Frankreichs und Hohen Kommissar
der Französischen Republik in Deutschland,
Herrn François Poncet. Dieser erklärte
sich bereit, der Anregung des Herrn Ministerpräsidenten
und dem Wunsche des Hohen Kommissars stattzugeben
und eine Anzahl Begnadigungen auszusprechen.
Es handelt sich hierbei
bisher um 10 Fälle, in denen restliche
Strafen erlassen oder verhängte Strafen
wesentlich herabgemildert wurden. Die Angehörigen
der Begnadigten werden von Regierung des
Saarlandes entsprechend verständigt.
Ausserdem hat (...) François Poncet
sich bereit erklärt, die Akten von
in Deutschland internierten Saarländern
überprüfen zu lassen. Diese Arbeit
wurde mittlerweile begonnen.
Diese Gnadenakte
werden ohne Zweifel von der saarländischen
Bevölkerung mit Genugtuung entgegengenommen
und als Beweis des guten Willens gewertet,
die Kriegsperioden und die Entzweiung der
europäischen Völker zu überwinden.
Anmerkung des
Webmasters: Eine Liste mit den Namen der
Begnadigten liegt hier vor. Die Sträflinge
waren aus den Geburtsjahren 1884 bis 1913.
Auch die Höhe der ursprünglichen
Strafen ist vermerkt: zwischen einigen Jahren
Gefängnis und lebenslänglicher
Zwangsarbeit.
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Fund und Zerstörung einer mittelalterlichen
Goldmünze in Wiebelskirchen
Anfang Mai 1950 wurde beim Ausschachten
eines Grabens in der Margarethenstraße
in Wiebelskirchen eine Goldmünze gefunden,
die sich als ein Frankfurter
Goldgulden aus
dem Jahre 1499 mit dem Titel Maximilians
als römischer König erwies. Die
Vorderseite enthält im Innenfeld das
Bild des Hl. Johannes des Täufers,
darunter ein Schildchen mit dem Wappen der
Weinsberg als Münzpächter; die
äußere Umschrift bezeichnet hier
Münzstätte und Jahr. (...)
Leider ist das Stück, das
sonst gut erhalten blieb, entzwei-
gebrochen. Einem
Freund des Finders, den offenbar der Ruhm
Augusts des Starken als Taler-Brecher nicht
ruhen ließ, hat das Stück bei
einer entsprechenden Kraftprobe nicht widerstanden.
so dass es dadurch bedauerlicherweise lediglich
seinen Metallwert behalten hat.
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Die Endspiele
des Internationalen
Saarlandpokals fanden am 10. und
11. Juni 1950 im Kieselhumes statt. Auch
damals schon gab es Verkehrsprobleme bei
großen Sportveranstal-
tungen,
besonders in Bezug auf die "Offiziellen"!
Die Regierung des
Saarlandes - Informationsamt - teilt mit:
Anlässlich der
Großveranstaltungen auf dem Sportplatz
Kieselhumes, am 10. und 11.6.1950, erfolgt
die An- und Abfahrt der offiziellen Fahrzeuge zu dem und von dem
Parkplatz hinter der Tribüne, wie beim
Fußballspiel "Charlton Athletics
London" gegen 1. FCS am 8.5.1949, durch
folgende Straßen:
Mainzer Straße
- Eschberger Weg - Quellenstraße -
Gelände der Fa. Lenhard - Heidenkopferdell
- Straße Am Kieselhumes, zum Parkplatz
hinter der Tribüne.
Mit vorzüglicher
Hochachtung:
Der Leiter des Informationsamtes.
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Ausführliche Infos
über den Saarlandpokal und die weitere Fußball-
und Sportgeschichte des autonomen Saarlands finden Sie
in unserem Kapitel KULTUR+SPORT.
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Bitte um Verlegung eines
Fußballspiels am Karfreitag
Die Katholische Jugend,
Bezirk Saar, schreibt an Joh. Hoffmann:
Saarbrücken,
den 22. März 1948
Durch Presse und
Plakatanschlag wird die Bevölkerung
eingeladen zu einem Fußballspiel des
1. Fußball-Club Saarbrücken gegen
1860 München am Karfreitag um 15 Uhr
auf dem Kieselhumes. Die Festlegung eines
Fußballspieles auf diesen Termin verstößt
in der gröbsten Weise gegen den Ernst des Karfreitags und verletzt das
Empfinden aller christlich denkenden und
fühlenden Menschen. Im Namen des Bundes
der katholischen Jugend erhebe ich gegen
die Durchführung des Spieles zu diesem
Zeitpunkt den allerschärfsten Protest.
Wir erwarten von der Regierung des Saarlandes
die Verlegung des Spiels auf einen anderen
Termin.
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Verbot
einer kommunistischen Werbepostkarte
Die Regierung
des Saarlandes - Informationsamt - teilt
mit:
Auf Grund des
§ 14 in Verbindung mit § 41 des
Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931
(G.S.S. 77) wurde das Erscheinen, Auslegen,
Anbieten und Verteilen sowie der Verkauf
der von dem Verlag "Neue Zeit"
in verschiedenen Werten herausgegebenen
Werbepostkarten "Nationale Einheit aller Deutschen" im Saarland
verboten. Alle bereits gedruckten und zur
Verteilung gelangten Exemplare dieser Postkarte
sind beschlagnahmt. Gegen die Nichtbefolgung
der polizeilichen Anordnung ist in
jedem Falle auf Grund des § 55 des
Polizeiverwaltungsgesetzes ein Zwangsgeld
von 7.500,- Frs. im Nichtbeitreibungsfalle vierzehn
Tage Zwangshaft - festgesetzt.
