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   Schule im Saarstaat

 

             (Das Foto zeigt den 6-jährigen Rainer Freyer am Tag seiner Einschulung 1948)


 Inhalt:  A) Übersicht  B) Neubeginn nach dem Krieg  C) Französisch-Unterricht   D) Religionsunterricht   E) Schularten   F) Fazit


 A) Übersicht

Wandbild: Wappen

Viele unserer älteren Leserinnen und Leser haben sicher noch lebhafte Erinnerungen an ihre Schulzeit in den Nachkriegsjahrzehnten. Seitdem hat sich vieles verändert. Zum Beispiel achteten die Eltern damals noch darauf, dass ihre Kinder nur in ordentlichen Kleidern zur Schule gingen, und für die Lehrerinnen und Lehrer bestand die übliche Dienstkleidung aus Bluse und Kostüm bzw. Anzug und Krawatte.

 

Die Verteilung der Schüler(innen) auf die einzelnen Schularten war in den 50er-Jahren deutlich anders als heute. Im Alter von 14 Jahren besuchten z.B. im Jahr 1955 etwa 74 % der saarländischen Jugendlichen die Volksschule, lediglich 9% die Mittelschule und nur 16 % das Gymnasium. Von den letzteren schaffte fast die Hälfte das Abitur schließlich aber nicht - siehe auch weiter unten, im Abschnitt D, 3) Höhere Schulen.

 

In allen Schulformen gab es getrennte Schulen für Mädchen und Jungen. Nur in den untersten Klassen der Volksschule durften bei Raummangel Kinder beiderlei Geschlechts gemeinsam unterrichtet werden.

Die Koedukation für ältere Schülerinnen und Schüler in allen Schulen begann sich erst in den 60er-Jahren durchzusetzen.

 

Zu dem Bild rechts: Im teilautonomen Saarstaat musste in jedem Klassenzimmer und Schulsaal ein Bild mit dem Saarland-Wappen an der Wand hängen und außerdem ein Kruzifix (zum Thema Religion siehe auch unten im Abschnitt C). Erst am 1. Juni 1956 wurden in allen Schulen die Wappen entfernt.  (Abb. mit freundlicher Genehmigung des Historischen Museums Saarbrücken):

 

Das Amt des Kultusministers  übten in der Zeit des teilautonomen Saarland nacheinander aus:

 

Emil Straus (1947 bis 1951), Erwin Müller (1951 und 1952), Franz Singer (1952 bis 1954) und Johannes Hoffmann (1954 bis 1955);

sie gehörten alle der CVP an (siehe auch am Ende unserer Seite Geschichtliche Zeittafel!).

 

Zeugnisheft

Die Schuljahre waren erst ab 1959 in je zwei Halbjahre eingeteilt, bis dahin aber wie in Frankreich in drei Tertiale (Jahresdrittel), die jeweils drei bis vier Monate dauerten. Zum Ende jedes Tertials gab es ein Zeugnis, nämlich vor Weihnachten, vor Ostern und zum Schuljahresende. In einigen Schulen wurde den Kindern jedes Mal ein gesondertes Zeugnisformular ausgehändigt. In anderen Schulen erhielten sie zu ihrem ersten Zeugnistermin ein Heft, in das der Klassenlehrer danach dreimal jährlich die Noten eintrug. Nach den Ferien sammelte er die Zeugnishefte mit der Unterschrift von mindestens einem Elternteil wieder ein. Ab 1960 wurden auch an diesen Schulen Zeugnisformulare ausgegeben.

 

Die Schulnoten waren im Saarland nicht nach dem 1938 eingeführten deutschen Sechsstufen-System eingeteilt, sondern nach dem französischen 20-Punkte-Schema: 20 Punkte: sehr gut, 0 Punkte: ungenügend. Erst ab 20.12.1956 übernahm man auch bei uns wieder das deutsche Notensystem; dabei mussten in den Zeugnissen die Noten von 1 (sehr gut)  bis 6 (ungenügend)  in Worten ausgeschrieben werden.

 


Nicht nur Lehrer- und/oder Raummangel waren manchmal Anlass für Schulausfall:

1951 ordnete das Kultusministerium an, dass der Unterrichtsbeginn nach den Sommer- Ferien im gesamten Saarland wegen der auch bei uns ausgebrochenen Spinalen Kinderlähmung um sechs Wochen vom 20. August auf den 1. Oktober 1951 hinausgeschoben wurde. Und in den Jahren 1957/58 griff auch hier im Saarland die Asiatische Grippe um sich und führte ebenfalls zu Schulausfällen.

 

ZeugnisKörperliche Züchtigung war damals durchaus noch ein Element der Pädagogik. Sie wurde bis zum Ende der Mittelstufe angewandt, sogar an den Gymnasien. Mädchen wie Buben wurden an den Ohren gezogen, bekamen Ohrfeigen oder Schläge mit dem Lineal auf die Finger, oder wurden, meist in der Volksschule, "über die Bank gelegt" und mit Stockhieben auf das Hinterteil bestraft. Eigentlich war die körperliche Strafe seit einer Regierungsverfügung von 1948 im Saarland "grundsätzlich verboten". Im März 1954 erläuterte Schulrat W. Hard in der 'Elternpost' (Beilage zur monatlichen 'Schulpost') ausführlich, dies bedeute, dass das Verbot "im allgemeinen" gelte, dass es aber auch besondere Ausnahmefälle geben könne, die eine solche Strafe trotzdem rechtfertigten.

 

Anfänglich dauerten die Schuljahre im Saarland jeweils (wie heute) vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres. 1956/57 gab es ein sogenanntes Kurzschuljahr; es endete bereits am 31. März 1957 und umfasste somit nur sieben Monate. Von da an gingen die Schuljahre vom 1. April bis Ende März. Im Jahr 1966 erfolgte eine erneute Umstellung dieser Regelung auf die frühere Methode (1. September bis 31. August).


Abb. links: ein Zeugnis der Evangelischen Volksschule Heinitz anlässlich des Übergangs der Schülerin auf die Höhere Schule im Jahr 1947 (das Bild hat uns Dietrich Arbenz zur Verfügung gestellt). Man beachte, dass in jenem Jahr die Noten darin noch in der alten Weise (von sehr gut“ bis „ungenügend“) ausgedrückt wurden.
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Schulmilchflasche

Die meisten Schüler brachten ihre Schulbrote damals noch von zu Hause mit, ein Verkauf durch den Hausmeister kam erst später in Gang. Anfang Juli 1955 wurde eine so genannte "Schulmilchspeisung" eingeführt. Die örtlichen Molkereien lieferten die Milch in 1/4-Liter-Fläschchen bei den Schulen an, und der Hausmeister und/oder seine Helfer verteilten sie kostenlos samt Trinkhalm an die Schüler. Ab Anfang 1956 wurde jeder Schule sogar ein Milchwärme- Schrank zur Verfügung gestellt, damit die Kinder die angelieferte Milch nicht eiskalt trinken mussten. Auch nach der Saar- Rückgliederung an die Bundesrepublik 1957/59 ist die Milchspeisung noch einige Jahre lang beibehalten worden.


