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Diesen Titel trug damals eine Rubrik in der SVZ (Saarländische Volkszeitung), und unter dieser Überschrift lesen Sie hier auf dieser Seite "brandaktuelle Meldungen" aus dem Saarstaat, wie sie damals in den Nachrichten von Radio Saarbrücken und in den Zeitungen verbreitet wurden. Es dreht sich in der Mehrzahl um Mitteilungen des Ministerpräsidenten, der Regierung oder einzelner Ministerien, die den Medien vom "Informationsamt" der Regierung mit der Bitte um Veröffentlichung zugestellt wurden.

 

Folgende Zeitungen und Presseagenturen wurden meistens informiert: Saarländische Volkszeitung (CVP), Saarbrücker Zeitung (sie war "unabhängig", aber regierungstreu), Volksstimme (SPS), Die Neue Saar (Organ der MRS), Agence-France-Presse, DPA, Saar-Express, und natürlich Radio Saarbrücken. Einige der hier wiedergegebenen Texte sind keine Regierungsmitteilungen, sondern Auszüge aus authentischen zeitgenössischen Briefen oder amtlichen Schreiben.

 

Ganz unten finden Sie einen Zeitungsausschnitt in saarländischer Mundart über das Wetter im Saarland.

(Mehr über die saarländische Mundarten können Sie auf unserer Seite Mundart lesen!)

 

Beim Lesen werden Sie viel Interessantes erfahren, aber sicher auch einiges zum Schmunzeln finden. Aus Gründen der Einheitlichkeit habe ich die Orthografie in den Texten an die neue deutsche Rechtschreibung angepasst. "Stilistisch" und am Wortlaut habe ich natürlich nichts verändert, höchstens (in einigen Fällen) unwichtige Textstellen gekürzt oder gestrichen.

 

Diese Serie soll gelegentlich erweitert werden.

   

 

 

Begnadigung von militärgerichtlich bestraften Saarländern

 

Die Regierung des Saarlandes teilt mit:

 

Saarbrücken, den 15. Juni 1950

 

Auf Anregung des Herrn Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann, anlässlich des Heiligen Jahres die von den Militärgerichten der französischen Besatzungszone bestraften Saarländer zu begnadigen, wandte sich der Hohe Kommissar der Französischen Republik im Saarland, Herr Gilbert Grandval, in diesem Sinne an den Botschafter Frankreichs und Hohen Kommissar der Französischen Republik in Deutschland, Herrn François Poncet. Dieser erklärte sich bereit, der Anregung des Herrn Ministerpräsidenten und dem Wunsche des Hohen Kommissars stattzugeben und eine Anzahl Begnadigungen auszusprechen.

 

Es handelt sich hierbei bisher um 10 Fälle, in denen restliche Strafen erlassen oder verhängte Strafen wesentlich herabgemildert wurden. Die Angehörigen der Begnadigten werden von Regierung des Saarlandes entsprechend verständigt. Ausserdem hat (...) François Poncet sich bereit erklärt, die Akten von in Deutschland internierten Saarländern überprüfen zu lassen. Diese Arbeit wurde mittlerweile begonnen.

 

Diese Gnadenakte werden ohne Zweifel von der saarländischen Bevölkerung mit Genugtuung entgegengenommen und als Beweis des guten Willens gewertet, die Kriegsperioden und die Entzweiung der europäischen Völker zu überwinden.

 

Anmerkung des Webmasters: Eine Liste mit den Namen der Begnadigten liegt hier vor. Die Sträflinge waren aus den Geburtsjahren 1884 bis 1913. Auch die Höhe der ursprünglichen Strafen ist vermerkt: zwischen einigen Jahren Gefängnis und lebenslänglicher Zwangsarbeit.

 

 

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Fund und Zerstörung einer mittelalterlichen Goldmünze in Wiebelskirchen

 

Anfang Mai 1950 wurde beim Ausschachten eines Grabens in der Margarethenstraße in Wiebelskirchen eine Goldmünze gefunden, die sich als ein Frankfurter Goldgulden aus dem Jahre 1499 mit dem Titel Maximilians als römischer König erwies. Die Vorderseite enthält im Innenfeld das Bild des Hl. Johannes des Täufers, darunter ein Schildchen mit dem Wappen der Weinsberg als Münzpächter; die äußere Umschrift bezeichnet hier Münzstätte und Jahr. (...)