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25. Mai 1950: Die Regierung des Saarlandes - Informationsamt - teilt mit:
Fund mittelalterlicher Münzen in Merzig
Mitte Dezember vorigen Jahres wurde in Merzig beim Abbruch eines Hauses "in der Altstadt" Nr. 12 ein Steinguttöpfchen gefunden, das 110 Silbermünzen enthielt. Durch Vermittlung von Schulrat Kell in Merzig kam der Fund in das Konservatoramt Saarbrücken und wurde hier durch den Numismatiker Gustav Braun von Stumm untersucht.
Soweit jetzt feststeht, wurde der Schatz gegen das Jahr 1470 vergraben. Das Töpfchen mit seinem gewellten Fuß ist damit auch datierbar. Die Münzen sind Halbgroschen, Groschen und Doppelgroschen, die gespart, eines Tages bei Kriegsgefahr vergraben und später nicht wieder erhoben worden sind. Jetzt kam der Fund durch Zufall zum Vorschein. Die Ergebnisse der Untersuchung werden gesondert veröffentlicht werden. Die Arbeit kann jedoch zur Zeit nicht abgeschlossen werden, weil noch eine Münze fehlt. Abgeliefert wurden nur 109 Stück. Sobald Herr Schulrat Kell die letzte Münze sichergestellt hat, kann die wissenschaftliche Begutachtung des Fundes zu Ende geführt werden.
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Die Regierung
des Saarlandes war sehr erfinderisch und
kreativ, wenn es darum ging, zusätzliche
Einnahmequellen zu beschaffen.
Das
Ministerium des Inneren gibt bekannt (26.
Mai 1950):
Auf Grund einer zwischen
dem Ministerium des Innern und den zuständigen
französischen Behörden getroffenen
Vereinbarung können die Besitzer der
von der früheren Wehrmacht stammenden
und zu Jagd- oder anderen Zwecken umgearbeiteten
Waffen
(Karabiner) das Eigentumsrecht an denselben
durch Zahlung eines Betrages von 990 ffrs erwerben.
Besitzer von bereits
angemeldeten Waffen erhalten in Kürze
von dem Trésorier Général
eine Zahlungsaufforderung.
Personen, die im
Besitz einer derartigen, noch nicht angemeldeten
Waffe sind, haben diese bei der zuständigen
Polizei bzw. Gendarmeriestelle bis spätestens
15. Juni 1950 - unter Vorlage der Waffe
- anzumelden.
Diejenigen, die dieser
Aufforderung nicht nachkommen, haben mit
Bestrafung und
Einziehung der Waffen nach den geltenden
Bestimmungen zu rechnen. |
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Ein Flugblatt
aus dem Verlag des Parteiorgans "Neue Zeit"
der Kommunistischen Partei des Saarlandes wurde 1950
verboten.
Regierung des Saarlandes, Ministerium des Innern, Abteilung D/1
Polizeiliche Anordnung: Saarbrücken, den 19. Mai 1950
Aufgrund des § 14 in Verbindung
mit § 58 des Polizeiverwaltungs-
gesetzes vom 1. Juni 1931 wird
das Aushängen, Vervielfältigen, Erscheinen,
Auslegen, Anbieten und Verteilen sowie der Besitz des
vom Verlag "Neue Zeit"
herausgegebenen Flugblattes "Liebe Leserinnen und liebe Leser"
im Saarland verboten. Alle bereits vervielfältigten
und zur Verteilung gelangten Exemplare dieses und ähnlicher
Flugblätter sind hiermit beschlagnahmt.
Gegen die Nichtbefolgung der
polizeilichen Anordnung wird in jedem Falle aufgrund
des § 55 des Polizeiverwaltungsgesetzes die Festsetzung
eines Zwangsgeldes von 7.500 Frs, im Nichtzahlungsfalle
eine Zwangshaft von drei Wochen angedroht.
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Steinbeilfunde bei Faha
Bei Rodungsarbeiten in der Nähe
des Dorfes Faha im Kreis Merzig-Wadern fand Herr B.
Ollinger zwei Steinbeile aus graugelbem Hartgestein.
Die Beile haben eine breitnackige Form und sind regelmäßig
geschliffen. Die Schneiden zeigen jeweils alte Beschädigungen,
die von der Benutzung als Arbeitsbeil herrühren.
Da von der Gemarkung Faha noch
ein drittes Beil aus schwarzem Stein beim Konservatoramt
Saarbrücken vorliegt, darf angenommen werden, dass
dort eine steinzeitliche Siedlung aus dem dritten Jahrtausend
vor Christus war.
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Hat der globale Klimawandel schon 1953
im Saarland begonnen????
In der Illustrierten "Der illustrierte Saarfreund", Ausgabe vom 15. Dezember 1953, beschwert sich ein Leser
(oder Redakteur?) in saarländischer Mundart über das total verdrehte Wetter im Saarland.
Über JoHo schimpft
er auch ein bisschen, und ganz am Schluss
beschreibt er den Regen in der Hüttenstadt Neunkirchen:
Mehr über die saarländische Mundarten können Sie auf unserer Seite Mundart lesen!
Weitere "Letzte Saarnachrichten" sollen folgen.
Seite begonnen am 26.12.08, zuletzt bearbeitet am 8.4.2018
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