 

B) So verlief der Neubeginn in den Schulen nach dem Krieg:

 

Das Bild rechts zeigt die Trümmer der Kablé-Schule am Saarbrücker Theaterplatz1945; im Hintergrund ist halblinks der Turm der Alten Evangelischen Kirche zu sehen. (Foto: Landesarchiv Saarbrücken; Stunde 0, Abb. Nr. 29)

 

Schon ab 1943 hatte der Schulbetrieb im Saarland - wie in den meisten Teilen Deutschlands - aufgrund der Kriegshandlungen erhebliche Einschränkungen erlitten. Im Sommer 1944 musste er vollständig eingestellt werden. Auch als im März 1945 die Amerikaner und ab Juli die Franzosen das Land besetzten, war an seine Wiederaufnahme noch lange nicht zu denken. Erst nachdem die meisten Familien aus der Evakuierung zurückgekehrt waren, wurde der Schulbetrieb nach einer über fünfzehn-monatigen Unterbrechung am 1. Oktober 1945 offiziell wieder eröffnet; in einigen Ortschaften konnte er erst im Januar 1946 beginnen.

 

Aber vieles war nicht mehr so wie vor dem Krieg. Viele Schulgebäude waren zerstört oder stark beschädigt und fast sämtliche Lehr- und Lernmittel unbrauchbar geworden. In Saarbrücken waren sechzehn Schulhäuser vollständig vernichtet, vier stark beschädigt und nur acht erhalten geblieben. Obwohl es überall an brauchbarem Baumaterial fehlte, versuchte man, unter der aufopfernden Mithilfe der Lehrer die Gebäude notdürftig zu reparieren; oder man schaute sich nach Ersatzräumen um.

 

In Weiskirchen z.B. funktionierte man einen Dachboden zur provisorischen Schule um, und die Kinder saßen auf Zustellbänken aus der Kaiserzeit. An anderen Schulen behalf man sich mit Schichtunterricht: die Jungen kamen morgens, die Mädchen nachmittags, am nächsten Tag umgekehrt.

 

An einen geregelten Schulbetrieb war lange nicht zu denken, weil es überall an Kreide und Schwämmen oder Lappen mangelte, und im Winter an Heizmaterial: Kinder mussten zum Holzsammeln mit in die Wälder gehen. Erst in den nachfolgenden Jahren konnte man einen Großteil der kriegsbeschädigten Schulhäuser reparieren oder neu aufbauen, und in zahlreichen Städten und Gemeinden entstanden neue Schulgebäude.

 

Nach dem Krieg erschienen zunächst nur wenige Lehrer wieder zum Dienst, weil die meisten ihrer Kollegen entweder gefallen oder kriegsversehrt waren, und weil man viele von ihnen im Rahmen von Entnazifizierungsmaßnahmen aufgrund ihrer Aktivitäten im Dritten Reich versetzt bzw. entlassen hatte. Wegen des Lehrermangels wurden teilweise riesige Klassen mit 60 bis über 70 Schülern je Lehrkraft gebildet. Als der Autor dieses Textes 1948 in die Bachschule Neunkirchen eingeschult wurde, waren über 70 Buben und Mädchen mit nur einer Lehrerin in seiner Klasse!

 

Zeichnung aus dem 'Dankebuch' der Cecilienschule (Info & Foto:Tony O'Herlihy, Irland)

Foto links oben: Die Schweizer Hilfe führte von September 1946 bis Juli 1947 in Saarbrücken und anderen Gemeinden eine Schul- speise-Aktion für die 'Ruinenkinder' verschiedener Schulen durch.

 

Aus Irland erreichte eine ähnliche Hilfe die Saarbrücker Cecilien-Schule. Deren Schülerinnen schrieben und zeichneten später ein "Dankebuch", das sie nach Irland schickten.

 

Ein Beispiel aus dem Inhalt:

 

"Von seiner Insel überm Meer / schickt Irland viele Speisen her. / Zucker, Schinken, Fett und Speck, / zu einem ganz besondern Zweck. / Damit die Kinder unsrer Stadt wieder alle werden satt / Wieder alle werden satt. / An den guten Liebesgaben / können sie sich alle laben. / Wir danken diesen hilfreichen Händen / für die guten vielen Spenden!"

 

 

Die innere Verfassung der Kinder, Eltern und Lehrer nach dem schrecklichen Krieg behinderte anfangs eine nutzbringende Gestaltung des Schullebens. An einen erfolgversprechenden Unterricht war lange nicht zu denken. Traumatisierte und hungernde Jungen und Mädchen waren nur schwer für ein erfolgreiches Lernen zu gewinnen.

 

Wenn eine Schule im Dritten Reich einen neuen, nationalsozialistisch angehauchten Namen bekommen hatte, wurde sie jetzt wieder umbenannt. So erhielt zum Beispiel in Völklingen die Schlageterschule ihre frühere Bezeichnung zurück, und sie hieß jetzt wieder "Realgymnasium Völklingen".

 

Außer den Schulnamen wurden nun auch die Lehrpläne und Lehrmittel "entnazifiziert". In Bezug auf die Unterrichtsinhalte musste nach dem Niedergang des Nationalsozialismus eine totale Wende im Bildungswesen eingeleitet werden. Dazu war es nötig, ein vollkommen neues Erziehungssystem mit diametral entgegengesetzten Idealen auf die Beine zu stellen.

 

Etliche Lehrer sollen aber trotz Entnazifizierung nach dem Krieg und sogar noch bis in die 50er-Jahre hinein in ihrem Unterricht keinen Hehl daraus gemacht haben, dass sie bis zum Kriegsende fanatische Nazis waren. Es wird berichtet, dass einige sogar im Unterricht stolz von ihrer SA-Mitgliedschaft erzählten und Hitler verherrlichten.

 

Um Schulbücher stand es sehr schlecht. Wenn überhaupt noch alte Bücher vorhanden waren, konnten sie wegen ihres Inhalts oft nicht mehr verwendet werden. Für fast alle Schulfächer mussten neue Lehrpläne und darauf aufbauend neue Schulbücher erstellt werden. Einige Schüler behalfen sich mit dem Abschreiben vorhandener Bücher von Klassenkameraden und kamen so z.B. wieder zu einem "eigenen" Exemplar von Caesars 'De Bello Gallico' - falls sich genügend leeres Papier dafür auftreiben ließ, denn es herrschte auch ein großer Mangel an Schreibpapier, Heften und sonstigem Material.

<  Ausweiskarte 1947 für den Kauf von Schulheften, Schreibutensilien und Büchern

 

Lesen Sie zum Thema dieses Abschnitts A) auch den persönlichen Bericht auf unserer Seite mit den Erinnerungen von Friedrich Fess aus Altenkessel, und dort unter Punkt "2) Januar 1945 bis etwa Herbst 1954", sowie in unserem Kapitel Kindheitserinnerungen und Zeitzeugen-Berichte auf der Seite i) Ursula Meier geb. Weiand im Abschnittt 5) Mühsame Pennälerzeit nach dem 2. Weltkrieg.
 