 

Leider ist das Stück, das sonst gut erhalten blieb, entzwei- gebrochen. Einem Freund des Finders, den offenbar der Ruhm Augusts des Starken als Taler-Brecher nicht ruhen ließ, hat das Stück bei einer entsprechenden Kraftprobe nicht widerstanden. so dass es dadurch bedauerlicherweise lediglich seinen Metallwert behalten hat.    

 

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Die Endspiele des Internationalen Saarlandpokals fanden am 10. und 11. Juni 1950 im Kieselhumes statt. Auch damals schon gab es Verkehrsprobleme bei großen Sportveranstal-

tungen, besonders in Bezug auf die "Offiziellen"!

 

Die Regierung des Saarlandes - Informationsamt - teilt mit:

 

Anlässlich der Großveranstaltungen auf dem Sportplatz Kieselhumes, am 10. und 11.6.1950, erfolgt die An- und Abfahrt der offiziellen Fahrzeuge zu dem und von dem Parkplatz hinter der Tribüne, wie beim Fußballspiel "Charlton Athletics London" gegen 1. FCS am 8.5.1949, durch folgende Straßen:

 

Mainzer Straße - Eschberger Weg - Quellenstraße - Gelände der Fa. Lenhard - Heidenkopferdell - Straße Am Kieselhumes, zum Parkplatz hinter der Tribüne.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung:

Der Leiter des Informationsamtes.

 

 

 

Ausführliche Infos über den Saarlandpokal und die weitere Fußball- und Sportgeschichte des autonomen Saarlands finden Sie in unserem Kapitel KULTUR+SPORT.

 

 

Bitte um Verlegung eines Fußballspiels am Karfreitag

 

Die Katholische Jugend, Bezirk Saar, schreibt an Joh. Hoffmann:

 

Saarbrücken, den 22. März 1948

 

Durch Presse und Plakatanschlag wird die Bevölkerung eingeladen zu einem Fußballspiel des 1. Fußball-Club Saarbrücken gegen 1860 München am Karfreitag um 15 Uhr auf dem Kieselhumes. Die Festlegung eines Fußballspieles auf diesen Termin verstößt in der gröbsten Weise gegen den Ernst des Karfreitags und verletzt das Empfinden aller christlich denkenden und fühlenden Menschen. Im Namen des Bundes der katholischen Jugend erhebe ich gegen die Durchführung des Spieles zu diesem Zeitpunkt den allerschärfsten Protest. Wir erwarten von der Regierung des Saarlandes die Verlegung des Spiels auf einen anderen Termin.

 

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Verbot einer kommunistischen Werbepostkarte

 

Die Regierung des Saarlandes - Informationsamt - teilt mit:

 

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit § 41 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 (G.S.S. 77) wurde das Erscheinen, Auslegen, Anbieten und Verteilen sowie der Verkauf der von dem Verlag "Neue Zeit" in verschiedenen Werten herausgegebenen Werbepostkarten "Nationale Einheit aller Deutschen" im Saarland verboten. Alle bereits gedruckten und zur Verteilung gelangten Exemplare dieser Postkarte sind beschlagnahmt. Gegen die Nichtbefolgung der polizeilichen Anordnung ist in jedem Falle auf Grund des § 55 des Polizeiverwaltungsgesetzes ein Zwangsgeld von 7.500,- Frs. im Nichtbeitreibungsfalle vierzehn Tage Zwangshaft - festgesetzt.

 

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25. Mai 1950: Die Regierung des Saarlandes - Informationsamt - teilt mit:

 

Fund mittelalterlicher Münzen in Merzig

 

Mitte Dezember vorigen Jahres wurde in Merzig beim Abbruch eines Hauses "in der Altstadt" Nr. 12 ein Steinguttöpfchen gefunden, das 110 Silbermünzen enthielt. Durch Vermittlung von Schulrat Kell in Merzig kam der Fund in das Konservatoramt Saarbrücken und wurde hier durch den Numismatiker Gustav Braun von Stumm untersucht.