C) Französischunterricht ab der 2. Volksschulklasse

 

Schon in der Zeit von 1920 bis 1935 hatte die französische Grubenverwaltung im Saargebiet französische Volksschulen, die sogenannten Domanialschulen, eingerichtet. Damit wollte sie möglichst viele Jugendliche durch das Erlernen der Sprache an die französische Kultur heranführen. Das Ziel dabei war, dass sie sich von Deutschland abwenden und bei der für 1935 vorgesehenen Volksabstimmung dem Anschluss der Saar an Frankreich zustimmen sollten.

 

Nach dem 2. Weltkrieg bemühte sich die französische Besatzungsmacht erneut darum, die Saarländer mit der Kultur und besonders mit der Sprache Frankreichs vertraut zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, führte sie im Sinne der "pénétration culturelle" zahlreiche Maßnahmen ein: Die Franzosen sorgten dafür, dass in den Kinos hauptsächlich französische Filme liefen und auf den Bühnen im Land zahlreiche französische Künstler auftraten. Und sie erfanden verschiedene Maßnahmen, um die Menschen an der Saar zum Erlernen der französischen Sprache zu bewegen. So boten sie z. B. abendliche Sprachkurse für Erwachsene an und führten eine Art "Zwangs-Sprach-Unterricht" in Französisch für alle Kinobesucher vor jeder Vorstellung ein [Einzelheiten darüber finden Sie in unserem Kapitel Saarländische Kinos im Abschnitt 4) "Wie die Saarländer beim Kinobesuch Französisch lernen sollten"].

 

 

Vor allem aber ordneten sie an, dass die saarländischen Kinder in der Volksschule einen intensiven Französischunterricht erhielten, und zwar als obligatorisches Hauptfach, und bereits vom 2. Schuljahr an. Jeder Lehrer musste ihn in seiner eigenen Klasse selbst erteilen. Ältere Kollegen wurden in besonderen Kursen ausgebildet, und für Lehramtsanwärter aller Fächer war Französisch ein zusätzliches Pflicht- und Prüfungsfach.

  

"Die Regierung des Saarlandes verpflichtet sich, in ihren Unterrichtsplänen aller Grade dem Studium der französischen Sprache im Verhältnis zu dem der anderen lebenden Sprachen einen bevorzugten Platz einzuräumen und das Studium der französischen Sprache vom 2. Volksschuljahr an obligatorisch durchzuführen."  (Auszug aus dem saarländisch-französischen Kulturabkommen vom 15. Dezember 1948)

 

So durften schon die Zweitklässler durch Anschauungsunterricht im Klassenzimmer lernen, was "la fenêtre" oder "le garçon" bedeuten. Später mussten sie ein extra für die saarländischen Volksschüler verfasstes Lehrbuch mit dem Namen "J'apprends le français" benutzen. Vielen von ihnen hat das Französischlernen sicher auch kindlichen Spaß gemacht. Dabei war den Schülern aber nicht bewusst, dass ihnen hierfür jede Woche zwei (in der 2. Klasse), vier (in Klasse 3 und 4) und sogar fünf Stunden (5. bis 8. Klasse) vom übrigen Unterricht abgezwackt wurden. Diese fehlten ihnen in den anderen Fächern, denn die Gesamtstundenzahl wurde deswegen nicht erhöht. Ein Kritiker meinte später: "Hier tat man dem Kinde Gewalt an, man opferte es den politischen Plänen kalt und herzlos." [1]

 

Auch in den Mittelschulen und an den Höheren Schulen wurde ein intensiver Französischunterricht erteilt: In allen Klassen war an jedem der sechs Wochentage eine Stunde "Franz" vorgeschrieben. Den Zwang zum Erlernen ihrer Sprache im Schulunterricht hatten die Franzosen sogar in der saarländischen Landesverfassung festschreiben lassen:

 

"Geschichte und politische Entwicklung des Saarlandes verpflichten alle Schulen zur Pflege des Geistes der Völkerversöhnung. Sie pflegen im Rahmen der christlichen und europäischen Kultur die deutsche Kultur und die deutsche Sprache und tragen durch die Lehre der französischen Sprache zur Entwicklung der kulturellen Beziehungen zwischen Frankreich und dem Saarland bei." (Art. 30).

 

Die Durchführung des französischen Sprachunterrichts wurde sorgfältig beaufsichtigt. Ab 1948 erhielt der Vertreter des Hohen Kommissars Gilbert Grandval das Recht, zusammen mit dem zuständigen Schulrat beliebig oft Französischstunden an allen Schulen zu besuchen.

 

Allgemein gesehen wurde die umfassende Bildung der Schüler in der Saarstaatzeit auch dadurch beeinträchtigt, dass der deutsche Sprach- und Kulturraum in den Lehrplänen stark vernachlässigt wurde. Ziel war - wie schon während der Saargebietszeit vor 1935 - die endgültige Abkehr des Saarlandes von Deutschland. Vergebens versuchte die Lehrerschaft, sich dagegen zu wehren, dass man sie zum Mittel für dieses Vorhaben machte. Das Kultusministerium blieb in dieser Frage unerbittlich, jedenfalls bis nach 1955. Nach der politischen Angliederung der Saar an die Bundesrepublik wurde Französisch ab 11. März 1957 in den Volksschulen zu einem Wahlfach mit je vier Wochenstunden, und zwar erst vom 5. Schuljahr an. 


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[1] Otto Früh. Der französische Sprachunterricht in den Volkschulen des Saarlandes. In: Altmeyer, Klaus (Hrsg.). Das Saarland. Ein Beitrag zur Entwicklung des jüngsten Bundeslandes in Politik, Kultur und Wirtschaft. Saarbrücken, 1958. Seite 283.

 

 

D) Religionsunterricht

 

Nachdem der Religionsunterricht zwölf Jahre lang aus den Gemeinschaftsschulen des nationalsozialistischen Staates verbannt worden war, wurde er zum 1. Oktober 1945 im Saarland wieder eingeführt. Artikel 29 der neuen saarländischen Verfassung bestimmte, dass er an allen Volks- und Berufsschulen, an den mittleren und höheren Schulen sowie in den Lehrerbildungsanstalten wieder ordentliches Lehrfach war.

 

Er sollte "im Auftrag und im Einvernehmen mit den Lehren und Satzungen der betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften" erteilt werden. Letztere waren dazu berechtigt, die Durchführung des Religionsunterrichts im Benehmen mit der zuständigen staatlichen Behörde zu beaufsichtigen. Letztere musste auch den Lehrplan und die Lehrbücher genehmigen.

 

Foto: Kinderchor mit Chorleiter Fritz Kunkel (oben rechts) in Dreisbach 1948  (Foto: Sammlung R. Freyer)

 

Die Schüler der Volksschulen erhielten in den Klassenstufen 3 bis 8 jeweils vier Stunden "Reli" in der Woche - natürlich nach Konfessionen getrennt. Sie wurden zumeist von einem Pfarrer bzw. Pastor erteilt, der viele Kinder und ihre Eltern bereits aus seiner Pfarrei kannte. Aus diesem Grund, und weil sie meist keine pädagogische Ausbildung genossen hatten, waren die Geistlichen bei den Schülern oft mehr gefürchtet als die Lehrer.

 

Einmal in der Woche, am Neunkircher Gymnasium z.B. immer mittwochs, fand während der ersten Schulstunde eine Schulmesse bzw. ein Schulgottesdienst in den Kirchen der beiden Konfessionen statt; der Unterricht begann dann erst in der 2. Stunde. Die Teilnahme war für die Schüler verpflichtend. Manchmal spürten die Religionslehrer, besonders die katholischen, in der Stadt mögliche "Schwänzer" auf, was dann zumindest eine Mitteilung an die Eltern zur Folge hatte.

 

Wenn Eltern es für nötig oder wünschenswert hielten, konnten sie ihre Kinder an Schulen aller Schularten vom Religionsunterricht abmelden; in höheren Schulen durften Jugendliche ab 18 Jahren dies selbst tun. Schüler, die nicht am Fach Religion teilnahmen, sollten stattdessen gemäß Artikel 29 der Saar-Verfassung eine Art Ethikunterricht erhalten, der als "Unterricht in den allgemein anerkannten Wahrheiten des natürlichen Sittengesetzes" definiert war. Ein solcher fand aber selten wirklich statt; die Schüler nahmen stattdessen meist am allgemeinen Unterricht in anderen Klassen teil oder erhielten eine sogenannte "Stillbeschäftigung".

 

An drei der saarländischen höheren Schulen konnte man sich jedoch nicht vom Religionsunterricht abmelden, denn dort war Religion Pflichtfach. In Saarbrücken hatten z.B. 1950 die Speyrer Dominikanerinnen ("Arme Schulschwestern"), angeblich auf Betreiben von Johannes Hoffmann, die Marienschule mit Internat als private höhere Lehranstalt für katholische Mädchen gegründetet. Damit führten sie die Tradition der früheren Ursulinenschule weiter, die 1938 unter Hitler geschlossen worden war. Auch in St. Ingbert und in St. Wendel gab es während der Saarstaatzeit religiös geführte private Schulen, und auch nach 1960 wurden im Saarland noch weitere Schulen unter kirchlicher Leitung gegründet.

 

Kleine Anekdote aus der Marienschule: Hier herrschte in den fünfziger Jahren eine strenge Kleiderordnung. Die Mädchen durften die Schule nie in langen Hosen betreten, sondern nur im Kleid oder Rock. Doch was taten die frierenden "externen" Schülerinnen im Winter? Sie kamen in warmen langen Hosen zur Schule und streiften beim Betreten des Gebäudes einen züchtigen Rock darüber. Nach dem Unterricht versteckten sie die Röcke irgendwo im Klassensaal und gingen oder fuhren in ihren langen Hosen wieder nach Hause.

(Mündlicher Bericht einer damaligen Marienschülerin, geb. 1944)  

    

 

E) Die einzelnen Schularten

 

 

1) Volksschulen [2]        

 

 

a) Die saarländischen Volksschulen waren damals

    Bekenntnisschulen (oder "Konfessionsschulen")

 

Schon während der Saargebietszeit (1920 bis 1935) waren die Schulen Bekenntnisschulen gewesen, das heißt, evangelische Kinder besuchten andere Schulen als die katholischen. Im Jahr 1937, also kurz nach der Eingliederung der Saar ins "Dritte Reich", wandelte die nationalsozialistische Reichsregierung per Gesetz die Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen um.

 

Als nach dem 2. Weltkrieg der saarländische Schulbetrieb im Oktober 1945 wieder eröffnet wurde, verfügte der damalige Militärgouverneur Grandval jedoch, dass die Schulen wieder Konfessionsschulen zu sein hatten. Bei den Vorbereitungen zur Gründung des "Saarstaats" wurden im Jahr 1947 in dessen Verfassung die Kirchen und Religionsgemeinschaften als Bildungsträger anerkannt (Art. 26) und die Wiedereinführung der Bekenntnisschule im Volksschulbereich festgeschrieben (Art. 27). In der vorausgehenden Debatte der Verfassungskommission hatte Rolf Braun (SPS) keine Chance mit seinem Einwand, dass damit das ebenfalls in der Verfassung verankerte Elternrecht verletzt werde. Die Mittelschulen, Berufsschulen und höheren Schulen wurden allerdings weiterhin als "christliche Gemeinschaftsschulen" geführt.

 

Das Bild oben zeigt katholische Mädchen mit Lehrerin in der so genannten "Roten Schule" in Völklingen, etwa 1953. Foto: Sammlung K. Presser

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[2] Der Begriff "Volksschule" existierte in der Bundesrepublik noch bis 1964; erst seitdem spricht man von Grund- und Hauptschule. Eine "Hauptschule" hatte es aber auch schon früher im "Dritten Reich" gegeben (ab 1941).

 

 

Die Aufteilung der Schüler nach ihrer Konfession führte in kleinen Schulen zu schwierigen Konstellationen. Dietrich Arbenz (Jahrgang 1941) berichtet, dass er die Volksschule in Heinitz (damals ein Grubendorf, später Ortsteil von Neunkirchen) besuchte. Das Schulgebäude für die 1. bis 4. Klasse war Ende der 40er-Jahre eine - wohl von der Grube "spendierte" - Baracke mit nur zwei Räumen gewesen. In dem einen waren die erste bis vierte Klasse der evangelischen Volksschüler, im anderen dieselben Klassen der katholischen Schüler untergebracht. Heute kann man sich kaum noch vorstellen, wie eine Lehrerin in einem Raum gleichzeitig die Schüler der 1., 2., 3. und 4. Klasse unterrichten konnte.

Das Bild, aufgenommen im Winter des Schuljahres 1948/49, zeigt die 37 Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. evangelischen Volkschul- klasse Heinitz sowie deren Lehrerin, Fräulein Kammer. (Foto: Sammlung Dietrich Arbenz)

 

b) Das Lehrpersonal der Volksschulen und  "Lehrerinnenzölibat"

 

In den ersten Jahren nach dem Krieg gab es an den Volksschulen sehr selten männliche Unterrichtskräfte, und auch später blieben diese dort in der Minderzahl. -

Die Lehrerinnen wurden alle mit "Fräulein" angesprochen, und man konnte von Kindern oft Sätze hören wie: "Die (!) Frollein hat gesaad..." Weibliche Lehrpersonen durften in der Tat nicht verheiratet sein. Dies ging auf eine im 19. Jahrhundert eingeführte Zölibatsklausel zurück, die in Deutschland nach kurzzeitigen Unterbrechungen bis in die 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts hinein weiter beachtet wurde. Im Dienstrecht des Landes Baden-Württemberg bestand z.B. bis 1956 die Regelung, dass eine Lehrerin ihren Dienst quittieren musste, wenn sie heiratete [3].