 

Soweit jetzt feststeht, wurde der Schatz gegen das Jahr 1470 vergraben. Das Töpfchen mit seinem gewellten Fuß ist damit auch datierbar. Die Münzen sind Halbgroschen, Groschen und Doppelgroschen, die gespart, eines Tages bei Kriegsgefahr vergraben und später nicht wieder erhoben worden sind. Jetzt kam der Fund durch Zufall zum Vorschein. Die Ergebnisse der Untersuchung werden gesondert veröffentlicht werden. Die Arbeit kann jedoch zur Zeit nicht abgeschlossen werden, weil noch eine Münze fehlt. Abgeliefert wurden nur 109 Stück. Sobald Herr Schulrat Kell die letzte Münze sichergestellt hat, kann die wissenschaftliche Begutachtung des Fundes zu Ende geführt werden.

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Die Regierung des Saarlandes war sehr erfinderisch und kreativ, wenn es darum ging, zusätzliche Einnahmequellen zu beschaffen.

 

Das Ministerium des Inneren gibt bekannt (26. Mai 1950):

 

Auf Grund einer zwischen dem Ministerium des Innern und den zuständigen französischen Behörden getroffenen Vereinbarung können die Besitzer der von der früheren Wehrmacht stammenden und zu Jagd- oder anderen Zwecken umgearbeiteten Waffen (Karabiner) das Eigentumsrecht an denselben durch Zahlung eines Betrages von 990 ffrs erwerben.

 

Besitzer von bereits angemeldeten Waffen erhalten in Kürze von dem Trésorier Général eine Zahlungsaufforderung.

 

Personen, die im Besitz einer derartigen, noch nicht angemeldeten Waffe sind, haben diese bei der zuständigen Polizei bzw. Gendarmeriestelle bis spätestens 15. Juni 1950 - unter Vorlage der Waffe - anzumelden.

 

Diejenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, haben mit Bestrafung und Einziehung der Waffen nach den geltenden Bestimmungen zu rechnen.  

 

Ein Flugblatt aus dem Verlag des Parteiorgans "Neue Zeit" der Kommunistischen Partei des Saarlandes wurde 1950 verboten.

 

Regierung des Saarlandes, Ministerium des Innern, Abteilung D/1 

Polizeiliche Anordnung: Saarbrücken, den 19. Mai 1950

 

Aufgrund des § 14 in Verbindung mit § 58 des Polizeiverwaltungs-

gesetzes vom 1. Juni 1931 wird das Aushängen, Vervielfältigen, Erscheinen, Auslegen, Anbieten und Verteilen sowie der Besitz des

vom Verlag "Neue Zeit" herausgegebenen Flugblattes "Liebe Leserinnen und liebe Leser" im Saarland verboten. Alle bereits vervielfältigten und zur Verteilung gelangten Exemplare dieses und ähnlicher Flugblätter sind hiermit beschlagnahmt.

 

Gegen die Nichtbefolgung der polizeilichen Anordnung wird in jedem Falle aufgrund des § 55 des Polizeiverwaltungsgesetzes die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 7.500 Frs, im Nichtzahlungsfalle eine Zwangshaft von drei Wochen angedroht.

 

 

 

Steinbeilfunde bei Faha

 

 

Bei Rodungsarbeiten in der Nähe des Dorfes Faha im Kreis Merzig-Wadern fand Herr B. Ollinger zwei Steinbeile aus graugelbem Hartgestein. Die Beile haben eine breitnackige Form und sind regelmäßig geschliffen. Die Schneiden zeigen jeweils alte Beschädigungen, die von der Benutzung als Arbeitsbeil herrühren.

Da von der Gemarkung Faha noch ein drittes Beil aus schwarzem Stein beim Konservatoramt Saarbrücken vorliegt, darf angenommen werden, dass dort eine steinzeitliche Siedlung aus dem dritten Jahrtausend vor Christus war.

 

 

 

 

 

Hat der globale Klimawandel schon 1953 im Saarland begonnen????

 

 

In der Illustrierten "Der illustrierte Saarfreund", Ausgabe vom 15. Dezember 1953, beschwert sich ein Leser

(oder Redakteur?) in saarländischer Mundart über das total verdrehte Wetter im Saarland.

Über JoHo schimpft er auch ein bisschen, und ganz am Schluss

beschreibt er den Regen in der Hüttenstadt Neunkirchen:

 

 


 

Mehr über die saarländische Mundarten können Sie auf unserer Seite Mundart lesen!

 

Weitere "Letzte Saarnachrichten" sollen folgen.

 


 Seite begonnen am 26.12.08, zuletzt bearbeitet am 8.4.2018

 

 

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