Die Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem Vereidigungsausweis einer Lehrerin in Wadern aus dem Jahr 1949. 

 

Dieses so genannte Lehrerinnenzölibat wurde auch im Saarstaat praktiziert; es sollen gelegentlich aber Ausnahmen geduldet worden sein. Erst am 10. Mai 1957 hat das Bundesarbeitsgericht die Zölibatsklausel für Lehrerinnen schließlich als grundgesetzwidrig erkannt und damit für nichtig erklärt.

 

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[3] Siehe: https://community.beck.de/2011/08/17/rechtsgeschichtliche-fundstuecke-im-familienrecht-das-fraeulein-lehrerin

 

c) Ausbildung der Volksschullehrer


Schon kurz nach dem Krieg wurden 1946 drei staatliche Lehrerseminare errichtet, und zwar in Saarlouis, St.Wendel und Saarbrücken. Voraussetzung für die Aufnahme in deren erste Klasse waren ein Volksschulabschluss und das Höchstalter von 16 Jahren. Nach der sechsjährigen Ausbildung in einem Lehrerseminar konnten die Absolvent(-inn)en - sie waren jetzt 20 bis 22 Jahre alt - als Volksschullehrer angestellt werden.

 

Diese Regelung wurde nach der Annahme der Verfassung des Saarlandes (am 15.12.47) gemäß deren Artikel 31 geändert. Von nun an hatte die Ausbildung der Volksschullehrer in konfessionell getrennten Lehrerbildungsanstalten zu erfolgen. Dabei bestand für die Anwärter(-innen), welche katholischen Glaubens waren, zusätzlich Geschlechtertrennung.


Die Seminare zogen um, und von da an fand die Ausbildung zum Volksschullehrer für katholische Anwärter in Lebach, für katholische Anwärterinnen in Blieskastel und für evangelische Anwärter beiderlei Geschlechts in Ottweiler statt. -  Das Bild zeigt eine Klasse der Volksschule im Dellengarten 1948. (Foto: Annemarie Plewa, 2. Bank, rechts außen)


Den jeweiligen Seminaren waren Internate angegliedert. Die schulpraktische Ausbildung der Seminarist(-inn)en erfolgte in Übungsschulen und dauerte insgesamt zunächst weiterhin sechs, ab 1951 sieben Jahre. 

   

 

Nach der Volksabstimmung nahm man ab Anfang 1956 die Akademisierung der Volksschullehrerbildung in Angriff. Diese sollte nun nach dem Muster der meisten deutschen Bundesländer erfolgen. Im Mai wurden dazu in Saarbrücken zwei konfessionelle Pädagogische Akademien gegründet. Männliche und weibliche Abiturienten konnten sich an der katholischen Peter-Wust- bzw. an der evangelischen Comenius-Hochschule einschreiben. Das Studium umfasste anfangs mindestens vier Semester, später wurde die Mindeststudiendauer auf sechs Semester verlängert. Die bisherigen Lehrerseminare sollten auslaufen.

 

Kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung nach der Saarstaatzeit: In der Mitte der 60er-Jahre wirkte die Regierung des Saarlandes darauf hin, die beiden konfessionellen Hochschulen in einer wissenschaftlichen Hochschule zusammenzufassen. 1969 wurde der Artikel 31 der Landesverfassung gestrichen, der die Vorschrift der konfessionellen Lehrerbildung enthielt. 1968/69 legte man die evangelische Comenius- und die katholische Peter-Wust-Hochschule zur Pädagogischen Hochschule des Saarlandes zusammen. Von da an orientierte sich die Studienausbildung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen nicht mehr an konfessionellen, sondern nur noch an wissenschaftlichen Kriterien.

 

Nach der Schließung der Pädagogischen Hochschule im Jahr 1978 erfolgte die Ausbildung von Hauptschullehrern an der Universität des Saarlandes. Die Ausbildung saarländischer Grundschullehrer fand danach in Rheinland-Pfalz statt, und zwar an den beiden Pädagogischen Hochschulen in Koblenz und in Landau; 2011 wurde sie an die Universität des Saarlandes verlegt [4].


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[4] siehe auch: http://www.schulmuseum-ottweiler.net/magazin/volksschullehrerbildung-im-saarland  | 

 

2) Mittelschulen

 

 

 

Schon 1912 gründete Franz Joseph Niemann in der St.-Josef-Straße 27 in Saarbücken-Malstatt eine Städtische Mädchen-Mittelschule ("Cecilienschule"). Im Jahr 1916 wurde dort auch eine Knaben-Mittelschule eröffnet. Diese Schulform umfasste sechs Klassenstufen für 10- bis16-jährige Schülerinnen und Schüler. Sie war in ihrem Niveau zwischen Volksschule und Gymnasium angesiedelt. Ihre Aufgabe bestand darin, die Schüler darauf vorzubereiten, später einen der mittleren Berufe zu ergreifen. Pädagogischer Leitgedanke bei der Wissens- und Wertevermittlung war die "Ganzheit".

 

Beide Schulen wurden auch nach dem 2. Weltkrieg weitergeführt. In den ersten Jahren mussten sich die Mädchen- und die Knabenschule mittels "Schichtunterricht" (vor- bzw. nachmittags) das Schulgebäude teilen. Zudem war die Mittelschule anfangs durch Machenschaften der Verwaltungskommission und später des Kultusministeriums in ihrem Bestand stark bedroht. Man wollte sie durch eine Schule für Wirtschaft und Verwaltung oder ein so genanntes "Lycée moderne" ersetzen. Als beide Pläne scheiterten, versuchte man seitens des Ministeriums, sie aussterben zu lassen, indem man ihnen keine Volksschullehrer mehr zuwies und die Ausbildung von neuen Mittelschullehrern verhinderte. Erst nachdem Prof. Eugen Meyer 1951 als Direktor ins Kultusministerium einzog, wendete sich das Blatt. Die beiden Mittelschulen erhielten wieder genügend ambitionierte neue Lehrer, wurden vierzügig ausgebaut, und ihre Schülerzahl stieg auf insgesamt rund 2.000 Schüler an. Leiter der Knabenschule war nach 1945 Mittelschulldirektor Dr. Kiefer, die Mädchenschule wurde bis 1958 von Direktorin Bauer und danach von Direktor Haldy geleitet.

 

Foto: Raumlehreunterricht  (Foto: Gerd Kügelgen)

Im Juni 1950 führte das Saarland für die Mittelschulen eine Abschlussprüfung ein, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil bestand und den Schülern die "Mittlere Reife" bescheinigte. Die Prüfung stellte in dieser Form ein Novum für das deutsche Mittelschulenwesen dar und wurde aus pädagogischen und psychologischen Gründen von vielen Lehrern abgelehnt - aber ohne Erfolg.

 

1956 zog die Mädchenmittelschule in das neu erbaute Schulhaus im Ludwigspark um, und die Jungenschule bezog in den 60-er-Jahren das neue Gebäude Am Hagen auf der Bellevue. In den späten 50er-Jahren entstanden weitere Mittelschulen in Neunkirchen, Völklingen und St. Ingbert. Mitte der 60er-Jahre benannte man die Mittelschulen in Realschulen um. Danach wurden zahlreiche neue Schulen dieser Art eröffnet. Später wurden sie zu Erweiterten Realschulen, und an deren Stelle traten seit 2012 nach und nach die Gemeinschaftsschulen.

 

Für den Besuch ihrer Kinder an Mittelschulen mussten Eltern wie an Gymnasien [siehe am Ende von Abschnitt 3) Höhere Schulen] Schulgeld entrichten, allerdings in wesentlich geringerer Höhe als dort. 1953 waren an Mittelschulen jährlich 2.500 Franken fällig, ab1956 3.500 und ab 1957 5.000 Frs. Die Beträge mussten jeweils bis zum 10. Mai, 10. September und 10. Januar beglichen werden. [5]

 

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[5] Beträge und Daten haben wir einigen "Schulgeldzetteln" entnommen, die uns Ernst Gilcher, Saarbrücken, zur Verfügung gestellt hat.

 

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Literaturhinweis: Emil Wagner. Die Mittelschule. Auftrag und Tradition. In: Altmeyer, Klaus (siehe weiter oben in Fußnote [1]), S. 275 ff. - Und: Saarbrücken - 50 Jahre Großstadt. Hg.: Kulturdezernat der Stadt Saarbrücken, 1959. S. 262 f.

Leibeserziehung für Mädchen  (Foto: Gerd Kügelgen)    

 


3) Höhere Schulen

 

Nach dem Krieg wurden die höheren Schulen am 1. Oktober 1945 wieder geöffnet. Die Gebäude von etwa acht solcher Schulen im Land waren total zerstört, zahlreiche weitere schwer beschädigt. Deshalb wurden viele von ihnen zunächst in Notunterkünften untergebracht.

 

Das Realgymnasium Neunkirchen musste z.B. mit 23 Klassen in das ebenfalls stark beschädigte Volksschul-Gebäude in der Schloßschule und in zwei Baracken ausweichen und dort bis 1950 auf einen Neubau warten. An manchen Orten versuchte man, der katastrophalen Situation mit Schichtunterricht Herr zu werden: Ein Teil der Klassen kam morgens, der andere Teil nachmittags zur Schule.

 

Das Foto zeigt das Staatliche Realgymnasium für Knaben in Neunkirchen und dahinter das Mädchenrealgymnasium (im Volksmund "es Lyzeum" genannt). (Foto: Sammlung R. Freyer)

 

Unterrichtet wurde nach den alten Stundenplänen der Oberschule. In die erste Klasse wurden diejenigen Schüler aufgenommen, die im Sommer 1944 die Aufnahmeprüfung bestanden hatten. Die Höheren Schulen hatten wieder neun Klassen mit ihren alten Namen Sexta bis Oberprima. Am 18.2.1946 teilte Regierungsdirektor Dr. Straus mit, dass es drei Typen von höheren Lehranstalten mit unterschiedlichen Lehrplänen geben sollte. Das von der Naziregierung zurückgedrängte altsprachliche ("humanistische") Gymnasium wurde wieder eingeführt und je eines davon in Saarbrücken, Saarlouis und St. Wendel eröffnet. In unserer Hauptstadt gab es außerdem eine mathematisch- naturwissenschaftliche Oberrealschule (ohne Lateinunterricht). Alle anderen Höheren Schulen waren nun neusprachliche Realgymnasien; sie begannen mit Latein und Französisch, und erst in der Klasse U III (Untertertia) kam Englisch hinzu.

 

Am 3.7.1946 wurden einheitliche Aufgaben für die Aufnahmeprüfungen im ganzen Land gestellt. Das Abitur legten die Oberprimaner im Wesentlichen nach den preußischen Bestimmungen von 1927 ab.

 

 

 

Der Neubau des Ludwigsgymnasiums

auf einer Briefmarke von 1953 und als Foto (unten) kurze Zeit später

 

Schon früh wurde mit dem Bau neuer Gebäude für die Gymnasien begonnen. 1950 weihte man das Ludwigsgymnasium in der Stengelstraße ein. Dies war der erste Neubau einer Schule nach dem 2. Weltkrieg im Saarland. Da die schwer heimgesuchten Städte die Neubau-Kosten kaum tragen konnten, übernahm das Land die meisten Oberschulen in seinen Besitz und verpflichtete sich, mit Hilfe des Wiederaufbauamtes in kurzer Zeit neue Schulgebäude zu erstellen. So waren 1957 aufgrund dieser Verstaatlichung schon acht Höhere Schulen im Land in neuen Bauten untergebracht. Nur die Hauptstadt Saarbrücken widersetzte sich, teilweise erfolgreich, der Übernahme ihrer Gymnasien durch das Land. So blieben Ludwigsgymnsium und Mädchenrealgymnasium am Rothenbühl städtisch. Das 1954 errichtete Realgymnasium für Jungen auf der Hohen Wacht ging 1957 in städtischen Besitz über (1964 zog es in die Talstraße um). In Völklingen war dagegen das Städtische Realgymnasium schon 1950 zu einem staatlichen Realgymnasium geworden. - Trotz aller Baumaßnahmen mangelte es vielerorts weiterhin an Schulraum, und es fehlte auch an Stellen für die dringend benötigten Lehrkräfte.

    

Im teilautonomen Saarstaat waren insgesamt 24 Höhere Schulen in Betrieb, davon 14 für Jungen und 10 für Mädchen (diese nannte man auch Lyzeum). 20 Schulen standen unter staatlicher Aufsicht, drei waren Ordensschulen [s. oben, am Ende von Abschnitt C) Religionsunterricht], und eine war städtisch. Für die Kinder der französischen Besatzungsangehörigen wurden die Marschall-Ney-Schulen (>siehe unsere Extra-Seite) gegründet, die aber auch von saarländischen Schülern besucht werden konnten.

 

Während die Anzahl der Schulen im Laufe der Jahre gleich blieb, stieg die Schülerzahl der Höheren Schulen von 8.909 (1950) auf 11.600 im Jahr 1957 an. Davon waren ca. 7.200 Jungen und 4.400 Mädchen. Dieser Anstieg bedeutete überfüllte Klassen und führte zu starken Belastungen für Lehrer und Schüler. Einige Schulen hatten mehr als 1.000 Schüler. Trotzdem blieb die Gesamtzahl der Gymnasiasten im Verhältnis zur Bevölkerung im Saarland immer etwas niedriger als in der Bundesrepublik. 1955 wurde in Saarbrücken auch ein Abendgymnasium eröffnet.

 

Damals wurden an den Gymnasien (außer in den altsprachlichen oder "humanistischen" Oberschulen) bereits in der Sexta (so hieß die heutige Klasse 5) zwei Fremdsprachen unterrichtet, nämlich Latein und Französisch. Sogar manche Lehrer hielten die Schüler dadurch für überfordert, obwohl sie ja schon (allerdings sehr unterschiedliche) Französisch-Kenntnisse von der Volksschule mitbrachten. Erst in der Untertertia (U III, heute Klasse 8) folgte dann noch Englisch. [6]

 

Beim Abschluss der Klasse 10 einer Mittelschule oder eines Gymnasiums (dort hieß sie U II, also Untersekunda) erhielten die Schüler das Zeugnis der "Mittleren Reife". Im Volksmund hieß es, sie bekamen das "Einjährige" (dieser uralte Ausdruck rührte daher, dass man zu Kaisers Zeiten mit jenem Abschluss nur ein Jahr Wehrdienst ableisten musste).

 

Ab Herbst 1947 wurde das "zentrale Abitur" eingeführt. Die Abiturienten hatten an einer fremden Schule landesweit am selben Tag die gleichen Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Sowohl in den Haupt- als auch in den Nebenfächern mussten sie immer auch mündliche Prüfungen über sich ergehen lassen, die jeweils bis zu 30 Minuten dauerten. Dabei wurden sie nicht etwa von den eigenen Fachlehrern geprüft, sondern von Lehrern anderer Schulen. Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung war nicht möglich. In den ersten Jahren nach dem Krieg wurden die Abiturienten in elf (!) Fächern mündlich geprüft. Sicherlich waren diese harten Bedingungen mit ein Grund dafür, weshalb nur etwa die Hälfte der Abiturienten die Prüfung bestand.

 

Dieses Verfahren bestand bis zum Herbst 1950. Dann wurde die Prüfungsordnung aufgeweicht, das zentrale Abitur an einer fremden Schule praktisch abgeschafft. Die Prüfungsaufgaben waren weiterhin für alle Gymnasien dieselben, ihre Erstkorrektur wurde jetzt aber vom jeweiligen eigenen Fachlehrer durchgeführt. Obligatorisch war eine anonyme Zweitkorrektur durch Fachlehrer einer fremden Schule. Bei gravierenden Bewertungsunterschieden konnte sogar eine Drittkorrektur angeordnet werden. Alle Urteile im Rahmen des Abiturs fällte eine Prüfungskommission, deren Vorsitzender ein vom Kultusministerium beauftragter Direktor einer fremden Schule war. Bei der Beschlussfassung wirkten alle in der Oberprima unterrichtenden Fachlehrer und der Direktor der eigenen Schule mit gleichem Stimmrecht mit. Die Anzahl der mündlichen Prüfungen wurde auf höchstens sieben reduziert [7]. Eine Befreiung vom "Mündlichen" war unter Berücksichtigung des letzten Vorzeugnisses jetzt möglich.

 

Für den Besuch ihrer Kinder auf einer Höheren Schule mussten Eltern im Saarland, wie in der Bundesrepublik, Schulgeld bezahlen. Es betrug 1945 rund 200 RM pro Jahr [8]. 1948 waren es monatlich 700 frs. (Franken), in den frühen 50er-Jahren 1.400 frs. [9]. Obwohl es (wegen der Schulferien) nur zehnmal im Jahr fällig wurde, belief sich die Summe damit in einem Jahr auf immerhin 14.000 frs. (das entsprach damals etwa 120 DM). Für Eltern mit mehr als einem Kind auf dem Gymnasium gab es Ermäßigungen. Vielen Familien fiel es nicht leicht, diese Summen regelmäßig aufzubringen. Am Ende des Schuljahrs 1958/59 wurde das Schulgeld im Saarland wie in den meisten übrigen Ländern der Bundesrepublik abgeschafft. Dort war es zuletzt höher als bei uns und hatte zwischen 15 und 20 DM im Monat betragen [10] - das hätte nach damaligem Umrechnungskurs etwa 1.760 bis 2.300 frs. entsprochen.

 

An Höheren Schulen für Mädchen war schon 1937 neben den bereits bestehenden sprachlichen und naturwissenschaftlichen Zweigen auch eine hauswirtschaftliche Abteilung unter dem Namen Frauenoberschule eingeführt worden. Das dort bestandene Abitur führte damals zu einer eingeschränkten Hochschulreife und wurde deshalb im Volksmund "Puddingabitur" genannt. Es berechtigte zum Besuch sozialer und pädagogischer Lehranstalten; später war auch das Studium der Betriebswirtschaft möglich. Die französische Militärverwaltung schaffte nach dem Krieg die Frauenoberschulen aber unverzüglich wieder ab. Erst Anfang der 60er-Jahre wurden sie im Saarland erneut zugelassen. Im Jahr 1970 fand bei uns die letzte Abiturprüfung auf einer solchen Schule statt.


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[6] Der Autor dieser Website erinnert sich, dass er lange Zeit ungeduldig darauf wartete, in die Untertertia zu kommen, um endlich in der Schule Englisch lernen zu dürfen (also erst mit vierzehn Jahren!). Einer der Gründe dafür war die Tatsache, dass er so gerne die Texte der damals immer häufiger im Radio gespielten englischen Musiktitel verstehen wollte.

[7] Siehe: Dr. Klaus Thewes. Die höheren Schulen im Saarland. In: Altmeyer, Klaus (siehe Fußnote [1]), Seite 272.

[8] Amtsblatt des Regierungspräsidiums Saar Nr. 4/1946. Seite 34

[9] Mitteilungen von Dietrich Arbenz und Günter Hesler

[10] nach Angaben in wikipedia unter "Schulgeld"

 

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Hinweise:

 

Die Geschichte des Otto-Hahn-Gymnasiums Saarbrücken und seiner Vorgängerschulen finden Sie auf unserer Seite Orte und Gebäude - gestern und heute unter Punkt 3).

 

Über die Entwicklung der französischen Marschall-Ney-Schulen können Sie sich ausführlich auf unserer Seite Lycée Maréchal Ney informieren, mit vielen Bildern, Zeitzeugenberichten usw.

 

 

Literatur:

 

Zum Thema "Gymnasien im Saarstaat" siehe auch: Dr. Klaus Thewes. Die höheren Schulen im Saarland. In: Altmeyer, Klaus (Hrsg.). Das Saarland. Ein Beitrag zur Entwicklung des jüngsten Bundeslandes in Politik, Kultur und Wirtschaft. Saarbrücken, 1958. S. 269 ff.   

 

 

F) Fazit zum Thema Schule im Saarstaat

 

Ein kritischer Pädagoge fasste 1957 seine Erfahrungen während der Saarstaatzeit wie folgt zusammen:

 

"Zum 1. Januar 1957 ist unsere Heimat der Bundesrepublik wieder politisch angeschlossen worden. Damit haben wir Abstand und Abschied genommen von der Politik der Jahre 1945 bis 1955, von der Separation und Autonomie der Saar, Abschied von der Politik, die auch im Raume der Kultur und der Schulen ihre seltsamsten Blüten und Früchte trieb, beginnend mit den anmaßenden Bemühungen des ersten Kultusministers Dr. Straus, an der Saar eine "germano-romanische Kultursynthese" zu schaffen, bis zum Abgang des letzten Dirigenten am 23. Oktober.

 

Der Geist der Präambel und der ihr entsprechenden Verfassung kennzeichneten in diesen Jahren das Verhältnis der Ministerialinstanzen zu unseren Schulen und Lehrern. Die politische Tendenz des Beamteneides, die Verfassung zu bejahen und zu verteidigen, war das besondere Druckmittel, die Lehrerschaft für die Separation gefügig zu machen. Wer dem Gesetz der Treue zu Volk und Vaterland und seinem inneren Gewissen folgte, war "Staatsfeind" und musste mit Denunzierung, Bespitzelungen und Benachteiligungen rechnen. Die Bejahung der Separation wurde zur Qualifikation für alle Beförderungen des totalitären Regimes. Neben den Zollschranken versuchte man auch, seelische Barrieren nach Deutschland hin zu richten und die Jugend und ihre Lehrer nach Paris hinzuwenden." [11]

 

In der Tat waren nach der Rückgliederung die meisten Lehrer (und viele Schüler) glücklich darüber, dass die Zeit der erzwungenen Trennung von Deutschland vorbei war. Aber das intensive Kennenlernen der französischen Sprache und Kultur während der Saarstaatzeit hatte für die jungen Saarländer (und ihre Lehrer) trotz des Zwangs zweifellos auch zahlreiche positive Auswirkungen. Viele Schüler pflegten Brieffreundschaften mit jungen Franzosen, es fanden auch gegenseitige Besuche in Familien statt, und welcher Abiturient hätte damals nicht - wie der Autor dieses Textes - mindestens eine (von der Regierung bezuschusste!) Klassenfahrt nach Paris oder in eine andere französische Stadt miterlebt! Solche und ähnliche Erfahrungen übten später zweifellos einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der deutsch-französischen Freundschaft aus.

 

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[11] Dr. Klaus Thewes in: Altmeyer, Klaus (siehe oben in Fußnote [1]). Seite 271

 

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 Statistik: Schulen im Saarland im Schuljahr 1952/53 (Die Zahlen wurden der "Elternpost" Nr. 1 vom September 1953 entnommen.)

 

  1952/53

   Schulart

   Schüler

Lehrer

   durchschn.

   Klassenstärke

573  

   Volksschulen

   (406 kathol. und 167 evang.)

   113.600

       2.700

41

2  

   Mittelschulen

      2.100

           71

45

24  

   Höhere Schulen

      9.490

          523

18

  Nach dem Abschluss der Volksschule konnte man besuchen:

 

 

   Schüler

Klassen

 

67  

   Gewerbl. Berufsschulen

     31.000

          543

57

13  

   Kaufmänn. Berufsschulen

       7.200

          222

32

8  

   Öffentliche Handelsschulen

       1.050

           32

33

1  

   Höhere Handelsschule sowie verschiedene Fachschulen

Musikstunde in der Volksschule  (Foto: Gerd Kügelgen)     

 

 Literaturhinweise zum Thema 'Schule im Saarland':

 

Rolf Wittenbrock. "...Du heiliges Land am Saaresstrand". Konfessionsschule und Identitätssuche. In: Von der `Stunde 0´ zum `Tag X´. Das Saarland 1945-1959. (Katalog zur Ausstellung des Regional-geschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloss). Saarbrücken, 1990. S. 257 ff.

 

Das Saarland. Ein Beitrag zur Entwicklung des jüngsten Bundeslandes in Politik, Kultur und Wirtschaft. Hgg. von Klaus Altmeyer u.a.; Saarbrücken, 1958.

 

Heinrich Küppers. Bildungspolitik im Saarland 1945-1955. Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Saarbrücken, 1984.

 

Eduard Schäfer, Horst Günther Klitzing (Hg.). Das Gymnasium im Saarland. 50 Jahre Saarländischer Philologenverband. Saarbrücken, 2000.

 

Theo Schwinn. Geschichte des Volksschulwesens in Neunkirchen. In: Neunkirchen (Saar) Stadt des Eisens und der Kohle. Hgg. von der Stadtverwaltung Neunkirchen (Saar), 1955. S. 209 ff.

 

Saarbrücken - 50 Jahre Großstadt. Hg.: Kulturdezernat der Stadt Saarbrücken, 1959. S. 255 ff.

 

Paulus, Heinz (Verantw.). 400 Jahre Ludwigsgymnasium Saarbrücken. Kontinuität und Wandel 1604-2004. Ludwigsgymnasium Saarbrücken (Hrsg.) Selbstverlag, 2004, Brosch.

 

Schulpost für die oberen Klassen der Volksschulen des Saarlandes. 1951 - 1954. Saarländische Verlagsanstalt und Druckerei. Saarbrücken. Elternpost (Monatliche kostenlose Beilage ab 1953 zur "Schulpost").

 


 

Weitere Seiten zum Thema SCHULE auf Saar-Nostalgie.de:

 

Über die Entwicklung der französischen Marschall-Ney-Schulen können Sie sich ausführlich auf unserer Seite Lycée Maréchal Ney informieren, mit vielen Bildern, Zeitzeugenberichten usw.

 

Lesen Sie zum Thema Schule bitte auch die Erinnerungen von Ursula Meier geb. Weiand (früher Türkismühle) auf unserer Seite Erinnerungen an Kindheit und Jugend im Teil i) Kindheitsgeschichten unter Nr. 5) Mühsame Pennälerzeit

 

 

Externe Links:

 

Prof. Horst Schiffler. Volksschullehrerbildung im Saarland nach 1945. Auf der Website des Saarländischen Schulmuseums in Ottweiler unter folgendem Link: http://www.schulmuseum-ottweiler.net/magazin/volksschullehrerbildung-im-saarland

 

Die Geschichte einer Grundschule mit vielen Details: http://www.grundschule-illingen.de/index.php/sitemap/geschichte

 

Bilder aus dem Schulmuseum Ottweiler finden Sie auf der Website unseres Mitarbeiters Stefan Haas: https://www.blitzlichtkabinett.de/historisches/

 

Bilder aus der Geschichte der Evangelischen Volksschule Rohrbach von 1947 bis 1961 sind auf der Website unseres Freundes Karl Abel zu sehen: https://rohrbach-nostalgie.de/2011/05/20/die-geschichte-der-evangelischen-volksschule-rohrbach/

 


Diese Seite wurde am 3.5.2010 begonnen und zuletzt bearbeitet am 18.6.2020 

 

 

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